Kompass

Kompass

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Vorwort

Liebe Eltern,

jede Schule, jede Firma und jede Institution hat ihre eigenen Regeln. Für Sie als Eltern ist es nicht immer einfach, alle Regeln zu kennen, die an der Schule Ihres Kindes gelten. Dieser Kompass ist als Leitfaden für Sie gedacht. Er soll Ihnen helfen, sich besser zurechtzufinden und er soll Ihre Fragen beantworten. Von A wie Adressen und Ansprechpartner_innen bis Z wie Zeugniskonferenzen finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Bei Fragen zum Schulalltag sehen Sie bitte hier im Kompass (FAQ’s) nach. Wenn Sie dort keine Antwort finden, so wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule. Wir sind bemüht den Kompass hier auf der Homepage der Schule jährlich zu aktualisieren.

Viel Spaß beim Lesen …
… wünscht Ihnen der Schulvorstand der St.-Ursula-Schule

A

Adresse und Ansprechpartner
St.-Ursula-Schule
St.-Ursula-Weg 5
21335 Lüneburg


Tel.: 04131 – 309 79 30
Fax: 04131 – 309 79 44
E-Mail: info@st-ursula-schule.lueneburg.de
Schulleiter: Herr Schnüttgen
Konrektorin: Frau Axmann-Kühl

Sekretariat und Ganztagskoordination: Frau Müller
Öffnungszeiten Sekretariat:

Mo: 8:00 – 15:00 Uhr
Di: 8:00 – 15:00 Uhr
Mi: 8:00 – 15:00 Uhr
Do: 8:00 – 15:00 Uhr
Fr: 8:00 – 15:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 7:45 – 10:00 Uhr
In dringenden Fällen bitte auf den Anrufbeantworter sprechen
oder eine Mail an info@st-ursula-schule.lueneburg.de.

Schulsozialarbeiterin:
Frau Rogge Tel.: 309 79 41

Bücherei-Team: Tel.: 309 79 39

Hausmeister:
Herr Rotermel Tel.: 0162 8182857

Aktuelles
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Internet-Seite unter „Termine“ und „Aktuell“.

Alarm
In jedem Schuljahr finden angekündigte sowie unangekündigte Alarmübungen statt. Die Sammelpunkte der Klassen sind draußen auf dem Schulhof durch Schilder markiert.

Arztbesuche
Arztbesuche haben in der schulfreien Zeit stattzufinden. Sollte ein Termin am Vormittag oder in der Ganztagszeit nötig sein, so beantragen Sie dies bitte rechtzeitig zwei Tage vorher bei der Klassenlehrerin, bzw. Frau Müller.

Aufsichten
Die Aufsicht der Schule beginnt um 7:45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird die Schultür aufgeschlossen. Die Aufsicht endet um 13:15 Uhr. Für die Schüler_innen des Ganztagsangebotes endet die Aufsicht von Montag bis Freitag um 16:00 Uhr. Wenn Ihr Kind in der 1. oder 2. Klasse nicht an der Betreuung teilnimmt, endet die Aufsicht von Montag bis Donnerstag um 12:15 Uhr.

B

Beratungslehrkräfte

  • Frau Rogge ist unsere Schulsozialarbeiterin. Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte können sich an sie wenden, sofern die Problemlage das schulische Miteinander betrifft.
  • Sie untersteht der Schweigepflicht und arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit.
  • Kontakt kann entweder durch direkte Ansprache, über das Sekretariat oder anhand einer Nachricht, die im Kummerbriefkasten hinterlegt wird, hergestellt werden.
  • Schüler_innen können für ein Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft vom Unterricht befreit werden.

Betreuung in der verlässlichen Grundschule
Kinder der ersten und zweiten Klasse, die nicht in der Ganztagsschule angemeldet sind, können nach Schulschluss bis 13:15 Uhr unentgeltlich an einem Betreuungsangebot teilnehmen.

Beurlaubung
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung genehmigt werden (siehe niedersächsisches Schulgesetz).

Bildungs- & Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen in der Stadt sowie im Landkreis Lüneburg können das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen. Finanziert werden so z.B. Mittagessen in der Schule, Aufwendungen für die Klassenfahrt oder den Schulausflug.

Beratung und Auskunft erteilen Ihnen das Bildungs- und Teilhabebüro in Lü-neburg: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Telefon 04131 – 60 54 510 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr. Weitere Informationen bekommen Sie auf den Internetseiten des Landkreis Lüneburg unter dem Stichwort „Bildungspaket“.

Bücherei
Die Bücherei der St.-Ursula-Schule ist Dank großen Elterneinsatzes jeden Tag von 8:00 bis 13:05 Uhr besetzt. Auch während der InA-Zeit nutzen die Schüler_innen die Bücherei und bekommen dort Unterstützung.

C

Computer / Computerraum
Der Computerraum steht den Schü-ler_innen innerhalb der InA-Zeit zur Verfügung, um mit Lernprogrammen zu arbeiten oder für Referate im Internet zu recherchieren. In dieser Zeit wird er beaufsichtigt. In der 3. und 4. Klasse wird PC-Unterricht erteilt, in dem die Kinder mit den Grundlagen der PC-Nutzung vertraut gemacht werden.

D

Datenschutz

  • Die E-Mail-Adressen der Eltern sind ausschließlich für schulinterne Zwecke zu verwenden.
  • Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zu schulinternen Zwecken zählen die Weitergabe an die Schulverwaltung, die Klassenleitung und die Klassenelternräte. Dies dient der Vereinfachung der Kommunikation.
  • Mit der Anmeldung der Schüler_innen werden auch verschiedene Einverständniserklärungen abgefragt.
  • Alle in der Schule tätigen Personen müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

Diebstahl

  • Um Diebstähle zu verhindern und Ruhe während der Unterrichtszeit im Gebäude zu gewährleisten, ist die Schule von außen meist abgeschlossen. Sollten Sie ein Anliegen haben (Sekretariat, krankes Kind abholen, …), dann klingeln Sie bitte. Der Hausmeister öffnet Ihnen die Tür.
  • Durch den kommunalen Schadensausgleich Hannover (KSA) kann es Schadensausgleichsleistungen geben. Nicht ausgleichsfähig sind jedoch Aufwendungen für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen und Schmuck, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Schlüssel, Handys, Geldbörsen / Brieftaschen, MP3-Player.
  • Jeder Diebstahl ist im Sekretariat zu melden.

E

Einladefristen

  • Elternabende: 10 Tage (§ 6.1 EWO)
  • Schulelternratssitzungen: 10 Tage (§ 6.1 EWO, GO SER)
  • Gesamtkonferenzen: 7 Tage
  • Fachkonferenzen: 7 Tage
  • Schulvorstand: 7 Tage
    (Geschäftsordnung des SVo)
  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Sitzungsleitung oder im Sekretariat ab, wenn Sie an einer Sitzung nicht teil-nehmen können. Bitte informieren Sie auch Ihre Vertretung.

Eltern / Elternmitwirkung
Alle Eltern haben eine wichtige Rolle im Schulalltag!

  • Die Eltern unterstützen die Schule bei der Durchführung ihres Bildungsauftrages.
  • Es ist erwünscht, dass sich die Eltern in der Schule engagieren: in der Bücherei, bei Schulprojekten, in Arbeitsgruppen, als Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Schüler_innen oder in der Elternvertretung.
  • Rechte und Pflichten der Elternvertretung sind im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt: (NSchG 5.Teil §§ 88-100).
  • Wichtig: Auch Eltern, die nicht der Elternvertretung angehören, können sich zur Wahl für den Schulvorstand oder die Fachkonferenzen aufstellen lassen.

Elternabende
Im Laufe des Schuljahres finden normalerweise mindestens zwei Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit der Klassenleitung organisiert werden. Eine Teilnahme aller Eltern einer Klasse wird erwünscht!
Tipps rund um den Elternabend finden Sie auf der Internetseite „www.landeselternratnds.de/Elternabend/“

Empfehlungen für einen Elternabend

  • Adressenlisten
    Eine Adressenliste aller Schülerinnen und Schüler ist empfehlenswert. Auch die Kontaktdaten der Lehrkräfte können auf der Adressenliste stehen. Mit Hilfe der Klassenliste kann eine Telefonkette organisiert werden.

