Unser Realschulzweig
Der Realschulzweig bietet eine grundlegende Allgemeinbildung mit einer zweiten Fremdsprache (Französisch) mit Profilkursen in Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales ab Klasse 9 an. Ein großer Schwerpunkt liegt in der Orientierung auf die Berufs-und Arbeitswelt.
Abschlüsse im Realschulzweig
Mit der Versetzung in die Klasse 10 des Realschulzweigs erwirbt die Schülerin oder der Schüler gleichzeitig den Hauptschulabschluss.
Grundvoraussetzung für das Erreichen eines Realschulabschlusses ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen.
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer …
a) in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat. oder
b) nicht mehr als eine Fünf im Zeugnis hat. oder
c) zwei Fünfen im Zeugnis hat, die beide ausgeglichen werden können.
Hierzu ist die Zustimmung der Klassenkonferenz nötig.
Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss ermöglicht neben einer Berufsausbildung den Besuch einer Fachoberschule, einer Fachschule oder der Handelsschule. (z.B. Eugen Reintjes Schule/ Elisabeth Selbert Schule in Hameln)
Den Sekundarabschluss I – Erweiterter Realschulabschluss erwirbt, wer …
a) die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erfüllt und
b) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von maximal 3,0 erreicht. und
c) im gesamten Zeugnis einen Notendurchschnitt von maximal 3,0 erreicht.
> Der Sekundarabschluss I – Erweiterter Realschulabschluss ist Voraussetzung für den Besuch der Sekundarstufe II an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einem Fachgymnasium.
Für den Besuch der Sekundarstufe II der Schule am Kanstein ist zusätzlich der Nachweis über die fünfjährige Teilnahme am Französischunterricht Voraussetzung.
Wer keinen Realschulabschluss erreicht, bekommt den Hauptschulabschuss nach Klasse 10 der Hauptschule erteilt, wenn die Konferenz feststellt, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt.
Grundsätzlich hat jeder Schüler/ jede Schülerin das Recht, den 10. Realschuljahrgang zu wiederholen, um einen besseren Abschluss zu erlangen.
Dies gilt auch, wenn das 9. Schuljahr schon einmal wiederholt wurde.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Wechsel in den 10. Jahrgang des Gymnasialzweigs zu stellen, um dort eine Basis für den Wechsel in die 11. Klasse der Sekundarstufe II zu schaffen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am Französischunterricht. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die Klassenkonferenz.
Im November erfolgt jeweils für die 9. Realschulklassen im Forum unserer Schule eine ausführliche Informationsveranstaltung über alle weiterführenden Schulen der Region. Hier werden auch die Termine der Informationsveranstaltungen an diesen Schulen und die Anmeldefristen bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt:
– Anmeldemonat für alle weiterführenden Schulen ist der Februar des laufenden Schuljahres.
– Schülerinnen und Schüler, die sich an einer Sekundarstufe II anmelden, sollten sich sicherheitshalber immer zusätzlich an einer Schule anmelden, die nicht den Erweiterten Realschulabschluss verlangt.