Der Kooperationsverbund Oldenburg Stadt existiert seit 2004 und ist damit einer von mittlerweile 90 Kooperationsverbünden im Land Niedersachsen.
Die Förderung von Schüler*innen mit besonderen Begabungen ist in § 54 Abs.1 Satz 4 NSchG ausdrücklich gesetzlich verankert worden. Zur Verwirklichung des Anspruchs gehören u. a. ausreichend differenzierte, entwicklungsbegünstigende schulische Lern- und Leistungsbedingungen, die sich am Individuum orientieren und der Verantwortung des Einzelnen für den eigenen Bildungsprozess eine besondere Bedeutung zumessen.
Ein begabungsentwickelnder Unterricht muss den Lernmöglichkeiten begabter Kinder entsprechen, der hocheffektiven Informationsverarbeitung, den wirksamen Gedächtnisstrategien, dem breiten und tiefen Interessenspektrum und dem schnellen Lerntempo. (vgl. „Begabungen erkennen und fördern – Kooperationsverbünde niedersächsischer Schulen und Kindertageseinrichtungen Informationen für Eltern, Kindertageseinrichtungen und Schulen“, S. 17)
Der Kooperationsverbund OL-Stadt hat es sich zur Aufgabe gemacht, besondere Begabungen bei Schüler*innen, früh- und rechtzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Um dieser Aufgabe entsprechend nachkommen zu können, haben sich die Mitglieder des KOV im Hinblick auf das Erkennen und Fördern von besonders begabten Kindern zunehmend qualifiziert.
Die Zusammenarbeit des Kooperationsverbunds mit Kindertagesstätten, Erziehungsberechtigten und Elterninitiativen orientiert sich stets an den Bedürfnissen und am Wohl der Kinder und Jugendlichen.
Zum Verbund gehören:
Als Gastschule seit 2019/20: Gymnasium Eversten
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