    Aufgaben der Elternvertretung:
  • Die Elternvertretung lädt in Absprache mit der Klassenleitung zum Elternabend ein. Die Tagesordnung wird im Vorfeld mit der Klassenleitung und den anderen Eltern abgestimmt. Die Elternvertretung sendet die Einladung via E-Mail-Verteiler an die Eltern und die einzuladenden Lehrkräfte. In Abstimmung mit der Klassenleitung werden auch Fachlehrkräfte oder Referenten_innen (z.B. Kon-taktbeamter der Polizei) eingeladen.
  • Die Elternvertretung leitet und moderiert den Elternabend.
  • Eine Teilnahmeliste wird erstellt.

    Einladungen / Wer lädt wann wozu ein?
  • Elternabend mit Wahl der Elternvertretung (für die 1. und 3. Klasse): Einladung durch die Klassenleitung bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Sommerferien.
  • Weitere Elternabende: Einladung durch die Elternvertretung.
  • Die Einladung sollte Wochentag, Uhrzeit, Raum und Ort, Tagesordnung enthalten. Es spricht für die Teamfähigkeit, die Einladungen mit der Elternstellvertretung abzustimmen und gemeinsam einzuladen.
  • Ein Elternabend findet mindestens zweimal im Schuljahr, möglichst zu Beginn des Schuljahres und im Laufe des 2. Halbjahres, statt. Ein Elternabend ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Klassenleitung oder die Schulleitung es verlangt.
  • Elternkasse
    Jede Klassenelternschaft kann eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Elternkasse geführt wird. Aus den Beiträgen können Klassenfeste, Adventskalender etc. finanziert werden.

    Protokoll
  • Ein Protokoll kann von einem der anwesenden Eltern erstellt werden.

    Wahlen
  • Die Klassenleitung bereitet die Unterlagen für die Wahl der Eltern-vertretung vor und stellt die Beschlussfähigkeit auf dem Elternabend fest.
  • Stimmrecht: Wahlberechtigt ist eine erziehungsberechtigte Person pro Kind. Haben Eltern mehrere Kinder in einer Klasse, besitzen sie demzufolge ein mehrfaches Stimmrecht.
  • Die Eltern bestimmen durch eine offene Abstimmung den Wahlvorstand (Wahlleitung, Schriftführung).
  • Die Schriftführung protokolliert die Wahlergebnisse in dem vorgegebenen Wahlprotokoll. Im An-schluss an die Wahl unterschrei-ben Schriftführung und Wahlleitung das Wahlprotokoll und übergeben es der Klassenleitung.
  • Die Wahlleitung übernimmt die Leitung der Wahl und bittet um Vorschläge für die Wahl der Elternvertretung, der Stellvertretung, der drei Vertreter_innen für die Zeugniskonferenzen. Auch Wahlleiter_in und Schrift-führer_in können kandidieren!
  • Die Vertreter_innen der Klassen-konferenzen können gleichzeitig auch Elternvertreter_innen oder Stellvertreter_innen sein.
  • Die Vorschläge werden gesammelt und die Vorgeschlagenen werden gefragt, ob sie das Amt übernehmen würden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit Eltern zu wählen, die am Elternabend nicht teilnehmen können. Diese abwesenden Kandi-dat_innen müssen allerdings vorab schriftlich ihr Einverständnis erklären.
  • Gewählt wird durch Handzeichen; wünscht einer der Anwesenden eine geheime Wahl, muss diesem Wunsch Folge geleistet werden (Stimmzettel sollten bereit liegen).
  • Die Wahlleitung gibt die Ergebnisse bekannt, die Gewählten werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen.

Eltern-Kind-Gespräch
Zweimal pro Schuljahr findet für jedes Kind ein Eltern-Kind Gespräch bzw. ein Lernentwicklungsgespräch in Anwesenheit der Klassenleitung, des Kindes und dessen Eltern statt. Hier wird Rückmeldung über den Lernstand und die Lernentwicklung des Kindes gegeben sowie nächste Lernziele vereinbart.

