Anmeldung der Schulanfänger und Schulanfängerinnen 2024 in der Gemeinde Ostrhauderfehn – Grundschule Holtermoor
Liebe Eltern, auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Unterlagen, die Sie für die Schulanmeldung für das Jahr 2024/25 benötigen. Die Unterlagen sind verlinkt, so dass Sie sie in Ruhe anschauen und direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken können. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat (04952/4408).
Schulpflichtig werden im Jahr 2024 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden.
Folgende Dokumente müssen bis zum 15.03.2023 bei uns per Post oder Mail (sekretariat@gs-holtermoor.de) eingereicht werden:
- Schulanmeldebogen
- Schweigepflichtsentbindung Kindergarten / Schule
- Erklärung zum Sorgerecht (nur wenn Sie getrenntlebend sind)
- Kopie der Geburtsurkunde
Zusätzliche Info:
1. Kann-Kinder Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2018) sechs Jahre alt werden, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigen in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozial-emotionalen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Wenn das Kind nach Ansicht der Erziehungsberechtigten diese Voraussetzung erfüllt, sollten diese zunächst Rücksprache mit den Erzieherinnen nehmen und die Meinung der vorschulischen Einrichtung in ihre Überlegungen einbeziehen.
2. Flexibler Schulstart Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis zum 30. September 2024 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 01. Mai 2024 gegenüber der Schule abzugeben (genauere Informationen finden Sie hier).
3. Sprachstandsfeststellung Falls das einzuschulende Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt eine Sprachstandsfeststellung durch die Schule. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt, erfolgt durch Lehrkräfte an der Grundschule. Die Teilnahme ist verpflichtend.
4. DSGVO Die Informationen zur Datenschutzverordnung finden Sie hier. Eine tabellarische Übersicht ist hier zu finden.
Mit freundlichen Grüßen Wiebke Hanneken