Flexibilisierung

Erziehungsberechtigte deren Kinder das 6. Lebensjahr in der Zeit vom 01. Juli bis zum 30. September vollenden, können auf Antrag die Einschulung um ein Jahr verschieben.

Hierüber informiert die folgende Informationsschrift https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/informationen-zur-flexibilisierung-des-einschulungsstichtages-162456.html

HINWEIS: Auch Flexkinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, MÜSSEN die Schulanmeldung ausgefüllt zurückschicken!

Wenn Sie Beratung zur Entwicklung Ihres Kindes im Zusammenhang mit den Anforderungen von Schule haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern!