Kompass
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https://wordpress.nibis.de/stursula/files/2023/07/Kompass.pdf
Vorwort
Liebe Eltern,
jede Schule, jede Firma und jede Institution hat ihre eigenen Regeln. Für Sie als Eltern ist es nicht immer einfach, alle Regeln zu kennen, die an der Schule Ihres Kindes gelten. Dieser Kompass ist als Leitfaden für Sie gedacht. Er soll Ihnen helfen, sich besser zurechtzufinden und er soll Ihre Fragen beantworten. Von A wie Adressen und Ansprechpartner_innen bis Z wie Zeugniskonferenzen finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Bei Fragen zum Schulalltag sehen Sie bitte hier im Kompass (FAQ’s) nach. Wenn Sie dort keine Antwort finden, so wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule. Wir sind bemüht den Kompass hier auf der Homepage der Schule jährlich zu aktualisieren.
Viel Spaß beim Lesen …
… wünscht Ihnen der Schulvorstand der St.-Ursula-Schule
A
Adresse und Ansprechpartner
St.-Ursula-Schule
St.-Ursula-Weg 5
21335 Lüneburg
Tel.: 04131 – 309 79 30
Fax: 04131 – 309 79 44
E-Mail: info@st-ursula-schule.lueneburg.de
Schulleiter: Herr Schnüttgen
Konrektorin: Frau Axmann-Kühl
Sekretariat und Ganztagskoordination: Frau Müller
Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo: 8:00 – 15:00 Uhr
Di: 8:00 – 15:00 Uhr
Mi: 8:00 – 15:00 Uhr
Do: 8:00 – 15:00 Uhr
Fr: 8:00 – 15:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 7:45 – 10:00 Uhr
In dringenden Fällen bitte auf den Anrufbeantworter sprechen
oder eine Mail an info@st-ursula-schule.lueneburg.de.
Schulsozialarbeiterin:
Frau Rogge Tel.: 309 79 41
Bücherei-Team: Tel.: 309 79 39
Hausmeister:
Herr Rotermel Tel.: 0162 8182857
Aktuelles
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Internet-Seite unter „Termine“ und „Aktuell“.
Alarm
In jedem Schuljahr finden angekündigte sowie unangekündigte Alarmübungen statt. Die Sammelpunkte der Klassen sind draußen auf dem Schulhof durch Schilder markiert.
Arztbesuche
Arztbesuche haben in der schulfreien Zeit stattzufinden. Sollte ein Termin am Vormittag oder in der Ganztagszeit nötig sein, so beantragen Sie dies bitte rechtzeitig zwei Tage vorher bei der Klassenlehrerin, bzw. Frau Müller.
Aufsichten
Die Aufsicht der Schule beginnt um 7:45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird die Schultür aufgeschlossen. Die Aufsicht endet um 13:15 Uhr. Für die Schüler_innen des Ganztagsangebotes endet die Aufsicht von Montag bis Freitag um 16:00 Uhr. Wenn Ihr Kind in der 1. oder 2. Klasse nicht an der Betreuung teilnimmt, endet die Aufsicht von Montag bis Donnerstag um 12:15 Uhr.
B
Beratungslehrkräfte
- Frau Rogge ist unsere Schulsozialarbeiterin. Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte können sich an sie wenden, sofern die Problemlage das schulische Miteinander betrifft.
- Sie untersteht der Schweigepflicht und arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit.
- Kontakt kann entweder durch direkte Ansprache, über das Sekretariat oder anhand einer Nachricht, die im Kummerbriefkasten hinterlegt wird, hergestellt werden.
- Schüler_innen können für ein Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft vom Unterricht befreit werden.
Betreuung in der verlässlichen Grundschule
Kinder der ersten und zweiten Klasse, die nicht in der Ganztagsschule angemeldet sind, können nach Schulschluss bis 13:15 Uhr unentgeltlich an einem Betreuungsangebot teilnehmen.
Beurlaubung
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung genehmigt werden (siehe niedersächsisches Schulgesetz).
Bildungs- & Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen in der Stadt sowie im Landkreis Lüneburg können das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen. Finanziert werden so z.B. Mittagessen in der Schule, Aufwendungen für die Klassenfahrt oder den Schulausflug.
Beratung und Auskunft erteilen Ihnen das Bildungs- und Teilhabebüro in Lü-neburg: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Telefon 04131 – 60 54 510 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr. Weitere Informationen bekommen Sie auf den Internetseiten des Landkreis Lüneburg unter dem Stichwort „Bildungspaket“.
Bücherei
Die Bücherei der St.-Ursula-Schule ist Dank großen Elterneinsatzes jeden Tag von 8:00 bis 13:05 Uhr besetzt. Auch während der InA-Zeit nutzen die Schüler_innen die Bücherei und bekommen dort Unterstützung.
C
Computer / Computerraum
Der Computerraum steht den Schü-ler_innen innerhalb der InA-Zeit zur Verfügung, um mit Lernprogrammen zu arbeiten oder für Referate im Internet zu recherchieren. In dieser Zeit wird er beaufsichtigt. In der 3. und 4. Klasse wird PC-Unterricht erteilt, in dem die Kinder mit den Grundlagen der PC-Nutzung vertraut gemacht werden.
D
Datenschutz
- Die E-Mail-Adressen der Eltern sind ausschließlich für schulinterne Zwecke zu verwenden.
- Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zu schulinternen Zwecken zählen die Weitergabe an die Schulverwaltung, die Klassenleitung und die Klassenelternräte. Dies dient der Vereinfachung der Kommunikation.
- Mit der Anmeldung der Schüler_innen werden auch verschiedene Einverständniserklärungen abgefragt.
- Alle in der Schule tätigen Personen müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Diebstahl
- Um Diebstähle zu verhindern und Ruhe während der Unterrichtszeit im Gebäude zu gewährleisten, ist die Schule von außen meist abgeschlossen. Sollten Sie ein Anliegen haben (Sekretariat, krankes Kind abholen, …), dann klingeln Sie bitte. Der Hausmeister öffnet Ihnen die Tür.
- Durch den kommunalen Schadensausgleich Hannover (KSA) kann es Schadensausgleichsleistungen geben. Nicht ausgleichsfähig sind jedoch Aufwendungen für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen und Schmuck, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Schlüssel, Handys, Geldbörsen / Brieftaschen, MP3-Player.
- Jeder Diebstahl ist im Sekretariat zu melden.
E
Einladefristen
- Elternabende: 10 Tage (§ 6.1 EWO)
- Schulelternratssitzungen: 10 Tage (§ 6.1 EWO, GO SER)
- Gesamtkonferenzen: 7 Tage
- Fachkonferenzen: 7 Tage
- Schulvorstand: 7 Tage
(Geschäftsordnung des SVo) - Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Sitzungsleitung oder im Sekretariat ab, wenn Sie an einer Sitzung nicht teil-nehmen können. Bitte informieren Sie auch Ihre Vertretung.
Eltern / Elternmitwirkung
Alle Eltern haben eine wichtige Rolle im Schulalltag!
- Die Eltern unterstützen die Schule bei der Durchführung ihres Bildungsauftrages.
- Es ist erwünscht, dass sich die Eltern in der Schule engagieren: in der Bücherei, bei Schulprojekten, in Arbeitsgruppen, als Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Schüler_innen oder in der Elternvertretung.
- Rechte und Pflichten der Elternvertretung sind im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt: (NSchG 5.Teil §§ 88-100).
- Wichtig: Auch Eltern, die nicht der Elternvertretung angehören, können sich zur Wahl für den Schulvorstand oder die Fachkonferenzen aufstellen lassen.
Elternabende
Im Laufe des Schuljahres finden normalerweise mindestens zwei Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit der Klassenleitung organisiert werden. Eine Teilnahme aller Eltern einer Klasse wird erwünscht!
Tipps rund um den Elternabend finden Sie auf der Internetseite „www.landeselternratnds.de/Elternabend/“
Empfehlungen für einen Elternabend
- Adressenlisten
Eine Adressenliste aller Schülerinnen und Schüler ist empfehlenswert. Auch die Kontaktdaten der Lehrkräfte können auf der Adressenliste stehen. Mit Hilfe der Klassenliste kann eine Telefonkette organisiert werden.
Aufgaben der Elternvertretung: - Die Elternvertretung lädt in Absprache mit der Klassenleitung zum Elternabend ein. Die Tagesordnung wird im Vorfeld mit der Klassenleitung und den anderen Eltern abgestimmt. Die Elternvertretung sendet die Einladung via E-Mail-Verteiler an die Eltern und die einzuladenden Lehrkräfte. In Abstimmung mit der Klassenleitung werden auch Fachlehrkräfte oder Referenten_innen (z.B. Kon-taktbeamter der Polizei) eingeladen.
- Die Elternvertretung leitet und moderiert den Elternabend.
- Eine Teilnahmeliste wird erstellt.
Einladungen / Wer lädt wann wozu ein? - Elternabend mit Wahl der Elternvertretung (für die 1. und 3. Klasse): Einladung durch die Klassenleitung bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Sommerferien.
- Weitere Elternabende: Einladung durch die Elternvertretung.
- Die Einladung sollte Wochentag, Uhrzeit, Raum und Ort, Tagesordnung enthalten. Es spricht für die Teamfähigkeit, die Einladungen mit der Elternstellvertretung abzustimmen und gemeinsam einzuladen.
- Ein Elternabend findet mindestens zweimal im Schuljahr, möglichst zu Beginn des Schuljahres und im Laufe des 2. Halbjahres, statt. Ein Elternabend ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Klassenleitung oder die Schulleitung es verlangt.
- Elternkasse
Jede Klassenelternschaft kann eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Elternkasse geführt wird. Aus den Beiträgen können Klassenfeste, Adventskalender etc. finanziert werden.
Protokoll - Ein Protokoll kann von einem der anwesenden Eltern erstellt werden.
Wahlen - Die Klassenleitung bereitet die Unterlagen für die Wahl der Eltern-vertretung vor und stellt die Beschlussfähigkeit auf dem Elternabend fest.
- Stimmrecht: Wahlberechtigt ist eine erziehungsberechtigte Person pro Kind. Haben Eltern mehrere Kinder in einer Klasse, besitzen sie demzufolge ein mehrfaches Stimmrecht.
- Die Eltern bestimmen durch eine offene Abstimmung den Wahlvorstand (Wahlleitung, Schriftführung).
- Die Schriftführung protokolliert die Wahlergebnisse in dem vorgegebenen Wahlprotokoll. Im An-schluss an die Wahl unterschrei-ben Schriftführung und Wahlleitung das Wahlprotokoll und übergeben es der Klassenleitung.
- Die Wahlleitung übernimmt die Leitung der Wahl und bittet um Vorschläge für die Wahl der Elternvertretung, der Stellvertretung, der drei Vertreter_innen für die Zeugniskonferenzen. Auch Wahlleiter_in und Schrift-führer_in können kandidieren!
- Die Vertreter_innen der Klassen-konferenzen können gleichzeitig auch Elternvertreter_innen oder Stellvertreter_innen sein.
- Die Vorschläge werden gesammelt und die Vorgeschlagenen werden gefragt, ob sie das Amt übernehmen würden.
- Es besteht auch die Möglichkeit Eltern zu wählen, die am Elternabend nicht teilnehmen können. Diese abwesenden Kandi-dat_innen müssen allerdings vorab schriftlich ihr Einverständnis erklären.
- Gewählt wird durch Handzeichen; wünscht einer der Anwesenden eine geheime Wahl, muss diesem Wunsch Folge geleistet werden (Stimmzettel sollten bereit liegen).
- Die Wahlleitung gibt die Ergebnisse bekannt, die Gewählten werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen.
Eltern-Kind-Gespräch
Zweimal pro Schuljahr findet für jedes Kind ein Eltern-Kind Gespräch bzw. ein Lernentwicklungsgespräch in Anwesenheit der Klassenleitung, des Kindes und dessen Eltern statt. Hier wird Rückmeldung über den Lernstand und die Lernentwicklung des Kindes gegeben sowie nächste Lernziele vereinbart.
Elternsprechtage
Elternsprechtage dienen dem Informationsaustausch zwischen Fachlehrkräften und Eltern. Sie sind aber aus zeitlichen Gründen nicht für ein intensives Beratungsgespräch geeignet. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen individuellen Termin. Elternsprechtage mit den Fachlehrkräften finden einmal im Jahr, kurz nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt.
Falls es allgemeine Fragen zum Fachunterricht gibt, können Fachlehrkräfte zu den Elternabenden eingeladen werden.
Elternvertretungen
- Elternvertretung / Mitwirkung
Die Elternvertretung betätigt sich in der Schule in folgenden Bereichen: - Klasse
- Schulelternrat
- Arbeitsgruppen, Ausschüsse, Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen
Elternvertretung außerhalb der Schule:
- Kreis- bzw. Stadtelternrat
- Schulausschuss der Stadt Lüneburg
- Landeselternrat
Anforderungen an die Elternvertretung - Interesse an der Thematik Schule
- Bereitschaft zwischen Elternschaft und Schule zu vermitteln
- Bereitschaft und Zeit, den Kontakt zwischen Elternschaft und Schule zu halten sowie Gespräche mit Lehrkräften und Eltern zu führen
- Vertretung der Klassenelternschaft im Schulelternrat, der mindestens zweimal im Schuljahr tagt
- Zeit für die Organisation von mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr
- Elternvertreter_innen in Konferenzen werden in der ersten Sitzung des Elternrates im neuen Schuljahr aus den Reihen der Elternvertreter_innen bestimmt.
- Elternvertretung / Stellvertretung
Die stellvertretende Elternvertretung übernimmt die Aufgaben der ersten Elternvertretung, wenn diese verhindert ist. Empfehlenswert ist, die gewählte Elternvertretung einer Klasse als Team anzusehen, das heißt, dass die erste Elternvertretung bei allen Terminen, Einladungen, Belangen der Klasse die Stellvertretung einbezieht, beide in ständigem Austausch miteinander stehen, zum Teil auch Aufgaben nach Absprache arbeitsteilig erledigen. - Ausscheiden aus dem Amt: turnusgemäß nach 2 Schuljahren oder wenn sie von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abgewählt werden, sie von ihrem Amt zurücktreten oder ihre Kinder die Schule verlassen
- Weitere Informationen dazu unter www.elternrat-niedersachsen.info oder im NSchG § 91 (3).
Elternvertretung im Schulelternrat - Die Elternvertretung und -stellvertretung gehören automatisch dem Schulelternrat an; beide sind stimmberechtigt.
- Die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates, mindestens zweimal im Schuljahr, ist erwünscht.
- Sie vertreten die Interessen der Klassenelternschaft.
- Bereitschaft sich in Konferenzen und Arbeitsgruppen wählen zu lassen
- Informationsweitergabe an die Elternschaft
- Kontaktperson zwischen Schule und Elternschaft
- Mitglieder des Schulelternrates sowie die Vertreter in den Konferenzen und Ausschüssen führen ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode bis zu dem Zeit-punkt der Neuwahlen fort (längstens 3 Monate).
- Der Schulelternratsvorsitz vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen, beruft die Schulelternratssitzungen ein und leitet sie. Er hält Kontakt zur Schulleitung und ist Ansprechperson für die anderen Elternvertretungen.
- Hinweis:
Von der Volkshochschule (VHS) Lüneburg werden jeweils im Herbst Seminare für Elternvertretungen angeboten. Die Kurskosten können bei dem Schulträger (Hansestadt Lüneburg) zur Erstattung eingereicht werden.
Evaluierung
In jedem Jahr wird ein Bereich aus dem schulischen Leben evaluiert. Je nach Bereich werden hierzu Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen. Die Auswertung durch den Schulvorstand gibt uns die Möglichkeit unsere Arbeit weiter zu verbessern.
F
Fachkonferenzen
Es gibt für jedes Unterrichtsfach eine Fachkonferenz, der alle Fachlehrkräfte angehören. Auch die gewählten Elternvertretungen gehören den Fachkonferenzen an.
Die Fachkonferenzen finden mindestens einmal im Jahr statt; die Fachkonferenzleitung lädt dazu ein.
Die in den Fachkonferenzen vertretenen Elternvertretungen haben ein Antrags-, Rede-, Informations- und Stimmrecht.
Aufgabe der Elternvertretung ist, die Meinungen, Anfragen und Probleme aus der Elternschaft in die Diskussion einzubringen. Der Schulelternrat wählt aus den Kandidat_innen der gesamten Elternschaft der Schule zwei Mitglieder für zwei Jahre in die Fachkonferenzen; Wiederwahl ist möglich. Um die Elternpräsenz in den Fachkonferenzen zu gewährleisten, ist eine gute Kommunikation bei den Vertretungsregelungen nötig, sodass möglichst immer zwei gewählte Eltern anwesend sind.
Fahrradprüfung
Als wichtiger Baustein der Verkehrs- und Mobilitätserziehung findet im dritten Schuljahr die Fahrradprüfung statt.
- Sie besteht aus drei Teilen: Theoretische Prüfung, Überprüfung des Fahrrads auf Verkehrstauglichkeit, Praktische Prüfung (eine bestimmte Strecke muss unter der Einhaltung der Verkehrsregeln abgefahren werden).
- Die Kinder werden mithilfe der Verkehrserziehung im Unterricht auf diesen Tag vorbereitet. Der Kontaktbeamte der Polizei überprüft im Vorfeld die Fahrräder der Kinder auf Sicherheitsmängel und geht mit ihnen die Strecke der Fahrradprüfung (rund um die St.-Ursula-Schule) ab. Wichtig ist auch das gemeinsame Üben der Kindermit ihren Eltern.
- Die Fahrradprüfung findet an einem Vormittag statt. Dabei ist die Schule auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Wichtig: Ohne die Mithilfe der Eltern als Streckenposten kann die Fahrradprüfung nicht stattfinden! Der Termin wird den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.
Förderverein
Der Verein der Freunde und Förderer der St.-Ursula-Schule e.V. besteht seit 1987.
Er setzt sich zusammen aus Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung.
Der Förderverein unterstützt als gemeinnütziger Verein die Arbeit der Schule und engagiert sich in vielen
Bereichen des schulischen Lebens. Schwerpunkte des Vereins sind die Verbesserung der Ausstattung der
Schule, die Einrichtung der Bücherei sowie soziales Engagement. Da alle Kinder von dem Förderverein
profitieren, wäre es wünschenswert, wenn alle Eltern dem Verein beitreten würden. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrag kann jede und jeder selbst entscheiden (ab 12,- €/Jahr).
Einmalige Spenden sind möglich.
Vereinsvorsitzende: Herr Ploetzke und Herr Sommer (foerderverein.ursula@suslbg.eu).
Weitere Informationen zum Förderverein finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Partner“
Kontoverbindungen
Eltern und Freunde der
St.-Ursula-Schule Lüneburg e.V.
Sparkasse Lüneburg
BIC NOLADE 21 LBG
IBAN: DE53240501100000044446
Förder- und Forderprogramme
- Förder- und Forderprogramme Integrative Förderung vor allem im ersten Unterrichtsblock
- Individuelle Förderung durch Förderschullehrkräfte
- Besondere Förderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ durch eine ausgebildete Fachkraft
- Förderung besonders begabter Kinder im Rahmen des Verbundes für Begabtenförderung in Zusammenarbeit mit 4 anderen Lüneburger Schulen
- schulübergreifende Forderangebote am Nachmittag (www.luenefuechse.de)
- interne Forderangebote (Klassen 1+2 und Klassen 3+4)
- Regelmäßige Teilnahme an Mathematikwettbewerben (Känguru der Mathematik, Mathe-Olympiade) ab Klasse 3
- Ansprechpartnerin Förderung besonders begabter Kinder: Frau Axmann
FREI DAY
Jeden Freitag im 2. und 3. Block findet der sogenannte FREI DAY statt. In dieser Zeit arbeiten die Schülerinnen und Schüler an Projekten, die sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) orientieren. Jeder FREI DAY beginnt mit einem gemeinsamen Forum, welches durch Kinder geleitet wird. Hier werden Ergebnisse vorgestellt, Aktuelles besprochen und unser FREI DAY Lied gesungen. Für weitere Informationen zum FREI DAY klicken Sie hier.
Fundsachen
Jede Wochen bleiben Jacken, Helme, Sportbeutel, … in der Schule liegen. Wenn diese mit Namen versehen sind, können sie leicht zugeordnet werden. Daher eine Bitte: Beschriften Sie die Kleidung ihrer Kinder auf dem Etikett in der Kleidung mit einem wasserfesten Stift.
Fundsachen werden in den dafür vorgesehenen Schubladen gesammelt, die im Sportbereich, in den Lernateliers und in den unteren Fluren stehen. Bei Nichtabholung nach einigen Wochen werden die Fundsachen an eine soziale Einrichtung abgegeben.
Bitte den Hausmeister ansprechen, wenn Dinge nicht aufzufinden sind.
G
Ganztagsschule
Die ersten und zweiten Klassen werden als „Offene Ganztagsschule“ geführt. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler an beliebigen Tagen jeweils für ein halbes Jahr verbindlich zur Ganztagsschule angemeldet werden können.
- Die dritten und vierten Klassen werden als „Teilgebundene Ganztagsschule“ geführt. Dienstags und Donnerstags haben die Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen verpflichtend bis 15:15 Uhr Unterricht. Danach und an den anderen Tagen können aber noch Zeiten angemeldet werden, in denen Die Schülerinnen und Schüler am Angebot des Ganztags teilnehmen.
- Kinder der 1. und 2. Klassen, die in der VGS-Zeit (bis 13:15) angemeldet sind, können nicht am Mittagessen teilnehmen.
- Alles weitere zum Thema Ganztag finden Sie im Informationsblatt „Ganztag“ unter „Formulare“ auf dieser Homepage.
Gesamtkonferenz
- setzt sich zusammen aus der Schulleitung, den Lehrkräften sowie den gewählten Elternvertretungen
- tagt mindestens einmal im Schuljahr
- beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse.
- Weiterhin entscheidet die Gesamtkonferenz über Grundsätze für Leistungsbewertung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Goldener Hausschuh
- Der Goldene Hausschuh wird einmal im Halbjahr an die Klasse vergeben, die die meisten Punkte beim Aufräumen bzw. Ordnung-Halten in der Garderobe und im Schuhregal sammeln konnte.
- Um ein gutes Miteinander zur gewähr
- leisten, gelten in der Schule sowie auf
- dem gesamten Außengelände die fünf
Goldenen Regeln
Um ein gutes Miteinander zur gewährleisten, gelten in der Schule sowie auf dem gesamten Außengelände die fünf goldenen Regeln der St.-Ursula- Schule:
- Stopp heißt Stopp
- Wenn du es nicht alleine schaffst, dann hol dir Hilfe bei einem Erwachsenen
- Auch Worte können verletzen
- Behandle andere so wie du behandelt werden möchtest
- Kläre einen Streit mit Worten
Gottesdienste
Im Rahmen des Religionsunterrichts nehmen die Kinder in der 2. Klasse regelmäßig an Klassengottesdiensten in der Kapelle der St. Marien Kirche teil. Schülerinnen und Schüler der 3. und 4.
Klassen feiern Gottesdienst/Messe in der Kirche mit dem Pfarrer.
An besonderen kirchlichen Feiertagen und am St.-Ursula-Tag wird ein Schulgottesdienst gefeiert.
H
Hausaugaben
Hausaufgaben im herkömmlichen Sinne gibt es nicht. Sie verstehen sich viel mehr als Verlängerung der Individuellen Arbeitszeit (InA) im ersten Block am Vormittag. Wer in der Schule gut mitarbeitet, muss zuhause oder in der Ganztagsschule nicht mehr am InA-Plan arbeiten. Es gibt aber am Nachmittag noch zwei Zeiten, an denen die Kinder am Plan weiterarbeiten können oder müssen, die Vormittag zu wenig geschafft haben.
Hausmeister
Der Hausmeister ist zuständig für das gesamte Gelände der St.-Ursula-Schule.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das Betreuen der Fundsachen. Erreichbar ist er im Hausmeisterbüro im Eingangsbereich (großes Glasfenster) oder telefonisch unter 0162 – 8182857.
Hausschuhe
Im Schulgebäude besteht Hausschuh pflicht für Kinder und Erwachsene. Die Schülerinnen und Schüler wechseln vor bzw. nach dem Unterricht sowie auch in den Pausen – wenn sie auf den Schulhof gehen – ihre Schuhe. Jedes Kind hat ein eigenes nummeriertes Schuhfach.
Hitzefrei
Hitzefrei gibt es an der Schule nicht. Da die Schule „verlässliche Grundschule“ ist und nicht alles Eltern es ermöglichen können, die Kinder spontan zu betreuen, bleiben sie in der Schule. Das Schulgebäude ist aber gut gedämmt, so dass sich die Räume nicht zu stark erhitzen. Bitte geben Sie Ihrem Kind an sonnigen Tagen eine Kopfbedeckung mit in die Schule.
Homepage
Unsere Homepage www.st-ursula-schule-lg.de ist ein Instrument unserer Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellt kurz unsere Schule sowie unsere Arbeit vor. Die Homepage wird regelmäßig aktualisiert. Noch aktueller ist unser Social Media Kanal über den Anbieter Mastodon.
I
InA
Als InA wird die Individuelle Arbeitszeit der St.-Ursula-Schule im ersten Unterrichtsblock von 7:45 bis 9:35 Uhr bezeichnet. In dieser Zeit arbeiten die Kinder mit individuellen Lernplänen in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Mathematik. Während der InA herrscht in der gesamten Schule eine besondere Lernatmosphäre in den Klassen-, Gruppenräumen sowie in den Lernateliers inklusive Bücherei und Computerraum, die möglichst störungsfrei bleiben sollte. In dieser besonderen Arbeitszeit liegen
in der Regel auch fast alle Förder- sowie Fordermaßnahmen.
Informationspflicht
- Um den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehmen zu können, ist eine gegenseitige Information aller am Schulleben Beteiligten Voraussetzung.
- Elternabende, Elternsprechtage, Sprechstunden, Schulmitteilungen, schuleigene Homepage, Schulelternratssitzungen, Gesamtkonferenzen dienen u.a. dem Informationsaustausch.
- Die Schule hat die Pflicht, die Erziehungsberechtigten über die Bewertung von erbrachten Leistungen und andere ihre Kinder betreffende Vorgänge zu unterrichten.
- Eine Informationspflicht besteht besonders in den Unterrichtsfächern, die in besonderer Weise das Erziehungsrecht der Eltern berühren, wie zum Beispiel Sexualerziehung.
