Leitfaden der Pestalozzischule Salzgitter (Stand: 12.09.2023)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
eindeutige und transparente Regelungen sorgen für Klarheit und helfen, Konflikte zu vermeiden. Bitte lesen Sie sich die folgenden Seiten gemeinsam mit Ihrem Kind in Ruhe durch. Viele Regelungen beruhen auf langjährigen Erfahrungen. Sie sind in der Gesamtkonferenz unter Mitwirkung von Schüler- und Elternvertretern beschlossen worden und somit verbindlich. Wir bitten daher im Interesse eines guten gemeinschaftlichen schulischen Zusammenlebens um Verständnis und Unterstützung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte Ihrer Kinder.
Krankmeldungen
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind ab dem 1. Fehltag bis 7.45 Uhr telefonisch im Sekretariat als erkrankt oder schicken eine E-Mail an die Klassenlehrkraft (vorname.nachname@pestalozzischule-salzgitter.de) und informieren in cc (Kopie) das Sekretariat (sekretariat@pestalozzischule-salzgitter.de). Eine schriftliche Krankmeldung ist zusätzlich erforderlich und muss der Schule unmittelbar nach Ende der Erkrankung, spätestens jedoch nach fünf Tagen vorliegen. Sollten Krankmeldungen nicht fristgerecht eingetroffen sein, gilt der Tag bzw. gelten die Tage als “unentschuldigt gefehlt”. Sollte ein Kind nicht in der Schule eintreffen und nicht als erkrankt gemeldet sein, so werden wir versuchen, mit den Erziehungsberechtigten bzw. weiteren bei der Anmeldung angegebenen Personen im Laufe des Tages telefonisch Kontakt aufzunehmen. Diese Vorgehensweise soll den Erziehungsberechtigten die Sicherheit geben, dass ihr Kind wohlbehalten die Schule erreicht hat und am Unterricht teilnimmt. Sollten Kinder länger als ursprünglich gemeldet krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen können, so muss darüber das Sekretariat informiert werden. Hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir möchten darum bitten, erkrankte Kinder sowohl im Interesse des eigenen Kindes als auch aus Fürsorgegründen den Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften gegenüber nicht zur Schule zu schicken. Kranke Kinder sollten sich bis zur vollständigen Gesundung zu Hause ausruhen.
In der Schule erkrankte Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen oder erkrankt sind, melden sich bei einer Lehrkraft. In Abhängigkeit von dem Unwohlsein wird empfohlen, kurz an die frische Luft zu gehen, etwas zu trinken oder etwas zu essen. Sollte das Unwohlsein anhalten, so versucht das Sekretariat die Erziehungsberechtigten oder andere bei der Anmeldung angegebene Personen telefonisch zu erreichen. Die Erziehungsberechtigten oder die angegebenen Personen entscheiden nach Rücksprache mit dem Kind, ob es abgeholt wird oder allein nach Hause geht. Bei Abholung melden sich die Erziehungsberechtigen bitte im Sekretariat oder im Schulleiterbüro.
Kontaktaufnahme mit der Schule
Wenn Sie mit einer Lehrkraft ein Gespräch wünschen, so senden Sie bitte entweder eine E-Mail an die entsprechende Lehrkraft (vorname.nachname@pestalozzischule-salzgitter.de) oder rufen im Sekretariat an bzw. senden eine E-Mail an das Sekretariat (sekretariat@pestalozzischule-salzgitter.de) . Bitte nennen Sie unbedingt Ihr Anliegen. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Lehrkraft auf Gespräche vorbereiten kann. Die Lehrkraft wird sich montags bis freitags in der Regel innerhalb von 3 Schultagen bei Ihnen melden. Bitte schreiben Sie ausschließlich die Person an, von der Sie eine Antwort wünschen. In cc (Kopie) gesetzte Empfänger beachten die Mail nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht terminierte Gespräche generell nicht führen können. Lehrkräfte sind während der Schulzeiten im Unterricht, führen Aufsicht, haben Elterngespräche, führen Schülergespräche oder befinden sich in Teamsitzungen. Aus diesem Grund sind unangemeldete persönliche oder telefonische Elterngespräche nur schwer möglich.
Änderung der Kontaktdaten
Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten (Umzug, neue Telefonnummer, geänderte Handynummer usw.) müssen sofort dem Sekretariat gemeldet werden. Nur so ist gewährleistet, dass wir Sie bei Bedarf schnellstmöglich erreichen.
