Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine ungestörte Lernatmosphäre ermöglichen. Dafür gilt es Ablenkungen durch elektronische Geräte zu vermeiden und die persönliche Interaktion sowie die Konzentration der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Gleichzeitig wollen wir berücksichtigen, dass digitale Geräte zur Sicherheit der Kinder außerhalb der Schulzeit genutzt werden können.
Regelungen
- Verbot von Handys und Smartwatches während der Schulzeit:
- Handys und Smartwatches sollen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
- Tracker für den Heimweg dürfen in der Schultasche mitgeführt werden, müssen jedoch bis Schulschluss ausgeschaltet sein und dürfen nicht vorher herausgeholt werden.
- Verstöße:
- Erster Verstoß: Das Gerät wird für den Rest des Schultages eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss im Büro der Schulsozialarbeit abgeholt werden. (Für evtl. entstandene Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.)
- Wiederholter Verstoß: Die Eltern werden schriftlich informiert. Bei weiteren Verstößen können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG ergriffen werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei medizinischen Notfällen oder auf Anweisung der Lehrkraft) kann die Nutzung von Geräten erlaubt werden.
Diese Regelungen wurden auf der Gesamtkonferenz am 02.06.2025 beschlossen und sind ab dem 11.06.2025 gültig.