Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat heute (31.03.2020) nochmal den Personenkreis für die Teilnahme an der Notbetreuung konkretisiert. Hierbei wurde explizit definiert, welche Berufsgruppen einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz für ihre Kinder in der Schule haben.
Genauere Informationen finden Sie in der Rundverfügung.