Ansprechpartner
Sollten Fragen zum Fachunterricht bzw. den fachlichen Leistungen des Kindes auftreten, so ist Ihr erster Ansprechpartner die Fachlehrkraft. Allgemeine Fragen werden mit der Klassenlehrkraft geklärt. Sie ist das Bindeglied zwischen Schule und Eltern.
Kritik, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge
Für uns ist konstruktive Kritik ein Anlass, uns zu verbessern. Insofern sollten Kritik oder Beschwerden zuerst bei der Person landen, die sie betrifft. Vieles lässt sich im Gespräch klären, denn manche Unstimmigkeit beruht auf Missverständnissen. Sind Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte mit dem Verlauf oder dem Ergebnis des Gesprächs mit der Fachlehrkraft oder der Klassenlehrkraft nicht zufrieden, besteht auch die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Schulleitung zu vereinbaren. Bei generellen Beschwerden oder Verbesserungsanregungen sollte der Weg über die zuständigen Eltern- oder Schülervertretung laufen. Sie können zuerst klären, ob es sich um das Anliegen einzelner, mehrerer oder der Mehrheit der Schüler- oder Elternschaft handelt.
Zahlungen
Über die Schule laufende Gelder – z.B. für die Lehrmittelausleihe, Klassenfahrten – müssen durch die Erziehungsberechtigten pünktlich gezahlt werden. Sollte es finanzielle Probleme geben, so stehen wir für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. In der Regel wird sich – sofern das Gespräch frühzeitig stattfindet – eine Lösung finden.
Kosten für Verbrauchsmaterialien, Tagesfahrten und Kopien
Im Laufe des Schuljahres fallen Kosten für Verbrauchsmaterialien (z.B. Kopien, Werk- und Bastelbedarf), Projekte, Themenwochen, Expertentage sowie den Besuch außerschulischer Lernorte (z.B. Tagesfahrten, Eintritt) an. Die Infos darüber erfolgen in schriftlicher Form. Die Gelder werden durch die Lehrkraft einzeln eingesammelt bzw. von den Sorgeberechtigten an die angebende Kontoverbindung überwiesen. Eine Kopierkostenpauschale wird zu Schuljahresbeginn eingesammelt. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 54 Abs. 6 sowie § 71 Abs. 1) es zu den Pflichten der Erziehungsberechtigten gehört, Schüler entsprechend auszustatten bzw. die Kosten für Ausstattung und Tagesfahrten zu übernehmen. Wir möchten Sie daher bitten, die Gelder immer pünktlich zu zahlen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Klassenarbeiten
Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, sich diese Leistungen von ihrem Kind regelmäßig nennen oder zeigen zu lassen. Bei Fragen können sich die Erziehungsberechtigen gern an die jeweilige Fach- oder Klassenlehrkraft wenden. Die Termine für die Klassenarbeiten werden der Lerngruppe mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin bekanntgegeben.
Elternabende, Elternsprechtage und Schülersprechtage
Elternabende und Sprechtage dienen dem notwendigen Informationsaustausch und dem besseren Kennenlernen. Wann immer möglich, sollte mindestens ein Elternteil die Elternabende besuchen. Bei Elternsprechtagen sollte unbedingt ein Termin mit der Klassenlehrkraft vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen ausschließlich Erziehungsberechtigte Elternabende und Elternsprechtage besuchen dürfen. Weder Verwandten noch Partnern – sofern sie nicht offiziell erziehungsberechtigt sind – ist dieses gestattet. Bei Bedarf organisieren wir auch eine/n Dolmetscherin/ Dolmetscher.
Klassen- und Tagesfahrten
Eintägige Fahrten sind Teil schulischen Unterrichts. Die Teilnahme ist verpflichtend. Mehrtägige Klassenfahrten sind Teil der schulischen Bildung. Sie sind keine Freizeit, sondern dienen wichtigen schulischen Zielen. Wir erwarten daher, dass alle Schülerinnen und Schüler an Klassenfahrten teilnehmen. Sollte es finanzielle Probleme geben, so stehen wir für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. In der Regel wird sich – sofern das Gesprächfrühzeitig stattfindet – eine Lösung finden.
Finanzielle Unterstützung bei Tages- und Klassenfahrten
Erziehungsberechtigte, die unterstützende Leistungen (z.B. Hartz IV) beziehen, erhalten finanzielle Unterstützung für ein oder mehrtägige Klassenfahrten bei dem zuständigen Leistungsträger. Dazu muss eine schulische Bescheinigung über die entstehenden Kosten eingereicht werden. Wir informieren schriftlich alle Erziehungsberechtigte über Tagesfahrten. Aus diesen Schreiben gehen die Kosten hervor. Das Schreiben muss dem zuständigen Leistungsträger vorgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten die gezahlten Gelder in der Regel erstattet.