Elternsprechtage
Elternsprechtage dienen dem Informationsaustausch zwischen Fachlehrkräften und Eltern. Sie sind aber aus zeitlichen Gründen nicht für ein intensives Beratungsgespräch geeignet. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen individuellen Termin. Elternsprechtage mit den Fachlehrkräften finden einmal im Jahr, kurz nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt.
Falls es allgemeine Fragen zum Fachunterricht gibt, können Fachlehrkräfte zu den Elternabenden eingeladen werden.

Elternvertretungen

  • Elternvertretung / Mitwirkung
    Die Elternvertretung betätigt sich in der Schule in folgenden Bereichen:
  • Klasse
  • Schulelternrat
  • Arbeitsgruppen, Ausschüsse, Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen

Elternvertretung außerhalb der Schule:

  • Kreis- bzw. Stadtelternrat
  • Schulausschuss der Stadt Lüneburg
  • Landeselternrat

    Anforderungen an die Elternvertretung
  • Interesse an der Thematik Schule
  • Bereitschaft zwischen Elternschaft und Schule zu vermitteln
  • Bereitschaft und Zeit, den Kontakt zwischen Elternschaft und Schule zu halten sowie Gespräche mit Lehrkräften und Eltern zu führen
  • Vertretung der Klassenelternschaft im Schulelternrat, der mindestens zweimal im Schuljahr tagt
  • Zeit für die Organisation von mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr
  • Elternvertreter_innen in Konferenzen werden in der ersten Sitzung des Elternrates im neuen Schuljahr aus den Reihen der Elternvertreter_innen bestimmt.
  • Elternvertretung / Stellvertretung
    Die stellvertretende Elternvertretung übernimmt die Aufgaben der ersten Elternvertretung, wenn diese verhindert ist. Empfehlenswert ist, die gewählte Elternvertretung einer Klasse als Team anzusehen, das heißt, dass die erste Elternvertretung bei allen Terminen, Einladungen, Belangen der Klasse die Stellvertretung einbezieht, beide in ständigem Austausch miteinander stehen, zum Teil auch Aufgaben nach Absprache arbeitsteilig erledigen.
  • Ausscheiden aus dem Amt: turnusgemäß nach 2 Schuljahren oder wenn sie von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abgewählt werden, sie von ihrem Amt zurücktreten oder ihre Kinder die Schule verlassen
  • Weitere Informationen dazu unter www.elternrat-niedersachsen.info oder im NSchG § 91 (3).

    Elternvertretung im Schulelternrat
  • Die Elternvertretung und -stellvertretung gehören automatisch dem Schulelternrat an; beide sind stimmberechtigt.
  • Die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates, mindestens zweimal im Schuljahr, ist erwünscht.
  • Sie vertreten die Interessen der Klassenelternschaft.
  • Bereitschaft sich in Konferenzen und Arbeitsgruppen wählen zu lassen
  • Informationsweitergabe an die Elternschaft
  • Kontaktperson zwischen Schule und Elternschaft
  • Mitglieder des Schulelternrates sowie die Vertreter in den Konferenzen und Ausschüssen führen ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode bis zu dem Zeit-punkt der Neuwahlen fort (längstens 3 Monate).
  • Der Schulelternratsvorsitz vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen, beruft die Schulelternratssitzungen ein und leitet sie. Er hält Kontakt zur Schulleitung und ist Ansprechperson für die anderen Elternvertretungen.
  • Hinweis:
    Von der Volkshochschule (VHS) Lüneburg werden jeweils im Herbst Seminare für Elternvertretungen angeboten. Die Kurskosten können bei dem Schulträger (Hansestadt Lüneburg) zur Erstattung eingereicht werden.

Evaluierung
In jedem Jahr wird ein Bereich aus dem schulischen Leben evaluiert. Je nach Bereich werden hierzu Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen. Die Auswertung durch den Schulvorstand gibt uns die Möglichkeit unsere Arbeit weiter zu verbessern.

