Beraten und unterstützen

B12

Präventiv arbeiten

Die Schule arbeitet präventiv für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler.

Anforderung (A):
Es liegen schulweit verbindliche Regelungen zur Prävention vor, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden jährlich über das Verhalten bei Notfällen und Alarm unterwiesen.
  • Die Lehrkräfte besprechen mit den Schülerinnen und Schülern Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.
  • Die Lehrkräfte erkennen Gefährdungspotentiale bei den Schülerinnen und Schülern und initiieren geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.

B13

Auf Regelabweichungen reagieren

Die Schule reagiert systematisch auf ein Verhalten von Schülerinnen und Schülern, das von den vereinbarten Regeln abweicht.

Anforderung (A):
Abgestimmte schulische Regelungen liegen vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es gibt eine regelmäßig aktualisierte Schulordnung und bei Bedarf zusätzliche Regelungen. Rechtlich notwendige Belehrungen/Erklärungen (z. B. Infektionsschutz, Waffenerlass, Datenschutz, Raumnutzung) liegen vor.
  • Die einzuhaltenden Regeln und schulische Konsequenzen bei Regelverstößen sind veröffentlicht und den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. weiteren zu Beteiligenden kommuniziert. Die Kenntnisnahme und die Zurverfügungstellung der Dokumente sind von den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. weiteren zu Beteiligenden schriftlich bestätigt. Eine Dokumentation über die Belehrung ist erfolgt.
  • Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben angewandt.
  • Regelungen bei Schulversäumnissen und Schulpflichtverletzungen liegen vor und werden umgesetzt.

B14

Individuell beraten und unterstützen

Die Schule bietet den Schülerinnen und Schülern in persönlichen Fragen Beratung und Unterstützung an.

Anforderung (A):
Auf Basis abgestimmter Vorgehensweisen bietet die Schule individuelle Beratungsgespräche an und organisiert bzw. vermittelt erforderliche Unterstützungsangebote.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es gibt eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen unterstützend auswirkt.
  • Die Schülerinnen und Schüler sowie ggf. weitere zu Beteiligende sind darüber informiert, wer sie bei persönlichen Fragen und/oder in Notlagen unterstützt.
  • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung wird angeboten.

B15

Berufs- und Schullaufbahnplanung unterstützen

Die Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler systematisch bei der Berufs- und Schullaufbahnplanung.

Anforderung (A):
Die Beratung zur Berufs- und Schullaufbahnplanung ist organisiert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schülerinnen und Schüler sowie ggf. weitere zu Beteiligende sind über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für individuelle Fragen der Berufs- und Schullaufbahnplanung informiert.
  • Die Beratung zur Berufs- und Schullaufbahnplanung wird durchgeführt bzw. organisiert.
  • Veranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltungen, Messen, Besuche von Hochschulen) werden organisiert.