Alle Termin sind unter IServ einzusehen. Dort werden die Termine wöchentlich aktualisiert.
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreis entscheidet
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis Emsland in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet www.emsland.de oder auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Eine telefonische Abmeldung ist aber erforderlich!
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
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Am Reformationstag (ev. SchülerInnen), Allerheiligen und Fronleichnam (kath. SchülerInnen) darf ein Schüler / eine Schülerin nur nach Antrag der Erziehungsberechtigten für die kirchliche Feier stundenweise vom Unterricht befreit werden. Für den Tag nach der Erstkommunion kann die Katechetin mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Sammelantrag auf Beurlaubung der Kommunionkinder stellen. Anträge sind an die Klassenlehrer zu richten. Für alle übrigen Kinder ist an diesen Tagen regulärer Unterricht.
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„Hitzefrei“ kann es in Absprache mit den anderen Haselünner Schulen geben, aber frühestens ab 12:oo Uhr. Eine Notbetreuung steht an solchen Tagen im Rahmen der verlässlichen Grundschule immer zur Verfügung.
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Kein Kind wird ohne telefonische Rücksprache nach Hause geschickt!