Beurlaubungen

Alle Beurlaubungen bis zu 2 Tagen werden durch die Klassenlehrerin genehmigt.

Sonderurlaub, der zu einer Ferienverlängerung führt, ist in der Regel ausgeschlossen.

Sollte in einer begründeten Ausnahme eine Beurlaubung Ihres Kindes vor oder nach den festgesetzten Ferienterminen erforderlich sein, muss hierzu ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.

zurück