Personal entwickeln

P4

Personal individuell fördern

Die Schule fördert das lehrende und nicht lehrende Personal entsprechend ihrer individuellen Professionalisierung.

Anforderung (A):
Die Schule führt systematisch Maßnahmen zur Personalentwicklung durch.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Personale Zuständigkeiten für die Personalentwicklung sind festgelegt.
  • Personalentwicklungsmaßnahmen sind zwischen den Verantwortlichen und Beteiligten abgestimmt und durchgeführt.
  • Das lehrende und nicht lehrende Personal wird gefördert, beraten, unterstützt und motiviert.
  • Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).

P5

Personal bedarfsgerecht qualifizieren

Das lehrende und nicht lehrende Personal ist nach einem auf die Strategie der Schule abgestimmten Konzept qualifiziert.

Anforderung (A):
Ein Fortbildungskonzept liegt vor.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Das Fortbildungskonzept ist innerhalb der Schule kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Schule entwickeln“, Kernaufgabe S2 „Strategie und Ziele abstimmen“).
  • Die Ergebnisse aus Fortbildungen sind entsprechend den Erfordernissen der Bildungsgänge kommuniziert und bei Bedarf multipliziert.
  • Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).

P6

Personal einsetzen

Bei der Gestaltung der Stunden- und Vertretungspläne erfolgt der Einsatz des lehrenden und nicht lehrenden Personals unter Berücksichtigung der Strategie und Ziele der Schule sowie fachlich angemessen auf Basis der individuellen Personalentwicklung.

Anforderungen (A):

Jährlich wird ein Plan für den Personaleinsatz in den Bildungsgängen erstellt.

Der Personaleinsatz erfolgt strukturiert aufgrund der Zusammensetzung der Lerngruppen in den Bildungsgängen, fachlich angemessen und entsprechend den rechtlichen und pädagogischen Anforderungen.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • Es liegen Festlegungen für die Lerngruppenbildung und den Einsatz von lehrendem und nicht lehrendem Personal vor.
  • Abgestimmte Grundsätze zur Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen liegen vor und sind schulweit kommuniziert (Bezug zum Qualitätsbereich „Bildungsangebote gestalten“, Kernaufgabe B3 „Unterricht organisieren“).
  • Der Personaleinsatz orientiert sich an den Erfordernissen der Bildungsgänge.
  • Die individuellen Kompetenzen des lehrenden und nicht lehrenden Personals sind differenziert erfasst.
  • Die individuellen Entwicklungsziele des lehrenden und nicht lehrenden Personals sind bei der Einsatzplanung berücksichtigt.
  • Die verbindlichen Vereinbarungen basieren auf rechtlichen und pädagogischen Anforderungen und sind schulweit kommuniziert.
  • Rechtliche Vorgaben sind zu beachten (z. B. Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz).

P7

Personal begleiten

Die Schule plant systematisch Maßnahmen zur Personalfürsorge und führt diese durch.

Anforderung (A):
Die Schule führt die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements durch.
Die folgenden Hinweise dienen den Schulen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Kernaufgaben. Sie sind jedoch nicht verbindlich und somit nicht Erlassbestandteil.
  • In der Schule sind besondere Belastungssituationen des lehrenden und nicht lehrenden Personals erkannt und daraus Maßnahmen zur Entlastung abgeleitet.
  • In der Schule sind Gespräche mit dem lehrenden und nicht lehrenden Personal sowie Befragungen (z. B. BUGIS) zur Personalfürsorge durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden Maßnahmen der Personalfürsorge abgeleitet.
  • Die Schule bindet die schulischen Gremien ein.
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote sind bekannt.