F

Fachkonferenzen
Es gibt für jedes Unterrichtsfach eine Fachkonferenz, der alle Fachlehrkräfte angehören. Auch die gewählten Elternvertretungen gehören den Fachkonferenzen an.
Die Fachkonferenzen finden mindestens einmal im Jahr statt; die Fachkonferenzleitung lädt dazu ein.
Die in den Fachkonferenzen vertretenen Elternvertretungen haben ein Antrags-, Rede-, Informations- und Stimmrecht.
Aufgabe der Elternvertretung ist, die Meinungen, Anfragen und Probleme aus der Elternschaft in die Diskussion einzubringen. Der Schulelternrat wählt aus den Kandidat_innen der gesamten Elternschaft der Schule zwei Mitglieder für zwei Jahre in die Fachkonferenzen; Wiederwahl ist möglich. Um die Elternpräsenz in den Fachkonferenzen zu gewährleisten, ist eine gute Kommunikation bei den Vertretungsregelungen nötig, sodass möglichst immer zwei gewählte Eltern anwesend sind.

Fahrradprüfung
Als wichtiger Baustein der Verkehrs- und Mobilitätserziehung findet im dritten Schuljahr die Fahrradprüfung statt.

  • Sie besteht aus drei Teilen: Theoretische Prüfung, Überprüfung des Fahrrads auf Verkehrstauglichkeit, Praktische Prüfung (eine bestimmte Strecke muss unter der Einhaltung der Verkehrsregeln abgefahren werden).
  • Die Kinder werden mithilfe der Verkehrserziehung im Unterricht auf diesen Tag vorbereitet. Der Kontaktbeamte der Polizei überprüft im Vorfeld die Fahrräder der Kinder auf Sicherheitsmängel und geht mit ihnen die Strecke der Fahrradprüfung (rund um die St.-Ursula-Schule) ab. Wichtig ist auch das gemeinsame Üben der Kindermit ihren Eltern.
  • Die Fahrradprüfung findet an einem Vormittag statt. Dabei ist die Schule auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Wichtig: Ohne die Mithilfe der Eltern als Streckenposten kann die Fahrradprüfung nicht stattfinden! Der Termin wird den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.

Förderverein
Der Verein der Freunde und Förderer der St.-Ursula-Schule e.V. besteht seit 1987.
Er setzt sich zusammen aus Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung.
Der Förderverein unterstützt als gemeinnütziger Verein die Arbeit der Schule und engagiert sich in vielen
Bereichen des schulischen Lebens. Schwerpunkte des Vereins sind die Verbesserung der Ausstattung der
Schule, die Einrichtung der Bücherei sowie soziales Engagement. Da alle Kinder von dem Förderverein
profitieren, wäre es wünschenswert, wenn alle Eltern dem Verein beitreten würden. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrag kann jede und jeder selbst entscheiden (ab 12,- €/Jahr).
Einmalige Spenden sind möglich.
Vereinsvorsitzende: Herr Ploetzke und Herr Sommer (foerderverein.ursula@suslbg.eu).
Weitere Informationen zum Förderverein finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Partner“

Kontoverbindungen
Eltern und Freunde der
St.-Ursula-Schule Lüneburg e.V.
Sparkasse Lüneburg
BIC NOLADE 21 LBG
IBAN: DE53240501100000044446

Förder- und Forderprogramme

  • Förder- und Forderprogramme Integrative Förderung vor allem im ersten Unterrichtsblock
  • Individuelle Förderung durch Förderschullehrkräfte
  • Besondere Förderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ durch eine ausgebildete Fachkraft
  • Förderung besonders begabter Kinder im Rahmen des Verbundes für Begabtenförderung in Zusammenarbeit mit 4 anderen Lüneburger Schulen
  • schulübergreifende Forderangebote am Nachmittag (www.luenefuechse.de)
  • interne Forderangebote (Klassen 1+2 und Klassen 3+4)
  • Regelmäßige Teilnahme an Mathematikwettbewerben (Känguru der Mathematik, Mathe-Olympiade) ab Klasse 3
  • Ansprechpartnerin Förderung besonders begabter Kinder: Frau Axmann

FREI DAY

Jeden Freitag im 2. und 3. Block findet der sogenannte FREI DAY statt. In dieser Zeit arbeiten die Schülerinnen und Schüler an Projekten, die sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) orientieren. Jeder FREI DAY beginnt mit einem gemeinsamen Forum, welches durch Kinder geleitet wird. Hier werden Ergebnisse vorgestellt, Aktuelles besprochen und unser FREI DAY Lied gesungen. Für weitere Informationen zum FREI DAY klicken Sie hier.

