Leitsatz
Fachleitung: Frau Perschmann und Herr Witte-Scheidweiler
Zusätzliche Inhalte zum Sportunterricht Klasse 5 – 10
- Spieleturniere
- Deutsches Sportabzeichen
- Schwimmbefähigung
- Bundesjugendspiele
- Ausdauertraining (regelmäßig in jedem Jahrgang)
Außerschulische/kooperative Ziele für die Zukunft
- Workshop Herz-Kreislauf-Training in Zusammenarbeit mit der Deutschen Herzstiftung
- Workshop mit dem „Tanzhaus“ aus Gifhorn
- Gründung einer Laufgruppe (in Form einer AG) eventuell in Zusammenarbeit mit dem VfR Wilsche/Neubokel
- Teilnahme an „Jugend trainiert für Olympia“ in unterschiedlichen Disziplinen
Vor dem Unterricht
- Die Schüler*innen warten vor der jeweiligen Sporthalle und betreten die Halle gemeinsam mit der Lehrkraft.
- Auf dem Weg zum Sportplatz müssen die von der Lehrkraft besprochene Strecke und die Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.
Befreiung/Entschuldigung/Attest
- Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht.
- Es gilt immer Anwesenheitspflicht, eine (ärztliche) Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht.
- Eine längerfristige Befreiung vom Sportunterricht muss von den Eltern bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden und durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
- Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z. B. Allergien, Asthma, Diabetes, Herzfehler, ….) schriftlich informiert werden. Ärztliche Atteste müssen vorgelegt werden.
- Elternentschuldigungen werden akzeptiert, wenn sie Datum, Dauer der Gültigkeit und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten und zu Beginn der Stunde vorgelegt werden, nur in Ausnahmefällen ist das Nachreichen von Entschuldigungen gestattet