Individuell fördern

B8

Individuelle Kompetenzentwicklung begleiten
Die Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende werden auf Grundlage eines schulweit abgestimmten Konzeptes über die individuelle Kompetenzentwicklung informiert.
Anforderung (A):
Die Lehrkräfte ermitteln und besprechen die individuelle Kompetenzentwicklung mit den Schülerinnen und Schülern und dokumentieren diese.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Lehrkräfte besprechen die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schülerinnen und Schüler sowie ggf. weitere zu Beteiligende (z. B. Erziehungs- und Sorgeberechtigte sowie Partner der beruflichen Bildung) können sich bei Bedarf über die individuelle Kompetenzentwicklung bei den Lehrkräften informieren.

B9

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden die Schülerinnen und Schüler systematisch individuell gefördert.
Anforderung (A):
Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden umgesetzt.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Schulische Vereinbarungen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind abgestimmt, dokumentiert und kommuniziert (z. B. Schülercoaching, Fördersprechstunden).
  • Die Schule fördert die Inklusion, indem sie die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben ermöglicht.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, erhalten eine besondere Förderung.

B10

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern

Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken systematisch gefördert.

Anforderung (A):
Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken werden umgesetzt.
Der folgende Hinweis dient den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Dieser ist jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Schulische Vereinbarungen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken sind abgestimmt, dokumentiert und kommuniziert.

B11

Leistungsbereitschaft fördern

Die Schule fördert systematisch die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.

Anforderung (A):
Es werden außerunterrichtliche schulische Angebote zur freiwilligen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler realisiert, um deren Leistungsbereitschaft zu steigern.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Den Schülerinnen und Schülern wird verdeutlicht, welches Arbeits- und Sozialverhalten für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsangebots erforderlich ist.
  • Durch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten (z. B. Fremdsprachenzertifikate, Teilnahme an Wettbewerben, Schulband, Schülerinnen- und Schülervertretung) werden die Identifikation mit der Schule, die aktive Mitgestaltung des Schullebens und das Übernehmen von Verantwortung nachhaltig gesteigert.