Bildungsangebote realisieren

B1

Unterricht planen
Die Schule setzt die curricularen Vorgaben in allen Bildungsgängen in den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen handlungsorientiert um und nimmt regelmäßig Anpassungen vor.
Anforderung (A):
Die rechtlichen Vorgaben sind bei der Erstellung und Implementierung der didaktisch-methodischen Planungen eingehalten.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Lernsituationen werden gemäß der verbindlichen Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“ erstellt.
  • Aktuelle Leitfäden und/oder Handlungsempfehlungen sind beachtet.
  • Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Datenschutzkonformität sind beachtet.
  • Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor.

B2

Materialien und Medien bereitstellen
Materialien und Medien werden beschafft bzw. durch die Bildungsgangs- und Fachgruppen entwickelt. Sie werden bereitgestellt, evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Anforderung (A):
Materialien und Medien für den handlungsorientierten Unterricht liegen in allen Bildungsgängen vor und sind einsetzbar.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Materialien und Medien stehen in Bezug zu den Lernsituationen.
  • Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Datenschutzkonformität sind beachtet.
  • Schulische Vereinbarungen bezüglich Zugriff und Nutzung von Materialien und Medien liegen vor.

B3

Unterricht organisieren
In allen Bildungsgängen ist die zeitliche Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen mit den Stundenplänen abgestimmt.
Anforderung (A):
Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der zeitlichen Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor und sind mit den Grundsätzen der Gestaltung der Stundenpläne vereinbar.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Jahresplanung ist gemäß der verbindlichen Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“ erstellt.
  • Aktuelle Leitfäden und/oder Handlungsempfehlungen zum Präsenz- und Distanzunterricht sind beachtet.
  • Die zeitlichen und organisatorischen Planungen sind dokumentiert und allen Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).
  • Operativ erforderliche Abweichungen (z. B. Vertretungen, Exkursionen) werden in den Bildungsgängen abgestimmt und an die/den für die Vertretungsplanerstellung Zuständige/n weitergeleitet (Bezug Qualitätsbereich „Personal führen“, Kernaufgabe P6 „Personal einsetzen“).

B4

Unterricht durchführen
Der Unterricht wird in allen Bildungsgängen kompetenzorientiert auf Basis des didaktisch-methodischen Konzepts der Handlungsorientierung durchgeführt.
Anforderung (A):
Die kompetenzorientierten schulischen Curricula werden im Unterricht umgesetzt.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Kriterien für handlungsorientierten Unterricht gemäß des Instruments UB-BBS sind in den Bildungsgangs- und Fachgruppen abgestimmt und im Unterricht umgesetzt.
  • Der Unterricht erfolgt gemäß den zeitlichen und organisatorischen Planungen (z. B. Jahresplanung gemäß SchuCu-BBS, Stunden- und Vertretungsplanung).

B5

Unterricht evaluieren
In allen Bildungsgängen wird die Evaluation der Unterrichtsqualität systematisch durchgeführt.
Anforderung (A):
Aus den Ergebnissen werden in den Bildungsgangs- und Fachgruppen Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es liegt ein Kriterien gestütztes gemeinsames Verständnis handlungsorientierten Unterrichts vor.
  • Zur Analyse der Unterrichtsqualität stehen verschiedene Instrumente (z. B. UB-BBS, Lernsituationen analysieren, SchüBe-BBS) zur Verfügung.