Liebe Eltern,
wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, sprechen Sie uns bitte direkt an unter 0541/86330 oder per Mail elisabeth-siegel-schule@osnanet.de, damit wir eine Lösung finden können. Wir melden uns zurück, falls Sie uns nicht persönlich erreichen.
Falls sich unvorhergesehener Notbetreuungsbedarf (auch kurzfristig) ergibt, sind wir für Sie da!
Bitte denken Sie trotzdem daran, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden und das folgende Formular zur Anmeldnung unbedingt vorzulegen:
Antrag_auf_Notbetreuung_eines_Kindes-Schule__002_
Sollten Sie auch nach 13 Uhr eine Notbetreuung benötigen und Ihr Kind ist im Hort angemeldet , melden Sie sich bitte dort unter Tel.: 0541-804709 oder per Mail: hort.kalkhuegel@awo-os.de
Beste Grüße
Till Schlaack (Schulleiter)
AKTUALISIERUNG VOM 17.04.2020
Nach den Änderungen des niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.04.2020 haben folgenden Eltern Anspruch auf Notbetreuung Ihres Kindes:
a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden.
b) Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Das sind z.B.:
Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse. ´Erziehungsberechtigte aus den vorgenannten Bereichen sollen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
c) Betreuung in besonderen Härtefällen, z.B.
drohende Kindeswohlgefährdung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden; gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern; drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.
Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.