Beurlaubungen
Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten wird die Schule in folgenden Fällen eine Beurlaubung aussprechen: Konfirmandenfreizeiten, eigene Konfirmation, Kirchentag, Hochzeit oder Todesfall eines nahen Verwandten, Teilnahme an Leistungswettbewerben, Bewerbungs- und Vorstellungsgespräche einschl. Assessmenttest sowie religiöse Feiertage, die vom Kultusministerium in Niedersachsen als solche anerkannt sind. Die Anträge müssen – sofern möglich – mind. eine Woche vor dem beantragten Beurlaubungstermin bei den Klassenlehrkräften eingehen. Für Urlaubsfahrten, Reisen außerhalb der Ferienzeit oder z.B. die Konfirmation eines Verwandten oder die Geburtstagsfeier von Eltern, Geschwistern usw. kann keine Beurlaubung erteilt werden.
Unfälle
Bei Unfällen während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen sind die Schülerinnen und Schüler durch den Gemeinde Unfall Verband (GUV) versichert. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte melden einen Schulunfall bitte im Sekretariat.
Diebstähle
Diebstähle oder Verluste von Wertgegenständen, die während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen geschehen sind, sollten dem Sekretariat schnellstmöglich gemeldet werden. Eine möglichst genaue Gegenstandsbeschreibung einschließlich Kaufpreis (Rechnung beilegen) und Darstellung des Diebstahls (Ort und Zeit; ggf. Zeugen) sollten beigefügt werden. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) kommt allerdings für viele Verluste, darunter Wertgegenstände und Bargeld, nicht auf. Schülerinnen und Schüler sollten generell keine Wertgegenstände und nur geringe Mengen an Bargeld mit in die Schule bringen.
Fundsachen
Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgebeben. Fundsachen werden 8 Wochen aufgehoben.
Rauchen, Alkohol, Drogen
Das Mitbringen von Rauschmitteln (z.B. Zigaretten, Alkohol, Drogen) in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen ist nicht gestattet. Rauchen (einschl. E-Zigaretten), der Konsum von Alkohol sowie die Einnahme von Rauschmitteln (Drogen) sind in der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen gesetzlich verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf volljährige Schülerinnen und Schüler, auf Eltern, auf Lehrkräfte und auf Gäste (bei besonderen Veranstaltungen, wie z.B. Abschlussveranstaltungen kann der Schulleiter das strikte Alkoholverbot zeitweise aufheben). Nach dem Jugendschutzgesetz darf unter 18-Jährigen der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Erwachsene sind für den Jugendschutz verantwortlich. Lehrkräfte müssen somit auch handeln, wenn sie mitbekommen, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule rauchen.
Weisungsbefugnis
Lehrkräfte sind gegenüber der Schülerschaft weisungsbefugt. Die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag des niedersächsischen Schulgesetzes. Außerhalb des Unterrichts sind zusätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einschl. Sekretärinnen, Hausmeister und Reinigungskräfte – weisungsbefugt. Die Weisungsbefugnis bezieht sich auf das gesamte Schulgelände, auf den Schulweg und auf die Umgebung der Schule. Wir verstehen es als unsere Aufgabe im Rahmen der demokratischen Bildung und Erziehung, Schülerinnen und Schüler die Bedeutung bestimmter Regeln und die Notwendigkeit von Weisungen in bestimmten Situationen zu erläutern. Dieses kann in der konkreten Situation jedoch nicht immer in der gebotenen Ausführlichkeit geschehen, da Lehrkräfte die Konzentration auf viele Kinder und Jugendliche richten müssen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, einen Termin mit der entsprechenden Person zu vereinbaren, um sich die Weisung erläutern zu lassen und die eigene Ansicht mitzuteilen.
Handys, Kameras
Aus Gründen des Datenschutzes (Film und Fotoaufnahmen) sowie unter Jugendschutzgesichtspunkten (jugendgefährdende Bilder und Videos) werden die Handys zu Beginn des Schultages ausgeschaltet, von der Lehrkraft eingesammelt und sicher verwahrt. Am Ende des Schultages werden die Handys den Schülerinnen und Schülern wieder ausgehändigt. Wird ein Handy oder eine Kamera in der Schule dennoch sichtbar getragen, so wird dieses in Verwahrung genommen. Besteht der Verdacht, dass Fotoaufnahmen gemacht wurden, gilt dies zu klären. Dieses kann mit Hilfe der Eltern in der Schule oder polizeilich erfolgen. Wir betrachten dies auch als Mobbingprävention. Ausnahmen sind nach Genehmigung durch die Lehrkraft möglich. Filmen oder Fotografieren von Schülern während des Schulweges sowie die Weiterleitung der Aufnahmen an andere Personen ist zum Schutz von Persönlichkeitsrechten grundsätzlich nicht gestattet. Schule ist ein Ort der Kommunikation. Wir schaffen Anregungen, damit in den Pausen Unterhaltungen geführt werden können und gemeinsames spielen stattfinden kann.
