Kooperationen entwickeln

Die Schule entwickelt und gestaltet regionale, überregionale und internationale Kooperationen mit ihren Partnern, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Kooperationen entwickeln

K1

Mit dem Schulträger kooperieren
Die Schule kooperiert systematisch und zielgerichtet mit dem Schulträger.
Anforderung (A):
Der Schulträger ist über alle wesentlichen schulischen Vorgänge informiert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Verantwortlichkeiten sowie Ansprechpersonen beim Schulträger sind in der Schule bekannt.
  • Regelmäßige Kommunikationsroutinen mit dem Schulträger sind vereinbart und implementiert.

K2

Mit Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit anderen Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen.
Anforderung (A):
Es liegen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schule orientiert sich bei der Ausgestaltung der Kooperationen an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schule kooperiert zur Förderung der Durchlässigkeit und/oder zur Differenzierung des Bildungsangebots mit anderen (Partner-)Schulen (Bezug zum Qualitätsbereich „Bildungsangebote gestalten“).
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei den kooperierenden Schulen bzw. weiteren Bildungseinrichtungen sind in der Schule bekannt.
  • Inhalte und Ergebnisse der Kooperationen sind schulweit kommuniziert.

K3

Mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen.
Anforderung (A):
Es liegen Absprachen zwischen den Partnern vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei den betrieblichen Partnern (z. B. Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe) bzw. sonstigen Einrichtungen (z. B. Polizei, Bundeswehr, Jugendberufsagentur, Bundesagentur für Arbeit) sind in der Schule bekannt.
  • Es ist ein Beirat eingerichtet, der die Schule in Angelegenheiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen berät. Der Beirat ist über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
  • Inhalte und Ergebnisse der Kooperationen sind schulweit kommuniziert.