Freistellungen

Freistellung (Fehltage durch Beurlaubung)

Der Unterrichtsbesuch ist aus anderen Gründen außer Erkrankung nicht möglich.
Es bedarf einer Beurlaubung (Freistellung) von dem diesen Zeitraum betreffenden Unterricht:

Freistellungen für einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag sind mindestens drei Werktage im Voraus bei der Klassenlehrkraft zu stellen. Ihr Kind ist vor und nach dem Termin schulpflichtig. Die Anwesenheit in der Praxis muss von der Praxis mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.
Arztbesuche und Therapietermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Freistellungen über mehrere Tage sind bei der Schulleitung zu stellen.
Freistellungen im Anschluss an Ferien sind nur in besonders begründeten Fällen und ausschließlich nach Genehmigung der Schulleitung möglich. Bitte stellen Sie diesen Antrag frühzeitig.

Flexibilisierung

Erziehungsberechtigte deren Kinder das 6. Lebensjahr in der Zeit vom 01. Juli bis zum 30. September vollenden, können auf Antrag die Einschulung um ein Jahr verschieben.

Hierüber informiert die folgende Informationsschrift https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/informationen-zur-flexibilisierung-des-einschulungsstichtages-162456.html

HINWEIS: Auch Flexkinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, MