Freistellungen

Freistellung (Fehltage durch Beurlaubung)

Der Unterrichtsbesuch ist aus anderen Gründen außer Erkrankung nicht möglich.
Es bedarf einer Beurlaubung (Freistellung) von dem diesen Zeitraum betreffenden Unterricht:

Freistellungen für einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Klassenlehrkraft zu stellen. Ihr Kind ist vor und nach dem Termin schulpflichtig. Die Anwesenheit in der Praxis muss von der Praxis mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.
Arztbesuche und Therapietermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Freistellungen über mehrere Tage sind bei der Schulleitung zu stellen.
Freistellungen im Anschluss an Ferien sind nur in besonders begründeten Fällen und ausschließlich nach Genehmigung der Schulleitung möglich. Bitte stellen Sie diesen Antrag frühzeitig.