Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Mai 2024

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das WordPress-Angebot des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung unter der Adresse https://wordpress.nibis.de ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Das Theme ist so eingestellt, dass es eine möglichst hohe technische Barrierefreiheit gewährleist. In diesem WordPress des NLQ ist u.a. folgendes Plugin installiert, das die Barrierefreiheit unterstützt:

  • Das Plugin für die Feinsteuerung von Barrierefreiheitseinstellungen „WP Accessibility“

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente wird nicht immer logisch eingesetzt.
  • Datentabellen sind nicht immer richtig aufgebaut.
  • Hervorhebungen sind teilweise nur durch Farben gekennzeichnet.
  • Bilder und Bedienelemente sind nicht immer mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Eingesetzte Schriftgrafiken sind nicht mit aussagekräftigen Beschreibungen versehen.
  • Videos sind nicht untertitelt.
  • Linkzwecke sind nicht immer zutreffend angegeben.
  • Der Kontrast von Nicht-Text-Elementen ist nicht immer hoch genug.
  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
  • Diese Website bietet keine Vorlese-Funktion an.
  • Die Seite wird nicht in Leichter Sprache angeboten.
  • Es gibt keine Präsentation der Seite in Gebärdensprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Mai 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback

Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über das Kontaktformular oder über die Kontaktmöglichkeiten im Impressum mitgeteilt werden.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de