Musisch-kulturelle Bildung

Benjamin Wroblewski, Fachseminarleiter Musik

ZUSATZQUALIFIKATION

MUSISCH-KULTURELLE BILDUNG ALS HERAUSFORDERUNG UND CHANCE FÜR EINEN GANZHEITLICHEN SCHULENTWICKLUNGSPROZESS

Die Zusatzqualifikation soll Auszubildenden eine Kompetenzentwicklung ermöglichen, die die Grundlage bildet, um musisch-kulturelle Kompetenzen als Unterrichtsprinzip wirksam werden zu lassen, zur Profilbildung ihrer Schulen beizutragen und um mit Schülerinnen und Schülern zu musizieren (z.B. bei Schulfesten, im AG-Bereich).

1. Musik als lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im Schulalltag

Die halbjährige Ausbildung hat einen Umfang von 20 Stunden und richtet sich an Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die das Fach Musik nicht studiert haben, aber eine musikalische Ausbildung (Instrument/Stimme) durchlaufen und/oder ein Interesse an musisch-kultureller Bildung haben.

Im Rahmen dieser Zusatzqualifikation erwerben die Teilnehmenden die Fähigkeit zum produktiven und erkenntnisfördernden Umgang mit ästhetischen Objekten in verschiedenen musikalischen Bereichen.

2. Inhalte der Zusatzqualifikation:

  1. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nehmen Schule als sich entwickelndes System wahr.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können anhand der vermittelten Kompetenzen bei der Umsetzung des Schulprogramms mitwirken und es in musikalischer Hinsicht aktiv vertreten. Das Schulleben und das regionale Umfeld können musikalisch gestaltet werden.

  1. Die Stellung und Bedeutung der musisch-kulturellen Bildung im ganzheitlichen Lernprozess

Unterrichtsrelevante, übergreifende Themen werden fortwährend aufgegriffen, integriert und im Arbeitsprozess verortet.

Die erwarteten Kompetenzen für die musisch-kulturellen Fächer werden in ihrer Gesamtheit bearbeitet und durch inhaltliche Einbettung miteinander verknüpft.

  1. Weiterentwicklung der eigenen Berufskompetenz

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermitteln selbst ihren Qualifizierungsbedarf bezogen auf die eigenen beruflichen Anforderungen und zeigen an dieser Stelle Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen auch über den Unterricht hinaus.

  1. Rhythmusarbeit

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen

  • ein sicheres Rhythmusgefühl über Bodypercussion, Klatschspiele und Körpereinsatz entwickeln.
  • polygonale Rhythmen auf unterschiedliche Art und Weise erfahren, üben und umsetzen (Sprechstücke, Arbeit mit Rhythmusinstrumenten, Begriffe wie Metrum, Puls, Takt, Akzent, Phrase und Rhythmus werden durch die o.g. körperliche Annäherung erfahrbar gemacht und erklärt).

 

  1. Stimme und Lied (In Anpassung an den jeweils gültigen Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule.)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für ihre eigene Stimme sensibilisiert. Dazu werden stimmbildnerische Übungen vermittelt und mit stimmphysiologischem Grundlagen-wissen verknüpft (Ambitus, Atmung, Haltung, Kopf-und Bruststimme).

  • Geeignete Lieder werden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Methoden ausprobiert, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an stimmlichem Ausdrucksvermögen sowie rhythmischer und melodischer Sicherheit gewinnen.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen einen Liederkanon kennen. Dieser setzt sich zusammen aus jahreszeitlich passendem Liedgut, Ritualliedern, Lieder zu Festen und Feiern, traditionellem Volksgut und neuen Kinderliedern und Songs.
  1. Instrumente

Hier sind zunächst die Orffinstrumente gemeint, wie sie mehr oder weniger in jeder Grundausstattung der Schulen zu finden sein sollten.

  • Es wird unterschieden zwischen Melodie- und Rhythmusinstrumenten,
  • deren Klangeigenschaften werden erfahren,
  • Spielweisen werden erprobt, um sie dann als Liedbegleitung, bei Klangexperimenten und Klanggeschichten sinnvoll und sicher einzusetzen,
  • Spieltechniken der verschiedenen Instrumente werden vermittelt.
  1. Ensemblearbeit

Die unter Punkt d-f genannten Lernbereiche werden ergänzt und zusammengeführt. Dazu müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicher Tonhöhen stimmlich angeben, bzw. diese von einem Instrument abnehmen können, Schlagtechniken verschiedener Taktarten metrisch sicher durchhalten können und sich von einem Notenvorbild lösen, um einzelne Gruppen differenziert lenken und Einsätze geben zu können.

  1. Musik und Bewegung, Tanz

Sprechstücke werden in Gestik, Bewegung und Mimik umgesetzt, Liederinhalte mit Gesten dargestellt. Sie werden als Erinnerungshilfe genutzt, die erfahrungsgemäß zu schnellen Erfolgen führt. Des Weiteren sollen Kindertanzstücke in geschlossener Kreisform-, Gassen- und Reihenform bis hin zur aktualisierten Form des einfachen Poptanzes erarbeitet werden. Auch fächerübergreifende Aspekte werden berücksichtigt.

  1. Improvisation

Auch dieser Bereich lässt sich aus den bereits genannten musikalischen Handlungsweisen extrahieren. Hier soll Musik im weitesten Sinne erfunden werden, z.B. Bewegungs-, Tanzimprovisation zu einem Hörspiel; auf Instrumenten zu einem vorgegebenen Tonvorrat – Pentatonik; Harmonielehre – konsonante und dissonante Klänge unterscheiden und diese grafisch oder traditionell notieren, Verklanglichung von Gedichten und Geschichten im Sinne der polyästhetischen Erziehung. Stets schließen sich an die Präsentation die Würdigung der Arbeitsergebnisse und Reflexionsphasen an.

  1. Hören

Hier wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine aktive Hörwahrnehmung als Grund-lage musikalischen Handelns vermittelt: Es werden Stücke aus verschiedenen Genres vorgestellt und musikalische Parameter herausgehört und analytisch und/oder aspektbezogen untersucht.

  1. Neue Medien

Soweit benötigt, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Umgang mit apparativer Technik eingeführt.

3. Themen und Zeitplanung

Zeitliche Struktur (bezogen auf 1 Schulhalbjahr) = 5 Monate

  • Teilnahme an zwei Seminarveranstaltungen (Studienseminar Musik; jeweils sechsstündig) + zwei vierstündigen Sonderveranstaltungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation (insgesamt 20 Stunden),
  • Praktische Erprobung in der Ausbildungsschule,
  • 1 Besuch des Ausbilders bei der LiV in der Schule mit anschließender Beratung,
  • ein halbstündiges Kolloquium als Nachweis der Kompetenzentwicklung.

Unter Corona-SARS-CoV-2-Bedingungen können Seminarveranstaltungen und Kolloquium statt in Präsenzform im Online-Format stattfinden. An die Stelle des Präsenzbesuches mit anschließender Beratung des Ausbilders kann ein kompetenzorientiertes Kolloquium in Präsenz oder im Online-Format treten.

4. Bezugserlasse

1. Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen zu § 6 APVO Lehr

2. Erlass vom 1.2.2010 – 22 – 84114 / 410

3. Erlass v. 1. 7. 2014: Musikalische Grundschule