
B1 |
Unterricht planen |
Die Schule setzt die curricularen Vorgaben in allen Bildungsgängen in den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen handlungsorientiert um und nimmt regelmäßig Anpassungen vor. | |
Anforderung (A): Die rechtlichen Vorgaben sind bei der Erstellung und Implementierung der didaktisch-methodischen Planungen eingehalten. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B2 |
Materialien und Medien bereitstellen |
Materialien und Medien werden beschafft bzw. durch die Bildungsgangs- und Fachgruppen entwickelt. Sie werden bereitgestellt, evaluiert und bei Bedarf angepasst. | |
Anforderung (A): Materialien und Medien für den handlungsorientierten Unterricht liegen in allen Bildungsgängen vor und sind einsetzbar. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B3 |
Unterricht organisieren |
In allen Bildungsgängen ist die zeitliche Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen mit den Stundenplänen abgestimmt. | |
Anforderung (A): Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der zeitlichen Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor und sind mit den Grundsätzen der Gestaltung der Stundenpläne vereinbar. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B4 |
Unterricht durchführen |
Der Unterricht wird in allen Bildungsgängen kompetenzorientiert auf Basis des didaktisch-methodischen Konzepts der Handlungsorientierung durchgeführt. | |
Anforderung (A): Die kompetenzorientierten schulischen Curricula werden im Unterricht umgesetzt. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B5 |
Unterricht evaluieren |
In allen Bildungsgängen wird die Evaluation der Unterrichtsqualität systematisch durchgeführt. | |
Anforderung (A): Aus den Ergebnissen werden in den Bildungsgangs- und Fachgruppen Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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