Information vom Landkreis:
Busunternehmen haben darauf aufmerksam gemacht, dass einige Schulkinder erst nach längeren Diskussionen ihren Mund-Nasen-Schutz bei der Beförderung aufsetzen. Dadurch verzögern sich teilweise die Abfahrten und es kann zu Verspätungen kommen. Sollte ein Schulkind den Mund-Nasen-Schutz nicht aufzusetzen, kann das Fahrpersonal die Mitnahme verweigern.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 13 Jahre eine medizinische Maske (OP-Maske) in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen dürfen. Ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung können von der Maskenpflicht im ÖPNV befreit werden.