Organisation entwickeln

F3

Aufbauorganisation anpassen

In der Schule ist die Aufbauorganisation dokumentiert und wird regelmäßig an veränderte Anforderungen angepasst.

Anforderung (A):
Die aktuelle Aufbauorganisation mit Stellen- und Aufgabenbeschreibungen ist für jede Funktionsstelle und die Aufgaben der weiteren Landesbediensteten[1] festgelegt und in geeigneter Weise kommuniziert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Vorgaben für Aufgaben- und Tätigkeitsprofile der Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber (z. B. Erlass Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen, Berufsbild Schulleitung) sind beachtet.
  • Alle besetzten Funktionsstellen sowie bestehende Vakanzen sind eindeutig kenntlich gemacht.
  • Schulvorstand und Gesamtkonferenz sind über die Aufbauorganisation, z. B. in einem Organisationsplan informiert.
  • Zwischen der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und dem Schulleitungsteam sind die Verantwortlichkeiten für die Anpassung der Aufbauorganisation geklärt.
  • Maßnahmen zur Förderung der Teamarbeit werden schulweit umgesetzt.
  • Datenschutzkonformität ist beachtet.

[1] Vgl. RdErl. d. MK v. 1.3.2019 „Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen“ (SVBl. 4/2019 S. 169) – VORIS 22410 -.


F4

Ablauforganisation anpassen

In der Schule sind die Arbeitsabläufe festgelegt, die regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Anforderung (A):
Die Vorgehensweisen zur Aufgabenbearbeitung sind festgelegt und den Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Prozessbeschreibungen liegen vor.
  • ei der Festlegung der Arbeitsabläufe sind Zeit, Raum, benötigte Mittel und zuständige Personen berücksichtigt.
  • wischen der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und dem Schulleitungsteam sind die Verantwortlichkeiten für die Anpassung der Ablauforganisation geklärt.
  • Ein aktueller schulischer Jahresterminkalender liegt vor.

F5

Unterrichtsqualität verbessern

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter überprüft systematisch und regelmäßig die Qualität des Unterrichts und leitet daraus Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung ab.

Anforderung (A):
Ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter liegt vor und ist kommuniziert.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter besucht und berät die Lehrkräfte im Unterricht, z. B. mit dem Instrument UB-BBS[1].
  • Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter liegen Erkenntnisse über die Unterrichtsqualität der eigenen Schule vor.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter berät die Lehrkräfte hinsichtlich der im Unterricht identifizierten Stärken und Verbesserungspotentiale.
  • Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung sind initiiert (Bezug zum Qualitätsbereich „Schule leiten“, Kernaufgabe F3 „Aufbauorganisation anpassen“).

[1] http://portal.eval.nibis.de/userdata/moderator/BBS_Dateien/Anleitung/Stand%202021/UB-BBS%202021/2021-06-17_UB_BBS%20LK_final_mit%20Indikatorenliste.pdf


F6

Interessengruppen beteiligen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter fördert zielgerichtet die Beteiligung der Interessengruppen der Schule.

Anforderung (A):
Die Beteiligung der Interessengruppen entspricht den rechtlichen Vorgaben und basiert auf abgestimmten schulischen Regelungen.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt sicher, dass ihr bzw. ihm aktuelle Informationen der Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt sicher, dass die Interessengruppen zeitnah Informationen aus den sie betreffenden Bereichen der Schule erhalten.
  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter schafft die Voraussetzung für die Mitwirkung der Interessensgruppen in den schulischen Gremien.