
B8 |
Individuelle Kompetenzentwicklung begleiten |
Die Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende werden auf Grundlage eines schulweit abgestimmten Konzeptes über die individuelle Kompetenzentwicklung informiert. | |
Anforderung (A): Die Lehrkräfte ermitteln und besprechen die individuelle Kompetenzentwicklung mit den Schülerinnen und Schülern und dokumentieren diese. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B9 |
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden die Schülerinnen und Schüler systematisch individuell gefördert. | |
Anforderung (A): Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden umgesetzt. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B10 |
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken systematisch gefördert. |
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Anforderung (A): Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken werden umgesetzt. |
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Der folgende Hinweis dient den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Dieser ist jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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B11 |
Leistungsbereitschaft fördern |
Die Schule fördert systematisch die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler. |
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Anforderung (A): Es werden außerunterrichtliche schulische Angebote zur freiwilligen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler realisiert, um deren Leistungsbereitschaft zu steigern. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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