Stand der informatischen Bildung in Deutschland – Informatikmonitor
Mit dem „Informatikmonitor“ stellt der Stifterverband, die Gesellschaft für Informatik und die Heinz Nixdorf Stiftung einen regelmäßig aktualisierten Überblick zum Angebot und Umfang des Informatikunterrichts an allgemein bildenden Schulen in den deutschen Bundesländern zur Verfügung. Darüber hinaus werden hier Informationen zur Situation der Informatiklehrkräfte in Studium und Weiterbildung präsentiert. Mit Blick auf die Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, zu den informations- und computerbezogenen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern (vgl. ICILS, TIMSS), ist die Frage, wie es um den Informatikunterricht an allgemein bildenden Schulen bestellt ist, durchaus relevant. Dabei ist zu beachten, dass die Akteure hinter dem „Informatikmonitor“ explizit das Ziel verfolgen, die Einführung von Informatikunterricht verpflichtend im Umfang von sechs Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I zu befördern. Mit dieser Forderung folgen sie einer Empfehlung der SWK.
In Niedersachsen wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an allen Schulformen mindestens eine Unterrichtsstunde Informatik verbindlich unterrichtet. Zudem gibt es in den unteren Jahrgangsstufen weitere Informatikangebote in einzelnen Schulformen oder in einzelnen Jahrgangsstufen. Je nach Schulform und schulischem Profil bestehen in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 zusätzliche Möglichkeiten, Informatik im Wahlpflichtbereich oder ab Jahrgang 5 im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten anzubieten.
In der Einführungsphase kann Informatik als zweistündiges Wahlpflichtfach belegt werden. In der Qualifikationsphase kann Informatik im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt entweder als fünfstündiger Leistungskurs oder als dreistündiger Grundkurs belegt werden. Bei einer gesellschaftswissenschaftlichen oder sportlichen Schwerpunktsetzung ist Informatik als dreistündiges Ergänzungsfach für mind. zwei Schulhalbjahre wählbar. In sprachlichen oder musisch-künstlerischen Schwerpunkten kann Informatik ausschließlich zusätzlich im Wahlbereich belegt werden.
Niedersachsen engagiert sich zudem für die Weiterbildung von Lehrkräften zu Informatiklehrkräften. Im Rahmen einer zweijährigen (Sek. 1) bzw. dreijährigen (Sek. 1 und 2) berufsbegleitenden Weiterbildung zur Informatiklehrkraft stehen pro Durchgang 25 Plätze zur Verfügung Geplant sind mindestens neun Durchgänge, d. h. 225 zusätzliche Informatiklehrkräfte.
Links: