Erziehungsberechtigte

Die Elternmitwirkung in unserer Grundschule findet in diesen Gremien statt:

Klassenelternschaft:
Die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Die oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Versammlung ein und leitet diese. Hierbei werden Fragen zur Klasse und zum Unterricht erörtert.

Schulelternrat:
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ihre Vertreter*innen bilden den Schulelternrat. Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Der Schulelternrat wählt die oder den Vorsitzenden sowie die Stellvertretung, die Elternvertreter*innen für die Gesamtkonferenz, für die Fachkonferenzen sowie die Mitglieder des Schulvorstandes. Zur Wahl des Schulvorstandes können sich auch Erziehungsberechtigte stellen, die keine Klassenelternvertreter*innen sind.

Schulvorstand:
Dieses Gremium ist in der niedersächsischen Schulverfassung das zentrale Organ der eigenverantwortlichen Schule. Der Schulvorstand setzt sich zur Hälfte aus gewählten Lehrkräften (einschließlich der Schulleitung) und Erziehungsberechtigten zusammen. Gemeinsam soll die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung gestaltet werden (Entscheidungen über die Ausgestaltung der Stundentafel, den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin sowie über Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule). Für den Schulvortand können sich auch die Erziehungsberechtigten auf der Sitzung des Schulelternrates wählen lassen, die nicht als Klassenelternvertretung gewählt wurden.

Gesamtkonferenz:
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus dem Kollegium, Klassenelternvertretungen und dem Schulträger. Die Gesamtkonferenz entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse sowie Grundsätze für Leistungsbewertung und -beurteilung und Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Schulleitung unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Klassenkonferenzen:
Die Klassenelternvertretungen sind Teil der Klassenkonferenzen und auch der Zeugniskonferenzen.

Fachkonferenzen:
Auf den Sitzungen des Schulelternrates werden auch Vertretungen für Fachkonfernzen gewählt.

Förderverein:
Mitglied im Förderverein kann jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft werden – unabhängig von der Wahl zur Klassenelternvertretung.