Schulanfang 2026

Die Anmeldewoche “2026” findet vom

 5. Mai 2025 bis zum 9. Mai 2025 statt.

(Wenn mehr “feststeht“, erfahren Sie hier “mehr“! 😉  )

 

“Alle Kinder, die im Jahre 2026 schulpflichtig werden, erhalten bei Bedarf eine Sprachförderung. Schulpflichtig werden grundsätzlich alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 2026 ihren 6. Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr 2026 vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben (sogenannte Flexikinder). Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2026 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen.

Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, erhalten sie die Sprachförderung gemäß § 3 Kindertagesstätten Gesetz in der jeweiligen Kindertagesstätte.

Besuchen diese Kinder keine Kindertagesstätte, müssen sie sich einem Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse an den Grundschulen unterziehen. Die Grundschulen richten für die Kinder, die nach diesem Test gem. § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) verpflichtet sind, in dieser Zeit an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen, besonderen Unterricht ein. Daher ist es erforderlich, dass alle im Jahr 2026 schulpflichtig werdende Kinder bereits in der Woche vom 5. Mai 2025 bis zum 9. Mai 2025 von ihren Erziehungsberechtigten bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden.

(https://www.braunschweig.de/leben/schule_bildung/schulportal/schulen/einschulung_2026.php)