Inklusion
Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an dem gesellschaftlichen Leben. Was dies für die Schule bedeutet beschreibt dieses Zitat:
„… Inklusion heißt Abschied zu nehmen von der Aussonderung einzelner Kinder.
Didaktisch bedeutet dies die konsequente Weiterentwicklung eines individualisierenden und differenzierenden Unterrichts. Zentrale Aufgabe von Lehrkräften ist es folglich Klassenelternschaft nicht, spezielle Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen zu einem ansonsten am Gleichschritt orientierten Unterricht zu integrieren, sondern allen Schüler(inne)n Raum zu geben für die individuelle Arbeit an ihrer jeweiligen aktuellen Leistungsgrenze.“ (S. Seitz)
IPads
Die Schule verfügt über derzeit 75 IPads, die zeitweise im Unterricht eingesetzt werden. Sie werden vor
allem für folgende Anwendungen genutzt:
Recherche im Internet, geeignete Lern-Apps, Dokumentation von Projekten, Schreiben von kleinen Büchern usw. IPad-Klassen gibt es nicht.
K
Klassenarbeiten
Grundsätze zur Leistungsbewertung sind in den schuleigenen Arbeitsplänen geregelt. Klassenarbeiten werden in den Jahrgängen drei und vier geschrieben.
Am Anfang des Schuljahres wird auf den Elternabenden der dritten und vierten Klassen die Zahl der anstehen den Klassenarbeiten bekannt gegeben.
Klassenelternschaft
Jede Klassenelternschaft wählt alle zwei Jahre eine Elternvertretung, einen Elternstellvertreter und drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenzen. Die Klassenleitung sowie die gewählte
Elternvertretung sind die Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen.
Elternabende dienen der Klassenelternschaft zum Informationsaustausch und zur Diskussion gewünschter
Fragestellungen. Ein Elternabend ist von der Elternvertretung einzuberufen, sobald ein Fünftel der Klassenelternschaft einen Elternabend wünscht.
Jede Klassenelternschaft wählt alle zwei Jahre eine Elternvertretung, einen Elternstellvertreter und drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenzen.
- Die Klassenleitung sowie die gewählte Elternvertretung sind die Ansprechpersonen bei Fragen und Problemen.
- Elternabende dienen der Klassenelternschaft zum Informationsaustausch und zur Diskussion gewünschter Fragestellungen.
- Ein Elternabend ist von der Elternvertretung einzuberufen, sobald ein Fünftel der Klassenelternschaft einen Elternabend wünscht.
Klassenfahrt
Seit über 40 Jahren findet in der Regel in Klasse 4 eine einwöchige Klassen fahrt auf die Nordseeinsel Wangerooge in das Inselheim Schalksmühle statt. Über die Planung und Kosten informiert die Klassenleitung rechtzeitig.
Klassenkasse
Die Klassenleitung verwaltet die Klassenkasse. Der Beitrag wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres eingesammelt. Aus den Beiträgen werden Kopierkosten, Arbeitsmaterialien bezahlt, sowie Ausflüge, Theaterbesuche, … .
Klassenkonferenzen und Zeugniskonferenzen
- Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden, in der die Angelegenheiten einer Klasse oder einzelner Schülerinnen und Schüler thematisiert werden (NSchG § 35-36).
- Es nehmen teil: die Klassenleitung, ggf. die gewählte Schüler_innenvertretung sowie Vertretung der Erziehungsberechtigten für die Klassenkonferenz (mindestens je 1 Vertreter_in, maximal je 3 Vertreter_innen).
- An der St.-Ursula-Schule finden in der Regel zwei Klassenkonferenzen (Zeugniskonferenzen) je Schuljahr vor den Zeugnissen statt.
- Stimmberechtigt in den Klassenkonferenzen sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Elternvertretung. Stimmrecht zu Fragen bzgl. Notenvergabe, Versetzung, Abschlüsse, etc. haben nur die unterrichtenden Lehrkräfte (NSchG § 36,5 Satz 2).
- Klassenkonferenzen über Ordnungsmaßnahmen können aus Anlass einer gravierenden Beeinträchtigung des wiegenden Verletzung der Schüle_innenpflichten einberufen werden (NSchG § 61). Betroffene Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten sind anwesend und werden gehört.
- Auch der Nachteilsausgleich und das Überspringen einer Klasse kann Thema einer Klassenkonferenz sein. Die Klassenkonferenz hat den Sachverhalt festzustellen, über die Art der Ordnungsmaßnahmen zu beraten und abzustimmen.
Kooperationspartner
- Katholische Kirchengemeinde St. Marien:
Mit der katholischen Gemeinde pflegt die St.-Ursula-Schule eine enge Zusammenarbeit. Gemeinsame Schulgottesdienste, Feste, Andachten und derKommunionunterricht sind Beispiele für ein gewinnbringendes Miteinander. - Kindergarten St. Marien:
Krippenspiel, gemeinsame Elternabende, das Projekt Book Buddy, weitere gemeinsame Aktionen - Weitere Kooperationspartner_innen:
Musikschule, Museum Lüneburg, Avacon, SchuBZ, Leuphana Universität, Studienseminar, …
Krankmeldungen
Wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie Ihr Kind bitte morgens bis 7:00 Uhr im Sekretariat vom Unterricht ab: per Telefon (AB) oder per Mail unter info@st-ursula-schule.lueneburg.de. Bei späteren Krankmeldungen kann das Essen nicht mehr storniert werden.
Bei längerfristigen Erkrankungen ist auch eine Wiederholung der Krankmeldung notwendig.
Im Anschluss benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Diese kann entweder über den Entschuldigungs Vordruck (auf der Homepage unter „Formulare“) oder in anderer schriftlicher Form erfolgen.
Krippenspiel
Jedes Jahr gibt es für die Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien die Möglichkeit an der AG Krippenspiel im Rahmen des AG-Bandes teilzunehmen, die traditionsgemäß von Frau Axmann-Kühl sowie von Frau Thiemann geleitet wird. Am Heiligen Abend wird das Krippenspiel am frühen Nachmittag in St. Marien oder in St. Stephanus aufgeführt.
L
Lerninseln
An der St.-Ursula-Schule werden keine klassischen Hausaufgaben erteilt im Sinne von allgemeingültigen Formaten für alle Kinder einer Klasse. Dennoch haben die Kinder die Möglichkeit das eigenständige Arbeiten am Nachmittag zu üben und Aufgaben zu erledigen. Wer am Vormittag gut arbeitet, benötigt weder in der Ganztagsschule noch zuhause eine zusätzliche Lernzeit. Wer mehr Zeit zum Lernen benötigt, der kann in der Zeit von 12:20 Uhr bis 13:15 Uhr (Klasse 1 und 2) oder von 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr (Klasse 3 und 4) in einem betreuten Lernraum an dem InA-Plan arbeiten oder andere Aufgaben erledigen. Zusätzlich gibt es eine betreute Lernzeit von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr.