Fundsachen
Jede Wochen bleiben Jacken, Helme, Sportbeutel, … in der Schule liegen. Wenn diese mit Namen versehen sind, können sie leicht zugeordnet werden. Daher eine Bitte: Beschriften Sie die Kleidung ihrer Kinder auf dem Etikett in der Kleidung mit einem wasserfesten Stift.
Fundsachen werden in den dafür vorgesehenen Schubladen gesammelt, die im Sportbereich, in den Lernateliers und in den unteren Fluren stehen. Bei Nichtabholung nach einigen Wochen werden die Fundsachen an eine soziale Einrichtung abgegeben.
Bitte den Hausmeister ansprechen, wenn Dinge nicht aufzufinden sind.

G

Ganztagsschule

  • Die ersten und zweiten Klassen werden als „Offene Ganztagsschule“ geführt. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler an beliebigen Tagen jeweils für ein halbes Jahr verbindlich zur Ganztagsschule angemeldet werden können.
  • Die dritten und vierten Klassen werden als „Teilgebundene Ganztagsschule“ geführt. Dienstags und Donnerstags haben die Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen verpflichtend bis 15:15 Uhr Unterricht. Danach und an den anderen Tagen können aber noch Zeiten angemeldet werden, in denen Die Schülerinnen und Schüler am Angebot des Ganztags teilnehmen.
  • Kinder der 1. und 2. Klassen, die in der VGS-Zeit (bis 13:15) angemeldet sind, können nicht am Mittagessen teilnehmen.
  • Alles weitere zum Thema Ganztag finden Sie im Informationsblatt „Ganztag“ unter „Formulare“ auf dieser Homepage.

Gesamtkonferenz

  • setzt sich zusammen aus der Schulleitung, den Lehrkräften sowie den gewählten Elternvertretungen
  • tagt mindestens einmal im Schuljahr
  • beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse.
  • Weiterhin entscheidet die Gesamtkonferenz über Grundsätze für Leistungsbewertung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

Goldener Hausschuh

  • Der Goldene Hausschuh wird einmal im Halbjahr an die Klasse vergeben, die die meisten Punkte beim Aufräumen bzw. Ordnung-Halten in der Garderobe und im Schuhregal sammeln konnte.
  • Um ein gutes Miteinander zur gewähr
  • leisten, gelten in der Schule sowie auf
  • dem gesamten Außengelände die fünf

Goldenen Regeln

Um ein gutes Miteinander zur gewährleisten, gelten in der Schule sowie auf dem gesamten Außengelände die fünf goldenen Regeln der St.-Ursula- Schule:

  • Stopp heißt Stopp
  • Wenn du es nicht alleine schaffst, dann hol dir Hilfe bei einem Erwachsenen
  • Auch Worte können verletzen
  • Behandle andere so wie du behandelt werden möchtest
  • Kläre einen Streit mit Worten

Gottesdienste

Im Rahmen des Religionsunterrichts nehmen die Kinder in der 2. Klasse regelmäßig an Klassengottesdiensten in der Kapelle der St. Marien Kirche teil. Schülerinnen und Schüler der 3. und 4.
Klassen feiern Gottesdienst/Messe in der Kirche mit dem Pfarrer.
An besonderen kirchlichen Feiertagen und am St.-Ursula-Tag wird ein Schulgottesdienst gefeiert.

H

Hausaugaben

Hausaufgaben im herkömmlichen Sinne gibt es nicht. Sie verstehen sich viel mehr als Verlängerung der Individuellen Arbeitszeit (InA) im ersten Block am Vormittag. Wer in der Schule gut mitarbeitet, muss zuhause oder in der Ganztagsschule nicht mehr am InA-Plan arbeiten. Es gibt aber am Nachmittag noch zwei Zeiten, an denen die Kinder am Plan weiterarbeiten können oder müssen, die Vormittag zu wenig geschafft haben.

Hausmeister

Der Hausmeister ist zuständig für das gesamte Gelände der St.-Ursula-Schule.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Betreuen der Fundsachen. Erreichbar ist er im Hausmeisterbüro im Eingangsbereich (großes Glasfenster) oder telefonisch unter 0162 – 8182857.

