Schulvorstand

An jeder Schule ist ein Schulvorstand einzurichten. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

Quelle: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/mitgestaltung/gremien-der-schule

 

An der Grundschule St. Augustinus bilden sowohl Frau Siefer-Meyer, Frau Nietfeld, Frau Ellmann-Sieverding, Frau Dwertmann (als Vertreter der Lehrkräfte) als auch Frau Bonk, Herr Willen, Frau Bothe und Frau Drüding (als Vertreter der Erziehungsberechtigten) den Schulvorstand.