Veränderungsbedarfe ermitteln

F1

Vorschläge bearbeiten

Vorschläge zur Veränderung sind systematisch erfasst und kommuniziert.

Anforderung (A):
Es liegen schulinterne Regelungen zum Umgang mit Vorschlägen zur Verbesserung vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat Kenntnis über die vorliegenden Vorschläge zur Veränderung und entscheidet über das weitere Vorgehen (Bezug zum Qualitätsbereich „Schule entwickeln“, Kernaufgabe S5 „Projekte und Maßnahmen durchführen“).
  • Vorschläge können aus eingegangenen Beschwerden (Bezug zu Kernaufgabe F2 „Beschwerden bearbeiten“) abgeleitet werden.
  • Die Verantwortlichen und Beteiligten sind über vorliegende Vorschläge zur Verbesserung informiert.

F2

Beschwerden bearbeiten

Beschwerden sind systematisch erfasst und zeitnah bearbeitet.

Anforderung (A):
Es bestehen abgestimmte schulinterne Regelungen zum Umgang mit Beschwerden.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und ihr bzw. sein Schulleitungsteam[1] sind über die vorliegenden Beschwerden informiert.
  • Vorliegende Beschwerden sind von den Verantwortlichen und Beteiligten zeitnah bearbeitet.

[1] Schulleitungsteam: Hier sind die ständige Vertreterin bzw. der ständige Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben gemeint.