Hausschuhe

Im Schulgebäude besteht Hausschuh pflicht für Kinder und Erwachsene. Die Schülerinnen und Schüler wechseln vor bzw. nach dem Unterricht sowie auch in den Pausen – wenn sie auf den Schulhof gehen – ihre Schuhe. Jedes Kind hat ein eigenes nummeriertes Schuhfach.

Hitzefrei

Hitzefrei gibt es an der Schule nicht. Da die Schule „verlässliche Grundschule“ ist und nicht alles Eltern es ermöglichen können, die Kinder spontan zu betreuen, bleiben sie in der Schule.

Homepage

Unsere Homepage www.st-ursula-schule-lg.de ist ein Instrument unserer Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellt kurz unsere Schule sowie unsere Arbeit vor. Die Homepage wird regelmäßig aktualisiert. Noch aktueller ist unser Social Media Kanal über den Anbieter Mastodon.

I

InA

Als InA wird die Individuelle Arbeitszeit der St.-Ursula-Schule im ersten Unterrichtsblock von 7:45 bis 9:35 Uhr bezeichnet. In dieser Zeit arbeiten die Kinder mit individuellen Lernplänen in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Mathematik. Während der InA herrscht in der gesamten Schule eine besondere Lernatmosphäre in den Klassen-, Gruppenräumen sowie in den Lernateliers inklusive Bücherei und Computerraum, die möglichst störungsfrei bleiben sollte. In dieser besonderen Arbeitszeit liegen
in der Regel auch fast alle Förder- sowie Fordermaßnahmen.

Informationspflicht

  • Um den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehmen zu können, ist eine gegenseitige Information aller am Schulleben Beteiligten Voraussetzung.
  • Elternabende, Elternsprechtage, Sprechstunden, Schulmitteilungen, schuleigene Homepage, Schulelternratssitzungen, Gesamtkonferenzen dienen u.a. dem Informationsaustausch.
  • Die Schule hat die Pflicht, die Erziehungsberechtigten über die Bewertung von erbrachten Leistungen und andere ihre Kinder betreffende Vorgänge zu unterrichten.
  • Eine Informationspflicht besteht besonders in den Unterrichtsfächern, die in besonderer Weise das Erziehungsrecht der Eltern berühren, wie zum Beispiel Sexualerziehung.

Inklusion

Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an dem gesellschaftlichen Leben. Was dies für die Schule bedeutet beschreibt dieses Zitat:
„… Inklusion heißt Abschied zu nehmen von der Aussonderung einzelner Kinder.
Didaktisch bedeutet dies die konsequente Weiterentwicklung eines individualisierenden und differenzierenden Unterrichts. Zentrale Aufgabe von Lehrkräften ist es folglich Klassenelternschaft nicht, spezielle Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen zu einem ansonsten am Gleichschritt orientierten Unterricht zu integrieren, sondern allen Schüler(inne)n Raum zu geben für die individuelle Arbeit an ihrer jeweiligen aktuellen Leistungsgrenze.“ (S. Seitz)

IPads

Die Schule verfügt über derzeit 75 IPads, die zeitweise im Unterricht eingesetzt werden. Sie werden vor
allem für folgende Anwendungen genutzt:
Recherche im Internet, geeignete Lern-Apps, Dokumentation von Projekten, Schreiben von kleinen Büchern usw. IPad-Klassen gibt es nicht.

K

Klassenarbeiten

Grundsätze zur Leistungsbewertung sind in den schuleigenen Arbeitsplänen geregelt. Klassenarbeiten werden in den Jahrgängen drei und vier geschrieben.
Am Anfang des Schuljahres wird auf den Elternabenden der dritten und vierten Klassen die Zahl der anstehen den Klassenarbeiten bekannt gegeben.

Klassenelternschaft

Jede Klassenelternschaft wählt alle zwei Jahre eine Elternvertretung, einen Elternstellvertreter und drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenzen. Die Klassenleitung sowie die gewählte
Elternvertretung sind die Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen.
Elternabende dienen der Klassenelternschaft zum Informationsaustausch und zur Diskussion gewünschter
Fragestellungen. Ein Elternabend ist von der Elternvertretung einzuberufen, sobald ein Fünftel der Klassenelternschaft einen Elternabend wünscht.

