Ganztagsschule

Ganztagsschule

Informationen zum Ganztagsangebot

 

Allgemein:

Die niedersächsischen Grundschulen sind verlässlich, d.h. für alle Schulkinder ist ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sichergestellt und umfasst den Schulunterricht sowie das wahlfreie außerunterrichtliche Angebot (Verlässliche Grundschule).

Die Offene Ganztagsschule schließt an die Verlässliche Grundschule zeitlich an und umfasst das Mittagessen und die anschließenden Betreuungszeiten.

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule bietet die Schule für die Schulkinder nach dem Regelunterricht Mittagessen, Lern- und Aufgabenzeit und eine Spielzeit an.

Das Ganztagsangebot findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13.00 – 15.30 Uhr unter Beteiligung von Lehrkräften, Pädagogischen MitarbeiterInnen und externen Kooperationspartnern statt.

 

Anmeldung zur Verlässlichen Grundschule bzw. zum Offenen Ganztag:

Zur Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule und der Offenen Ganztagsschule –  ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Teilnahme an diesen Angeboten ist grundsätzlich freiwillig. Sie können Ihr Kind für die

  • Verlässliche Grundschule,
  • Betreuung im Offenen Ganztag und
  • Mittagsverpflegung

anmelden. Eine Anmeldung für einzelne Tage ist möglich. Die jeweilige Anmeldung ist dann für ein Schulhalbjahr verbindlich – und abgesehen vom Mittagessen – kostenfrei. Kreuzen Sie daher bitte auf dem Anmeldeformular an, ob und an welchen Tagen Ihr Kind an der Betreuung in der Verlässlichen Grundschule und/oder an der Mittagsverpflegung sowie an den Betreuungsangeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule teilnimmt.

Wichtig:

Mit Anmeldung besteht dann die Pflicht für die Dauer eines Schulhalbjahres am Ganztagsangebot regelmäßig und im vollen zeitlichen Umfang des gewählten Angebotes teilzunehmen. Die Verlässliche Grundschule endet um 13.00 Uhr, der Ganztag endet um 15.30 Uhr.

Angemeldete Kinder können nur in Ausnahmefällen vor Ende der Betreuungszeit abgeholt werden.

 

Betreuungszeiten:

a.) Verlässliche Grundschule (ohne Mittagessen):

Das wahlfreie außerunterrichtliche Angebot stellt sicher, dass für die Schulkinder der Jahrgänge 1 bis 4 täglich mindestens ein fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot besteht. Aufgrund der unterschiedlichen Stundentafeln der Schuljahrgänge erfolgt eine Unterteilung nach Jahrgängen:

  • Jahrgang 1 + 2:

Anmeldung zur Betreuung montags bis freitags: 11.45 – 13.00 Uhr

  • Jahrgang 3 + 4:

Anmeldung zur Betreuung montags bis freitags: Ende der letzten Schulstunde bis 13.00 Uhr


b.) Offene Ganztagsschule:

Die Offene Ganztagsschule findet in der Zeit von 13.00 – 15.30 Uhr statt.

  • 13.00 – 13.45 Uhr: Mittagessen (mit oder ohne Essen) und betreute Pause
  • 13.45 – 14.30 Uhr: Lern- und Aufgabenzeit: Hausaufgabenbetreuung
  • 14.30 – 15.30 Uhr: Spielzeit: AG-Angebot

 

Berechnung des Mittagessenbeitrages:

Die Höhe des Mittagessenbeitrages ist abhängig von der Anzahl der Essen pro Woche und wird pauschal erhoben. Der so ermittelte Essenbeitrag wird 11 Monate per SEPA-Lastschriftermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Der Betrag ist an Feiertagen oder Ferientagen weiter zu zahlen.

 

Informationen zur Abbuchung des Essenbeitrages/SEPA-Lastschriftverfahren

Wenn Sie Ihr Kind im Rahmen der Ganztagsschule zum Mittagessen anmelden und der Schule eine entsprechende SEPA-Lastschriftermächtigung vorliegt bzw. erteilt worden ist, wird der immer gleichbleibende Monatsbetrag in Höhe von

  • 12,50 €/Monat bei 1 x Essen pro Woche
  • 25,00 €/Monat bei 2 x Essen pro Woche
  • 37,50 €/Monat bei 3 x Essen pro Woche
  • 50,00 €/Monat bei 4 x Essen pro Woche

jeweils am 1. Werktag des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Die letzte Abbuchung im 1. Halbjahr erfolgt dann immer im Januar.

Die SEPA-Lastschriftermächtigung, die der Schule aus dem vorherigen Schuljahr vorliegt, behält ihre Gültigkeit. Änderungen Ihrer Bankverbindungen teilen Sie bitte unverzüglich im Sekretariat mit.

Die Kinder, die das erste Mal zum Mittagessen angemeldet werden, erhalten ein personalisiertes SEPA-Lastschriftformular zum Ausfüllen, welches im Sekretariat abzugeben ist.

