Wann müssen Personen in Quarantäne
Ob eine Person in Quarantäne (Absonderung) muss, bestimmt die Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung.
Hier der Link zu einer Kurzversion: WANN MUSS MAN IN DIE ABSONDERUNG
Ob eine Person in Quarantäne (Absonderung) muss, bestimmt die Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung.
Hier der Link zu einer Kurzversion: WANN MUSS MAN IN DIE ABSONDERUNG
Das Kultusministerium hat eine Pressemitteilung zum Schulstart nach den Herbstferien veröffentlicht.
Zu Beginn der Herbstferien hat unser Kultusminister Schreiben an die Kinder und die Eltern/Sorgeberechtigten verfasst:
1. Brief an die Kinder
2. Elternbrief kurz
3. Elternbrief lang
In der Woche nach den Herbstferien wird täglich getestet. Ihre Kinder bekommen die Testungen und die Dokumentation in den nächsten Tagen.
Die Gerbertschule wünscht allen eine schöne Herbstzeit!
Für alle Eltern und Erziehungsberechtigte, die auf den Elternabenden der Klassen verhindert waren findet sich ab sofort die Einführung zum Thema “iServ” an der Gerbertschule unter dem Menüpunkt Einführung iServ in der oberen Leiste.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie über ihre Klassenlehrkraft.
Ab Mittwoch brauchen die Kinder der Klassen 1 und 2 keine Masken mehr im Unterricht zu tragen. Das Kultusministerium hat dazu und zur sogenannten Absonderungsverordnung Mitteilungen geschrieben.
1. Presseinformation Absonderungsverordnung
2. Schreiben an die Kinder
3. Elternbrief lang
4. Elternbrief kurz
Es gibt eine aktuelle Elterninformation und einen Terminplan.
Aus dem Kultusministerium gibt es eine Pressemitteilung zum Schuljahresstart.
Außerdem hat unser Kultusminister Briefe geschrieben:
1. Brief an die Kinder
2. Elternbrief kurz
3. Elternbrief lang
Am Samstag, 4. September 2021, findet die Einschulung an der Gerbertschule statt. Die Feier der Klasse 1a beginnt um 9:00 Uhr, die Klasse 1b folgt um 10:00 Uhr und die Klasse 1c um 11:00 Uhr.
Alle Schulanfänger müssen eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Bestätigung eines negativen Corona-Tests durch die ausgegebenen Testungen vorlegen.
Für die Eltern und Erziehungsberechtigten ist aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ein Nachweis erforderlich, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet (kein Selbsttest) sind (3-G-Regel)!
Dies wird am Eingang kontrolliert.
Zum Schuljahresanfang erhalten alle Kinder am Donnerstag diese Elterninformation.