Das Kultusministerium hat Informationen zum neuen Schuljahr herausgegeben, die ich Ihnen hier in Kurzform zusammenfasse:
– Im Schulgebäude, auch während des Unterrichts, muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine beliebige textilähnliche Maske aus, es muss keine medizische oder FFP2-Maske sein. Im Sportunterricht, bei Klassenarbeiten, in den Pausen im Freien und in Lüftungspausen innerhalb des Klassenraums muss keine Maske getragen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind beeinträchtige Kinder, die dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft machen sowie Kinder unter 6 Jahren.
– An den ersten 7 Schultagen nach den Ferien muss morgens vor der Schule jeden Tag zu Hause ein Coronaselbsttest durchgeführt werden. Bitte bestätigen Sie das negative Testergebnis wieder mit Unterschrift und Datum. Ab dem 13.9. muss dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) ein Testnachweis erfolgen. Voraussetzung ist hier immer, dass der Schule ausreichend viele Testkits zur Verfügung stehen. Ist Ihr Kind vollständig geimpft oder genesen, dann ist es von der Testpflicht ausgenommen. Ein anderer Befreiungsgrund muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden.
– Eine Abmeldung von der Präsenzpflicht ist nur noch im Härtefall möglich. Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie bei mir einen Antrag.
– Bitte beachten Sie die Quarantäneregeln, wenn Sie Urlaub im Ausland gemacht haben.
Auf ein erfolgreiches, neues Schuljahr mit möglichst viel Präsenzunterricht!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Julia Schröder