Fahrrad
Aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen begrüßen wir es sehr, wenn Ihr Kind – bei entsprechender Entfernung – mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Bitte achten Sie unbedingt auf die Verkehrssicherheit (Licht, Bremsen). Das Fahrrad sollte immer angeschlossen werden. Wir empfehlen das Tragen eines Fahrradhelms. Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stehen Fahrradparkplätze zur Verfügung.
Pausenordnung
Zum erfolgreichen Lernen gehört es auch, in den Pausen neue Energie zu tanken. Damit dieses SchülerInnen, Lehrkräften und Mitarbeitern gelingt, sollten einige Punkte beachtet werden. In den Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler ausschließlich in den dafür davor vorgesehenen Bereichen auf dem Schulgelände aufhalten. Bei starker Nässe und Regen sollen – um starke Verschmutzungen im Gebäude zu vermeiden – nur die befestigten Flächen genutzt werden.
Hausaufgaben
Alle Schülerinnen und Schüler sollten ca. 30 Minuten pro Tag (2 ½ h pro Woche) an den Hausaufgaben arbeiten. Hinzu kommen Zeiten zum Vokabellernen sowie zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, darauf zu achten, dass Ihr Kind zuhause die Aufgaben anfertigt.
Arbeitsmaterialien
Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler immer alle Arbeitsmaterialien (Schulbücher, Hefte, Stifte, Schere, Blöcke usw.) in der Schule und zu Stundenbeginn auf dem Tisch haben. Verbrauchsmaterialien sollten immer in ausreichender Anzahl zuhause bereitliegen und rechtzeitig mit zur Schule gebracht werden. Zum Schuljahresende, eine Woche vorher, werden alle Erziehungsberechtigte über die für das kommende Schuljahr benötigten Arbeitsmaterialien informiert. Die Erziehungsberechtigen überprüfen am Ende der Sommerferien bitte konsequent und detailliert, ob die für das anstehende Schuljahr benötigen Materialien vorhanden und in einem nutzbaren Zustand sind. Die Erziehungsberechtigten achten bitte darauf, dass alle Materialien am ersten Schultag mit zur Schule genommen werden.
Referendare
Die Lehrerausbildung gliedert sich in zwei Phasen. An das Studium an einer Universität schließt sich eine eineinhalb jährige Praxisphase in einer Schule an. Die Begleitung, Beratung und Bewertung erfolgt durch das sogenannte Studienseminar. Seminarleitungen besuchen mehrfach pro Halbjahr die angehenden Lehrkräfte im Unterricht. Referendare unterrichten i.d.R. zwei Lerngruppen eigenverantwortlich. Hinzu kommt Unterricht, den sie im Beisein einer Lehrkraft erteilen und Unterrichtsbeobachtungen.
Schulbegleiter
Einzelne Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf haben einen sogenannten Schulbegleiter bzw. Einzelfallhelfer. Dieser wird vom Sozialamt, vom Jugendamt oder von der Krankenkasse bewilligt. Der Schulbegleiter ist Mitarbeiter einer externen Organisation und hat gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern keine Weisungsbefugnis. Der Schulbegleiter ist offiziell ausschließlich für ein Kind zuständig. Gleichwohl ist er Teil der Klassen- und Schulgemeinschaft.
Umgang mit Gewalt
Ein freundliches und respektvolles Miteinander sehen wir als Voraussetzung für ein unbeschwertes Lernen und Arbeiten. Wir dulden an unserer Schule keinerlei Form von Gewalt oder Mobbing. Neben Erziehungsmitteln, die direkt und unmittelbar ausgesprochen und/ oder Ordnungsmaßnahmen, welche im Rahmen von „Erziehungsmittel- und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen“ beschlossen werden, bringen wir Vorfälle, die strafrechtlich relevant sind zur Anzeige. Dazu gehört beispielsweise das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Körperverletzung und/ oder Androhung von Gewalt. Ebenso wird die vorsätzliche Beschädigung von Schuleigentum gemeldet.