Beschwerdemanagement

 

Bei Beschwerden und Widersprüchen

Auch im schulischen Alltag kann es  zu Fehlern, Unachtsamkeiten und Konflikten kommen, die Anlass für Beschwerden sind. Mit klaren und verbindlichen Regeln hoffen wir einen konstruktiven Umgang zur Problemlösung sicherzustellen.

Wir nehmen alle Beschwerden ernst. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

An unserer Schule gilt der Grundsatz, dass alle Konflikte im direkten Gespräch mit den Betroffenen geklärt werden sollen. Dies gilt für alle Personen, die Teil unserer Schule sind. Das heißt, dass Beschwerden über Mitschüler*innen zunächst mit der betroffenen Mitschüler*in besprochen werden, Beschwerden über eine Lehrer*in zunächst mit der Lehrer*in und Beschwerden über Kolleg*innen zuerst unter den Kolleg*innen besprochen werden.

Sollte dies zu keiner Lösung führen, werden andere Personen in die Konfliktlösung eingebunden. Bei schwerwiegenden Problemen, z. B. Verdacht auf strafbare Handlungen oder Dienstpflichtverletzungen, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule bei bestimmten Konferenzentscheidungen (Zeugnisse, Ordnungsmaßnahmen) unterliegen nicht dem vorliegenden Konzept. Sie werden in jedem Fall den geltenden schulrechtlichen Regelungen entsprechend bearbeitet.

Die Regelungen werden in unser Schulkonzept aufgenommen, besprochen und regelmäßig in Erinnerung gebracht. Neben der Bekanntmachung auf der Homepage werden sie an den Elternabenden vorgestellt bzw. in Erinnerung gerufen.

Übersicht zum Umgang mit Beschwerden

Du hast eine Beschwerde und bist 
Schüler*in? 
Dann wendest du dich in dieser Reihenfolge an folgende Personen:

Bei Beschwerden über andere Mitschüler*innen: 
1. Deine Klassenleitung
2. Weitere Gesprächspartner*innen (z.B. deine Klassensprecher)
3. In der Pause an die Aufsicht führende Lehrkraft

Bei Beschwerden über Lehrkräfte oder Mitarbeitende an der Schule: 
1. Betroffene Lehrkraft
2. Weitere Gesprächspartner*innen (z.B. deine Klassensprecher)
3. Deine Klassenleitung
4. Deine Schulleitung

Sie haben eine Beschwerde und sind
Elternteil oder Erziehungsberechtigte*r?
Dann wenden Sie sich in dieser Reihenfolge an folgende Personen: 

Bei Beschwerden über Lehrkräfte oder Mitarbeitende an der Schule:

1. Betroffene Lehrkraft
2. Die Klassenleitung (bei Bedarf unter Einbezug der Elternsprecher*innen)
3. Die Schulleitung

Bei Beschwerden über Mitschüler*innen: 

1. Die eigene Klassenleitung
2. Eltern des betroffenen Kindes
3. Die Schulleitung

Bei Beschwerden über die Schulleitung: 

1. Die Schulleitung
2. Übergeordnete Behörde

Du hast eine Beschwerde und bist mitarbeitende Person an unserer Schule?
Dann wendest du dich in dieser Reihenfolge an folgende Personen:

Bei Beschwerden über Kolleg*innen:

1.  Betroffene*r Kolleg*in
2. Schulinterner Personalrat
3. Die Schulleitung

Bei Beschwerden über Schüler*innen: 

1. Betroffene*r Schüler*in
2. Die Klassenleitung des Schülers/der Schülerin
3. Die Eltern des Schülers/der Schülerin
4. Die Schulleitung

Bei Beschwerden über die Schulleitung:

1. Die Schulleitung
2. Der schulinterne Personalrat
3. Übergeordnete Behörde

Bei Beschwerden über Eltern: 

1. Die betroffenen Eltern
2. Die betroffene Klassenleitung
3. Die Schulleitung