Für die Kinder, die nicht die Ganztagsschule besuchen, gilt das gleiche. Nur wer noch eine zusätzliche Lernzeit am Nachmittag benötigt, muss zuhause noch etwas arbeiten.
Leistungsbewertung
Eine Dokumentation des Leistungsstandes in Form eines Berichtzeugnisses wird in den ersten und zweiten Klassen jeweils zum Schuljahresende abgegeben.
Ein Halbjahreszeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 3.
Für die Schülerinnen und Schüler aus dem zweiten Jahrgang findet anstelle des Halbjahreszeugnisses ein ausführliches Eltern-Kind-Gespräch statt (siehe auch Eltern-Kind-Gespräch).
Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens (Jahrgänge 1-4):
A. verdient besondere Anerkennung
B. entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
C. entspricht den Erwartungen (gilt als der Regelfall)
D. entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
E. entspricht nicht den Erwartungen
Diese Kategorien entsprechen nicht den Noten 1 – 5.
Leitbild
Die St.-Ursula-Schule versteht sich als Schulgemeinschaft, die jede und jeden in ihrer /seiner Eigenart akzeptiert. Das christliche Miteinander bildet die Basis für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Kind steht bei uns im Mittelpunkt. Es wird als Persönlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen von uns wahrgenommen.
Als Bekenntnisschule erfährt das religiöse Leben in unserem Schulalltag einen hohen Stellenwert.
Die Arbeit unserer Schule lebt von einer intensiven, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lehrer_innen, Schüler_innen, Eltern und Mitarbeiter_innen der Ganztagsschule.
Allen wird es ermöglicht, ihre Anliegen in angemessener Form anzusprechen. Diese werden ernst genommen und mit einer Rückmeldung bedacht. Jede_r von uns sollte in einem kindgemäß gestalteten, sauberen Schulgebäude und Außenbereich den Schulalltag verbringen können.
Wir öffnen uns nach außen und gewinnen durch das Kennenlernen anderer Menschen, Kulturen und Institutionen gegenseitige Wertschätzung und Toleranz.
M
Medienkonzept
- Die Neuen Medien geben uns die Möglichkeit, den Unterricht differenziert zu gestalten. Die Medienkompetenz, die die Schülerinnen und Schüler bereits teilweise durch den Alltagsgebrauch haben, sollte für die aktive Wissensaneignung genutzt werden.
- Wir sehen den Bereich der Neuen Medien als sehr wichtig an. Daher erhalten die Jahrgänge drei und vier epochal Computerunterricht (z.B. Grundlagen der Textverarbeitung, Einführung in das Internet, Erstellen von Schülervorträgen mit PowerPoint, etc.).
- In der Bücherei stehen den Schülerinnen und Schülern IPads zur Verfügung, die sie für den Unterrichtsgebrauch ausleihen können. Sie lernen, Arbeiten zu dokumentieren, Filme zu erstellen, Texte zu verfassen (Book Creator) oder Trickfilme drehen (Stop Motion).
- Trotz der digitalen Technik stehen analoge Bücher jedoch an erster Stelle. Die Medien dienen als Ergänzung und die Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Modullernen
Die 3. und 4. Klassen arbeiten jeden Mittwoch im zweiten Block nach dem Konzept des Modullernens. Hier lernen sie zukunftsrelevante Kompetenzen, die nicht unbedingt einem Fach zugeordnet werden können. Ein Modul erstreckt sich über 5 Wochen. Danach wechseln die klassengemischten Gruppen in das nächste Modul. Die Module können von Kooperationspartnern, von pädagogischen Mitarbeitenden oder von Lehrkräften angeboten werden.
Beispiel: Löten von elektronischen Bauteilen bei der Avavon, Achtsamkeit und Reselienz, Naturbeobachtung und Anlegen eines Herbariums, Wie präsentiere ich richtig?, Gewaltfreie Kommunikation, …
N
Nikolaussingen in der Nicolaikirche
Jedes Jahr am Vorabend des Nikolaustages singen Schülerinnen und Schüler der St.-Ursula-Schule und der Heiligengeistschule in einem Nikolaus-Musical in der Nicolaikirche mit. Der Nikolaus kommt mit einem Schiff am Ilmenau Hafen an und wird mit Musik und Gesang zur Kirche begleitet.
O
Offene Ganztagsschule
Koordinatorin der Offenen Ganztagsschule:
Frau Müller Tel.: 309 79 30
manuela.mueller@st-ursulaschule.lueneburg.de
Die 1. und 2. Klassen werden als offene Ganztagsschule geführt. Sie können Ihr Kind für ein halbes Jahr freiwillig zu bestimmten Zeiten anmelden. Mit der Anmeldung sind die Kinder dann verbindlich zu der angegebenen Zeiten in der Ganztagsschule.
Der Nachmittag in der Offenen Ganztagsschule vielfältige Spiel- und Freizeitangebote. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Ganztagsschule von pädagogischen Mitarbeiter_innen betreut. Die Kinder können täglich neu mit dem sogenannten Klickersystem ihre außerschulischen Ganztagsangebote (AUGA) wählen. Wünsche der Kinder werden berücksichtigt. Innerhalb der Ganztagszeit steht den Kindern ein Lernraum zur Verfügung, um weiter am InA-Plan zu arbeiten.
Zeittafel:
12:20 – 13:15 Uhr Mittagessen und Lerninseln
13:15 – 14:15 Uhr 1. AUGA
14:15 – 15:15 Uhr 2. AUGA
15:15 – 16:00 Uhr Betreuung/Lernzeit mit 3 Abholzeiten
16:00 – 17:00 Uhr nachschulische Betreuung von der Stadt Lüneburg
Mit der Anmeldung für die Offene Ganztagsschule ist die Teilnahme des Kindes für den Zeitraum eines Schulhalbjahres verpflichtend. Die Ganztagsschule ist für alle Kinder kostenlos. Es entstehen für die Eltern monatliche Kosten für das Mittagsessen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
P
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM)
In der Schule arbeiten viele PM. Einige sind für den Vertretungsfall eingesetzt, andere arbeiten überwiegend am Nachmittag im Rahmen des Ganztagsangebotes. Aber auch beim Modullernen und im FREIDAY sind PM eingsetzt. Ein fester Stamm aus 5 PM arbeitet bereits seit 2012 an der Schule. Hinzu kommen, je nach Bedarf, weitere PM, die auf diese Weise als Studierende des Lehramtes Berufserfahrungen sammeln.Der Vertretungsunterricht wird von Lehrkräften vorbereitet und von PM durchgeführt.
Paten
Die Kinder der ersten Klassen bekommen jeweils ein Kind der dritten Klassen als Paten(Patin zur Seite gestellt. Diese unterstützen die „Kleinen“ vor allem in den ersten Schulwochen. Im Ganztag stehen ebenfalls Kinder zur Verfügung, die den neuen Ganztagskindern helfend zur Seite stehen.
Parken
Das Verkehrsaufkommen zu den Bring- und Abholzeiten ist an unserer Schule sehr hoch. Wenn Sie auf das Bringen mit dem Auto nicht verzichten können, fahren und rangieren Sie bitte besonders rücksichtsvoll und parken Sie nur dort, wo es auch erlaubt ist, um nicht Kinder, die den Schulweg bereits allein gehen, zu gefährden.
Das Verhalten der Eltern im Straßenverkehr vor unserer Schule ist den Kindern nicht immer ein gutes Vorbild, wie uns die Polizei bzw. die Stadt leider berichtet. Eine gute Parkmöglichkeit gibt es am Theater. Von dort sind es nur ein paar Schritte an der Musikschule vorbei zum Eingang des Schulgeländes.
Pausen
In der Frühstückspause frühstücken die Klassen gemeinsam im Klassenraum. Bitte achten Sie darauf, Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mitzugeben. Anschließend gehen alle Kinder während der großen Pausen bis zum ersten Klingeln auf den Pausenhof oder halten sich in der Bücherei bzw. im Raum der Stille auf.
Während der beiden großen Pausen gibt es zwei Pausenaufsichten. In der Bücherei kümmern sich außerdem die Büchereimitarbeiterinnen und -mitarbeiter um die Kinder.
Polizei
Die Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgt über die zuständige Kontaktbereichsbeamtin Frau Sievers, Tel.: 04131 – 607 2192.
Sie ist für die Fahrradprüfung verantwortlich und macht mit den ersten Klassen einen Rundgang um die Schule, um auf verkehrsgerechtes Verhalten hinzuweisen. Auch steht sie der Schule für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
R
Religionsuntericht
Die St.-Ursula-Schule ist eine Grundschule katholischen Bekenntnisses in staatlicher Trägerschaft. An der Schule werden ca. 200 Schülerinnen und Schüler mit mehrheitlich katholischem Glauben unterrichtet. Nach einer gesetzlichen Regelung dürfen bis zu 30% aller Schülerinnen und Schüler nicht katholisch sein.
Alle Schülerinnen und Schüler, egal welcher Konfession, nehmen am katholischen Religionsunterricht teil. Der Unterricht umfasst auch Klassengottesdienste oder -andachten. Im Religionsunterricht wird auf alle Religionen eingegangen, denen die Kinder in der Klasse angehören.
S
Schülervertretung
Schülervertretung Die Schüler_innenvertretung besteht aus den Klassensprecher_innen aller Jahrgangsstufen. Sie trifft sich
14-tägig mit Fr. Rosenbach. Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft werden an wichtigen Entscheidungen der Schule beteiligt. So nehmen sie auch an den Zukunftswerkstätten teil. Die im Schülerrat besprochenen Anliegen und Entscheidungen werden bei gemeinsamen Veranstaltungen mit der gesamten Schülerschaft von Schülervertertungen angesprochen.
Schulelternrat (§ 90, §§ 94-96 NSchG)
(siehe auch Elternvertretung im Schulelternrat)
- Der Schulelternrat wird aus den Vertretungen und den Stellvertretungen der Klassenelternschaften gebildet.
- Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffen den Fragen.
- Der Schulelternrat wird über alle wichtigen Belange in der Schule informiert. Bei wichtigen Entscheidungen wird zunächst der Elternrat gehört.
- Vertritt eine Elternvertretung mehrere Klassen im Schulelternrat, besitzt sie ein entsprechend mehrfaches Stimmrecht.
- Bei Fragen aus der Elternschaft ist zunächst die Elternvertretung der Klasse und dann der Schulelternratsvorsitz der Ansprechpartner.
- siehe auch: Elternvertretung im Schulelternrat
Schulkleidung
Die Schule bietet eine klassisch dunkelblaue Schulkollektion mit einem kleinen orangefarbenen Logo an. Diese wird von den Schülerinnen und Schülern gerne sowohl im Schulalltag als auch zu offiziellen Anlässen (Run for Help, Seifenkistenrennen, Chorauftritt) getragen.
Eine Schulkleidungspflicht besteht nicht. Zweimal im Jahr bietet der Förderverein (u.a. Schulanfang, Schulfest) Sammelbestellungen an. An diesen Tagen können vor Ort Musterkleidungsstücke anprobiert und bestellt werden (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen).
Derzeit besteht die Schulkollektion aus folgenden Kleidungsstücken:
T-Shirt, Poloshirt, Polokleid, Hoodie, Kapuzensweatjacke, Pullover, Softshelljacke und Basecap
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Förderverein wenden.
Schulordnung
„Verhalte dich anderen gegenüber so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest“
Vor diesem Hintergrund wurde die Schulordnung in Zusammenarbeit zwischen Schülerrat, Elternrat und Lehrkräften erstellt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Schule.
Schulvorstand (NSchG §38)
Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus vier Elternvertretungen und vier Vertretungen der Lehrkräfte (darunter der Schulleiter).
– Der Schulvorstand ist neben der Gesamtkonferenz ein Entscheidungsgremium der Schule. Er hat die Aufgabe,
die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
– Die Mitglieder des Schulvorstandes und ihre Vertretungen werden gewählt.
– Lehrkräfte wählen auf der Gesamtkonferenz die Vertretungen der Lehrenden. Der Schulelternrat wählt die Vertretungen der Eltern.
– Jede_r Erziehungsberechtigte – auch wenn er / sie keine Elternvertretung ist kann sich für die Wahl in den Schulvorstand aufstellen lassen.
– Die Vertretungen der Lehrer_innen- und der Elternschaft werden für zwei Jahre gewählt.
Schulwappen
Das Schulwappen der St.-Ursula-Schule zeigt ein blaues Schiff mit einer Krone im Segel auf orangenem Grund. Hintergrund des Symbols ist die heilige St. Ursula, die der Legende nach eine bretonische Königstochter war, die auf einem Schiff nach Rom reiste. Die heilige Ursula ist die Namensgeberin der Schule und die Schutzpatronin der Stadt Lüneburg.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im Wechsel mit dem Sportunterricht in Klasse 3 und 4 im SaLü oder manchmal auch im Freibad statt. Den Unterricht gestalten zwei Lehrkräfte. Die Unterstützung durch Eltern ist gewünscht.
Schwimm- oder Sportfest
Einmal im Schuljahr findet im jährlichen Wechsel ein „Schwimmfest“ oder „Waldspiel- und Sportfest“ statt.
Seifenkistenrennen
Das Seifenkistenrennen wird an der Schule am Sandberg in Ochtmissen ausgetragen. Im Vorfeld gibt es einige Trainingseinheiten.
