Freistellungen

Freistellung (Fehltage durch Beurlaubung)

Der Unterrichtsbesuch ist nicht möglich und nicht krankheitsbedingt.
Ihr Kind muss für diese Zeit vom Unterricht freigestellt (beurlaubt) werden.

Freistellungen für einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Klassenlehrkraft zu stellen und müssen schriftlich genehmigt werden.

Freistellungen über mehrere Tage sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Schulleitung zu stellen und müssen schriftlich genehmigt werden.
Hinweis: Freistellungen im Anschluss an Ferien sind nur in besonders begründeten Fällen und ausschließlich nach Genehmigung der Schulleitung möglich. Bitte stellen Sie diesen Antrag frühzeitig.

Freistellungen für Arztbesuche:
Arztbesuche und Therapietermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Ihr Kind ist vor und nach dem Termin schulpflichtig. Die Anwesenheit in der Praxis muss von der Praxis mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.