  • Jede Klassenelternschaft wählt alle zwei Jahre eine Elternvertretung, einen Elternstellvertreter und drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenzen.
  • Die Klassenleitung sowie die gewählte Elternvertretung sind die Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen.
  • Elternabende dienen der Klassenelternschaft zum Informationsaustausch und zur Diskussion gewünschter Fragestellungen.
  • Ein Elternabend ist von der Elternvertretung einzuberufen, sobald ein Fünftel der Klassenelternschaft einen Elternabend wünscht.

Klassenfahrt

Seit über 40 Jahren findet in der Regel in Klasse 4 eine einwöchige Klassen fahrt auf die Nordseeinsel Wangerooge in das Inselheim Schalksmühle statt. Über die Planung und Kosten informiert die Klassenleitung rechtzeitig.

Klassenkasse

Die Klassenleitung verwaltet die Klassenkasse. Der Beitrag wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres eingesammelt. Aus den Beiträgen werden Kopierkosten, Arbeitsmaterialien bezahlt, sowie Ausflüge, Theaterbesuche, … .

Klassenkonferenzen und Zeugniskonferenzen

  •  Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden, in der die Angelegenheiten einer Klasse oder einzelner Schülerinnen und Schüler thematisiert werden (NSchG § 35-36).
  • Es nehmen teil: die Klassenleitung, ggf. die gewählte Schüler_innenvertretung sowie Vertretung der Erziehungsberechtigten für die Klassenkonferenz (mindestens je 1 Vertreter_in, maximal je 3 Vertreter_innen).
  •  An der St.-Ursula-Schule finden in der Regel zwei Klassenkonferenzen (Zeugniskonferenzen) je Schuljahr vor den Zeugnissen statt.
  • Stimmberechtigt in den Klassenkonferenzen sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Elternvertretung. Stimmrecht zu Fragen bzgl. Notenvergabe, Versetzung, Abschlüsse, etc. haben nur die unterrichtenden Lehrkräfte (NSchG § 36,5 Satz 2).
  • Klassenkonferenzen über Ordnungsmaßnahmen können aus Anlass einer gravierenden Beeinträchtigung des wiegenden Verletzung der Schüle_innenpflichten einberufen werden (NSchG § 61). Betroffene Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten sind anwesend und werden gehört.
  • Auch der Nachteilsausgleich und das Überspringen einer Klasse kann Thema einer Klassenkonferenz sein. Die Klassenkonferenz hat den Sachverhalt festzustellen, über die Art der Ordnungsmaßnahmen zu beraten und abzustimmen.

Kooperationspartner

  • Katholische Kirchengemeinde St. Marien:
    Mit der katholischen Gemeinde pflegt die St.-Ursula-Schule eine enge Zusammenarbeit. Gemeinsame Schulgottesdienste, Feste, Andachten und derKommunionunterricht sind Beispiele für ein gewinnbringendes Miteinander.
  • Kindergarten St. Marien:
    Krippenspiel, gemeinsame Elternabende, das Projekt Book Buddy, weitere gemeinsame Aktionen
  • Weitere Kooperationspartner_innen:
    Musikschule, Museum Lüneburg, Avacon, SchuBZ, Leuphana Universität, Studienseminar, …

Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie Ihr Kind bitte morgens bis 7:00 Uhr im Sekretariat vom Unterricht ab: per Telefon (AB) oder per Mail unter info@st-ursula-schule.lueneburg.de. Bei späteren Krankmeldungen kann das Essen nicht mehr storniert werden.
Bei längerfristigen Erkrankungen ist auch eine Wiederholung der Krankmeldung notwendig.
Im Anschluss benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Diese kann entweder über den Entschuldigungs Vordruck (auf der Homepage unter „Formulare“) oder in anderer schriftlicher Form erfolgen.

Krippenspiel

Jedes Jahr gibt es für die Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien die Möglichkeit an der AG Krippenspiel im Rahmen des AG-Bandes teilzunehmen, die traditionsgemäß von Frau Axmann-Kühl sowie von Frau Thiemann geleitet wird. Am Heiligen Abend wird das Krippenspiel am frühen Nachmittag in St. Marien oder in St. Stephanus aufgeführt.