Vorbereitungsdienst

DER VORBEREITUNGSDIENST IM ÜBERBLICK

Grundsätzliches

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Ausbildungs- und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr vom 13. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung). (→ Service/Links/APVO)

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt etwa eine Woche vor Beginn eines Schulhalbjahres (Ende Januar) oder vor Beginn eines Schuljahres (August).  

Ihre Ausbildung erfolgt dual im Seminar und an einer Ausbildungsschule.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Studienseminarleitung. Das Studienseminar ist Ihre Dienststelle.

Wenn Sie einen Ausbildungsplatz bei uns erhalten haben, suchen wir für Sie noch vor der Einstellung eine geeignete Ausbildungsschulein unserem umfänglichen Einzugsgebiet.
(→ Schulen/Zuweisungsverfahren)

Die Ausbildung im Studienseminar

Ihr Vorbereitungsdienst beginnt mit einer mehrtägigen Einführungsveranstaltung.

Hier werden Sie als Beamte auf Widerruf vereidigt, erhalten alle grundlegenden Informationen zum Vorbereitungsdienst und haben bei der Veranstaltung im Tagungszentrum Ostheide mit einer Übernachtung sowie den erlebnisorientierten Programmpunkten Gelegenheit, die Auszubildenden Ihres Jahrganges kennenzulernen, sich mit ihnen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

Die Ausbildung im Studienseminar erfolgt zum einen durch die Pädagogik- und die Ihren Fächern entsprechenden Fachseminare (20 Stunden / Monat). Die Pädagogikseminare finden regelmäßig (14-tägig, Donnerstags) und jeweils vierstündig statt, die Fachseminare vierwöchentlich (Dienstags und Donnerstags) und jeweils sechsstündig.

Die Hälfte der Seminarveranstaltungen ist i.d.R. mit einer praktischen Unterrichtsmitschau verbunden. (→ Service → Seminarorganisation → Terminplan)

Die Ausbildung erfolgt zum anderen durch praxisbezogene Unterrichtsberatung.

Im Laufe Ihres Vorbereitungsdienstes zeigen Sie 13 Unterrichtsstunden, die Ihre Ausbilder*innen anschließend nach gemeinsam vereinbarten Schwerpunkten wertschätzend und mit dem Ziel Ihrer individuellen Kompetenzentwicklung beraten.

Drei weitere Stunden zeigen Sie im Rahmen von Unterrichtsmitschauen im Pädagogik- und in den beiden Fachseminaren. Hierzu besucht Sie Ihre gesamte jeweilige Seminargruppe in ihrem Unterricht (→ Service → Seminarorganisation → Unterrichtsbesuche).

Zwischen dem achten und zehnten Ausbildungsmonat führen Ihre Ausbilder*innen auf der Grundlage transparenter Leistungskriterien mit Ihnen ein gemeinsames Gespräch über Ihren Ausbildungsstand und beraten Sie zum weiteren Verlauf Ihrer Ausbildung.

Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats bewerten Ihre Ausbilder*innen Ihren Leistungsstand mit einer Ausbildungsnote.

Und dann steht schon Ihre Staatsprüfung an. Hierzu zeigen Sie Ihren Ausbilder*innen und Ihrer Schulleitung zwei weitere Unterrichtsstunden und führen mit ihnen ein 60minütiges Prüfungsgespräch, in dem Sie insbesondere Probleme der schulischen Praxis theoriegestützt analysieren und Handlungsmöglichkeiten darstellen.

Die Ausbildung an Ihrer Ausbildungsschule

Sie erteilen an Ihrer Ausbildungsschule im ersten und zweiten Semester grundsätzlich 13, im dritten Semester grundsätzlich 12 Wochenstunden Ausbildungsunterricht in Ihren Fächern, insgesamt also 38 Wochenstunden über drei Semester.

Ihr Ausbildungsunterricht erfolgt zum Teil betreut durch jeweils eine Fachlehrkraft der Schule (betreuter Unterricht) und zum Teil in vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung (eigenverantwortlicher Unterricht). Von den 38 Wochenstunden über drei Semester sind 16 betreut und 22 eigenverantwortlich zu unterrichten.

Zusätzlich nehmen Sie an Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen, an den Ihren Fächern entsprechenden Fachkonferenzen und den Klassenkonferenzen der Lerngruppen, in denen Sie eigenverantwortlich unterrichten, teil.

Ihre Schulleitung wird am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats ebenfalls eine Ausbildungsnote abgeben und ist am Prüfungstag gleichberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission.

Teilzeit

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann grundsätzlich in Teilzeit erfolgen. Ein bewährtes Modell ist die zeitweise Reduzierung des Ausbildungsunterrichtes um bis zu vier Stunden bei unveränderter Dauer des Vorbereitungsdienstes. Welche anderen Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie bei Interesse in einem Beratungsgespräch mit der Studienseminarleitung. Im Interesse der Planungssicherheit Ihrer Ausbildungsschulen bedarf es hier eines angemessenen zeitlichen Vorlaufes. (→ Service)