
F3 |
Aufbauorganisation anpassen |
In der Schule ist die Aufbauorganisation dokumentiert und wird regelmäßig an veränderte Anforderungen angepasst. |
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Anforderung (A): Die aktuelle Aufbauorganisation mit Stellen- und Aufgabenbeschreibungen ist für jede Funktionsstelle und die Aufgaben der weiteren Landesbediensteten[1] festgelegt und in geeigneter Weise kommuniziert. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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[1] Vgl. RdErl. d. MK v. 1.3.2019 „Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen“ (SVBl. 4/2019 S. 169) – VORIS 22410 -.
F4 |
Ablauforganisation anpassen |
In der Schule sind die Arbeitsabläufe festgelegt, die regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. |
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Anforderung (A): Die Vorgehensweisen zur Aufgabenbearbeitung sind festgelegt und den Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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F5 |
Unterrichtsqualität verbessern |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter überprüft systematisch und regelmäßig die Qualität des Unterrichts und leitet daraus Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung ab. |
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Anforderung (A): Ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter liegt vor und ist kommuniziert. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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[1] http://portal.eval.nibis.de/userdata/moderator/BBS_Dateien/Anleitung/Stand%202021/UB-BBS%202021/2021-06-17_UB_BBS%20LK_final_mit%20Indikatorenliste.pdf
F6 |
Interessengruppen beteiligen |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter fördert zielgerichtet die Beteiligung der Interessengruppen der Schule. |
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Anforderung (A): Die Beteiligung der Interessengruppen entspricht den rechtlichen Vorgaben und basiert auf abgestimmten schulischen Regelungen. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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