Schülerschaft

Unsere Schüler haben alle einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, das heißt, dass sie aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so eingeschränkt und beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schulen ohne sonder-pädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Ausdrücklich sind Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in allen Entwicklungs- und Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische und soziale Kompetenzen können erforderlich sein, um die notwendige sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht zu gewährleisten.

Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf weisen Kinder und Jugendliche auf, die

in ihrer Bewegungsfähigkeit und in ihren Bewegungsabläufen so umfangreich beeinträchtigt sind, dass sie lernen müssen, ihre Bewegungsmöglichkeiten zu erweitern oder zu erhalten, dabei geeignete Hilfsmittel zu benutzen und deren Gebrauch zu üben,
in ihrer körperlichen Entwicklung beeinträchtigt sind und lernen sollen, im Hinblick auf medizinisch angezeigte Notwendigkeiten durch Selbstbeobachtung und Eigenkontrolle Selbstständigkeit zu erwerben, ihren eigenen Lebensrhythmus zu gestalten und Sicherheit in der Organisation ihres Tagesablaufs zu gewinnen,
aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung in allen Bereichen ihrer körperlichen Entwicklung kontinuierlich auf fremde Hilfe angewiesen sind und deshalb lernen müssen, diese zur Erfüllung ihrer elementaren Lebensbedürfnisse anzunehmen, Kontakte mit anderen Menschen aufzunehmen und die für ihr Leben notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten zu erweitern und zu differenzieren,
durch fortschreitende oder chronische Krankheiten in ihren körperlichen und motorischen Funktionenbeeinträchtigt sind und deshalb lernen sollen, in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben und deren Hilfen im persönlichen Bezugsfeld als entlastend anzunehmen,
aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen solche Verhaltensweisen entwickelt haben, die ihr Lernen und ihre soziale Eingliederung erschweren und die deshalb lernen müssen, sich situationsangemessen zu verhalten und mit anderen gemeinsame Ziele anzustreben und zu verwirklichen.

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung benötigen aufgrund ihrer physiologischen Entwicklung, ihrer Einschränkungen in den motorischen und sensorischen Erfahrungen und Wahrnehmungen häufig im kognitiven Bereich besondere Unterstützung. Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind darüber hinaus folgende Aspekte zu berücksichtigen:

die Selbstständigkeit bei der Verrichtung der elementaren Lebensbedürfnisse,
die Bewegungsmöglichkeiten,
der Therapiebedarf,
der Pflegebedarf,
die Hilfsmittelversorgung,
die baulich-räumlichen Voraussetzungen

vgl. NIEDERSÄCHSISCHES SCHULGESETZ