Die St.-Ursula-Schule beteiligt sich fast jedes Jahr mit einem eigenen Team. Mitmachen können Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Jahrgangs. Die Mithilfe der Eltern ist herzlich willkommen, insbesondere beim „Boxenstopp“ der Seifenkisten! Seit kurzem hat der Förderverein die Organisation der Teilnahme am Seifenkistenrennen übernommen.
Sekretariat
- Das Sekretariat wird von Müller betreut.
- Es befindet sich im Erdgeschoss im Gang zum Teamzimmer
- Tel. 04131 3097930
- Mail: info@st-ursula-schule.lueneburg.de
- Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 11:00 Uhr
Mi: 08:00 – 12:00 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr
Fr: 08:00 – 11:00 Uhr - Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Fr. 7:45 Uhr bis 10:00 Uhr
In dringenden Fällen bitte auf den Anrufbeantworter sprechen.
Sicherheit
Aus Gründen der Sicherheit und der Vermeidung von Unterrichtsstörungen möchten wir die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Gebäude gering halten. Eltern sollen daher ihre Kinder vor dem Schultor verabschieden oder mittags in Empfang nehmen.
Das Schulgebäude wird von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich durch den Haupteingang betreten.
Angestellte der Schule achten auf das richtige Schließen der Eingangstüren. Wenn Sie ein Anliegen haben und die
Schule verschlossen ist, dann klingeln Sie bitte.
Sicherheits- und Präventionskonzept
Die St.-Ursula-Schule legt besonderen Wert auf die Vermeidung von Gewalt in jeglicher Form. Daher wird ein friedliches Miteinander als positives Verhalten in der Schulordnung und in den Klassenregeln betont.
Präventiv arbeitet die Schule u.a. mit den Projekten „Familienalbum“ und „Mein Körper gehört mir“.
Das schuleigene „Achtsamkeitskonzept“ können Sie auf der Homepage finden.
Stundenplan
Klasse 1/2

Klasse 3/4

T
Teilgebundene Ganztagsschule
In der Teilgebundenen Ganztagsschule haben alle Kinder der 3. und 4. Klassen am Dienstag und Donnerstag bis 15:15 Uhr Unterricht. Anschließend und an den anderen Tagen können noch Zeiten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule dazugewählt werden. Die Teilgebundenheit ermöglicht es, den FREIDAY und das Modullernen, die zukunfsrelvante Kompentenzen vermitteln, mit in das Curriculum zu integrieren. Außerdem erhöht die Teilgebundenheit die Qualität des Ganztags und ermöglicht eine kindgerechtere Rhythmisierung.
U
Unfallmeldung
Unfälle in der Schule, beim Sport und auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch zur Folge haben oder hatten, sind
dem Sekretariat unverzüglich zu melden. Die Unfallmeldung wird an die Gemeindeunfallversicherung (GUV)
weitergeleitet.
Bitte beim Arztbesuch den Unfall auch als Schulunfall benennen.
Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Außergewöhnliche Situationen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm sowie der Ausfall der Heizung oder ein Wasserrohrbruch können zur Folge haben, dass der Unterricht abgesagt wird.
Bei Unterrichtsausfall werden Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, durch Lehrkräfte betreut.
Witterungsbedingt:
– Bitte am jeweiligen Morgen nicht in der Schule anrufen!
– unter www.lueneburg.de sind aktuelle Informationen erhältlich. Dort können Sie sich auch für den Newsletter für
Unterrichtsausfall eintragen lassen. Sie werden dann zukünftig per E-Mail über Unterrichtsausfälle benachrichtigt.
– Die Schule erhält die Informationen ebenfalls vom Landkreis Lüneburg.
– Wegen Hitze: siehe Hitzefrei
Technisch bedingt:
Auf Ansagen im Radio/Lokalsender achten.
Ursula-Tag am 21. Oktober
Die heilige St. Ursula ist nicht nur die Namenspatronin der Schule, sondern auch der Stadt Lüneburg. Diesen Tag begehen wir mit einer besonderen Feier in einer der katholischen Kirchen Lüneburgs. Auch in der Schule gibt es eine besondere Aktion an diesem Tag.
V
Versetzungsregelung
Jeweils am Ende des 2. und 3. Schuljahres findet eine Versetzung statt. Versetzt ist, wer mindestens ausreichende Leistungen in den Pflichtfächern hat. Eine nicht ausreichende Leistung in einem Pflichtfach kann durch gute Noten in Nebenfächern ausgeglichen werden.
Versicherung der Schülerinnen und Schüler
Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuchs (einschließlich der Pausen auf dem Schulgelände), auf dem Schulweg und bei anerkannten Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Schulprojekte, Wandertage) und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert.
W
Wahlen
In der Regel dauert eine Amtszeit 2 Jahre. Innerhalb eines Monats nach Ende der Sommerferien wählen die Klassen ihre Klassenelternvertretungen (wichtig: die Klassenelternvertretungen und ihre Stellvertretungen aller Klassen bilden den Schulelternrat). Innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Sommerferien wählt der Schulelternrat
– aus seinen Reihen Vertretungen
– für den Kreiselternrat
– für den Stadtelternrat
– aus der gesamten Elternschaft Mitglieder und Stellvertretungen
– für den Schulvorstand
– für die Gesamtkonferenz
– für die Fachkonferenzen
Z
Zeugniskonferenzen
(s. auch Klassenkonferenz)
An den Zeugniskonferenzen nehmen alle die Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie die gewählten Eltern als Zeugniskonferenzvertretungen teil.
Zum Schluss
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir wünschen Ihnen und Euch allen eine gute Zeit in der St.-Ursula- Schule, begleitet von vielen guten Wünschen.
Wünsche zum Schulstart für unsere neuen Schülerinnen und Schüler
„Freu dich auf neue Freundschaften
Genieße es mit anderen zu lachen
Freu dich, wenn deine Lehrer auch etwas von dir lernen
frage nach, wenn du etwas nicht weißt
Freu dich, dass deine Eltern dir etwas zutrauen
Trau dir selber etwas zu
Ärgere dich nicht über Hausaufgaben, sondern freu dich auf die Zeit danach
Sei offen für Wunder
Sei auch manchmal ganz planlos
Freu dich, wenn deine Lehrer dir etwas zutrauen
Sei neugierig auf die Welt
Lerne auf die schöne Seite der Dinge zu achten
freu dich auf den Klang des Pausengongs
Spüre, wie deine Eltern stolz auf dich sind
Lass dir Zeit zum Lernen
Stelle die Welt mal auf den Kopf
Sei stolz, wenn deine Klassenkameradinnen dir etwas zu trauen
Entdecke, wozu lernen gut ist“
(aus „Hugo Junkers Gymnasium“)