Wichtig:

Achten Sie im Interesse Ihres Kindes bitte stets darauf, dass der Essenbeitrag von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Folgekosten durch zurückgezogene Lastschriften werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sollte das Geld von Ihrem Konto nicht abgebucht werden können, erhält Ihr Kind in der Schule kein Mittagessen mehr. In diesem Fall geben Sie Ihrem Kind bitte eine ausreichende kalte Mahlzeit mit.

 

Mittagessen

Das Mittagessen beinhaltet einen Hauptgang und einen Nachtisch. Getränke stehen bereit.

Das Mittagessen wird in der Schule aufgewärmt bzw. zubereitet und in der Gruppe unter Aufsicht eingenommen. Auf Unverträglichkeiten bzw. Nahrungsmittelallergien wird Rücksicht genommen. Alle Speisen sind grundsätzlich ohne Schweinefleisch. Vegetarische Speisen sind möglich. Die Mittagsverpflegung findet in der Mensa der Schule statt.

Es besteht keine Verpflichtung an der Mittagsverpflegung der Schule teilzunehmen. Sie können Ihrem Kind eine kalte Mahlzeit als Mittagessen mitgeben.

Die Kinder, die sich selbst verpflegen, nehmen ihr Essen ebenfalls gemeinsam unter Aufsicht ein.

 

Regelungen mit Essensgutscheinen

Beziehen Sie Leistungen nach SGB II o.ä. und beantragen daher die Übernahme des Mittagessenbeitrages, wenden Sie sich bitte an die Maßarbeit, Jobcenter des Landkreises Osnabrück. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie von dort einen Essensgutschein und das Mittagessen ist für Ihr Kind dann kostenfrei.

Sollten Sie für Ihr Kind einen Essensgutschein von der Maßarbeit, Jobcenter des Landkreises Osnabrück erhalten, muss dieser aus buchungstechnischen Gründen am 15. des Vormonats im Sekretariat der Schule vorliegen. Später abgegebene Gutscheine können nicht mehr berücksichtigt werden, so dass der volle Essenbeitrag von Ihnen zu zahlen ist. Eine Berücksichtigung des Gutscheines ist dann erst im nächsten Monat möglich.

 

Betreuung in Pandemiezeiten

Aus aktuellem Anlass können Betreuungen der Verlässlichen Grundschule sowie der

Ganztagsbetreuung nur eingeschränkt unter Beibehaltung der eingeteilten Gruppen (Kohorten) stattfinden.

Des Weiteren ist der Ablauf des Ganztages nur zulässig, wenn die aktuell gültigen Hygieneregeln an der Schule eingehalten werden. Diese können Sie gerne auf der Schulhomepage einsehen.

Der Ablauf und die Durchführung des Ganztages inklusive der Mittagsverpflegung richten sich nach der Entwicklung des Infektionsgeschehens und müssen ggfls. immer wieder den geltenden Regelungen entsprechend angepasst werden.

 

Lern- und Aufgabenzeit: Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung findet in Kleingruppen bis max. 15 Schüler statt.

Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung ist keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Hausaufgaben.

Bitte kontrollieren Sie weiterhin, ob Ihr Kind alle Hausaufgaben in der Hausaufgabenbetreuung erledigen konnte oder ob noch weitere Aufgaben (Lesen, Lernen für Klassenarbeiten etc.) anstehen, die zu Hause beendet werden müssen.

 

Spielzeit: AG Angebote

Für die Jahrgänge 1 + 2 werden Pädagogische MitarbeiterInnen ein auf die Bedürfnisse dieser Altersstufe ausgerichtetes Angebot bereithalten.

Die thematischen AG Angebote sind den Jahrgängen 3 + 4 vorbehalten und können aus der Anmeldeliste ausgewählt werden.

 

Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht ist für die gesamte Grundschulzeit verbindlich.

 

Abmeldungen 

Im Fall einer Erkrankung melden Sie Ihr Kind bitte morgens im Sekretariat bis 8.30 Uhr krank.

Das Sekretariat ist unter der Telefonnummer 05226 – 757 oder unter E-Mail sekretariat@sandhorstschule.de zu erreichen.

 

Erstattungen des Mittagessenbeitrages

Im Krankheitsfall werden Erstattungen des Essenbeitrages nach 4 Krankheitstagen vorgenommen, wenn das Kind ordnungsgemäß im Sekretariat krankgemeldet wurde und die Erstattung des Essenbeitrages innerhalb von 4 Wochen schriftlich im Sekretariat beantragt wird.

Bei Klassenfahrten oder Kur-/Erholungsaufenthalten kann nach vorheriger schriftlicher Mitteilung das Essensgeld erstattet werden.

Bei einzelnen sonstigen Fehltagen erfolgt keine Erstattung.

Kann das Mittagessen aus sonstigen Gründen (z.B. Pandemie) nicht stattfinden, wird der Mittagessenbeitrag erstattet.