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Personal individuell fördern |
Die Schule fördert das lehrende und nicht lehrende Personal entsprechend ihrer individuellen Professionalisierung. |
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Anforderung (A): Die Schule führt systematisch Maßnahmen zur Personalentwicklung durch. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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P5 |
Personal bedarfsgerecht qualifizieren |
Das lehrende und nicht lehrende Personal ist nach einem auf die Strategie der Schule abgestimmten Konzept qualifiziert. |
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Anforderung (A): Ein Fortbildungskonzept liegt vor. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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P6 |
Personal einsetzen |
Bei der Gestaltung der Stunden- und Vertretungspläne erfolgt der Einsatz des lehrenden und nicht lehrenden Personals unter Berücksichtigung der Strategie und Ziele der Schule sowie fachlich angemessen auf Basis der individuellen Personalentwicklung. |
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Anforderungen (A): Jährlich wird ein Plan für den Personaleinsatz in den Bildungsgängen erstellt. Der Personaleinsatz erfolgt strukturiert aufgrund der Zusammensetzung der Lerngruppen in den Bildungsgängen, fachlich angemessen und entsprechend den rechtlichen und pädagogischen Anforderungen. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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P7 |
Personal begleiten |
Die Schule plant systematisch Maßnahmen zur Personalfürsorge und führt diese durch. |
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Anforderung (A): Die Schule führt die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements durch. |
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Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil. | |
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