Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Die Schulbibliothek steht Lehrer_innen, Schüler_innen und den Pädagogischen Mitarbeiter_innen der St.-Ursula Schule sowie dem Personal des St. Marien-Hortes und des Kindergartens innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Gegen Vorlage des Büchereiausweises können Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.

Maximale Ausleihe sind drei Medien pro Schüler_in (zwei Bücher und ein Hörbuch). Es kann jedoch ein zusätzliches Medium zum Lesen in der Bücherei ausgeliehen werden.

Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen. Auf Wunsch kann die Ausleihfrist zweimal verlängert werden, sofern keine Reservierung vorliegt. Bei einer Reservierung kann nur noch einmal verlängert werden. In den Herbst-, Winter-, und Osterferien gibt es Sonderleihfristen. Über die Sommerferien werden keine Bücher und Medien ausgeliehen.

Präsenzexemplare und die Medien, die zum Informationsbestand gehören und nur in der Bücherei benutzt werden sollen, sind von der Ausleihe ausgeschlossen. Diese sind mit einem roten Punkt markiert.

Die Leser_innen werden gebeten, Beschädigungen in Büchern zu melden und keine Bücher selber zu reparieren. Für Schäden und Verluste an den Büchern, die während der Ausleihe entstanden sind, haftet der entsprechende Benutzer_in. Bei Verlust und Beschädigung ist das Medium grundsätzlich zu ersetzen oder ein entsprechender Entschädigungspreis zu zahlen.

Für verlorengegangene Wertgegenstände übernimmt die Schulbücherei keine Haftung.

Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek sind von Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 13.05 Uhr.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden bei Klassenführungen die neuen Schüler_innen über die Schulbücherei, ihre Bestände und die Abläufe informiert.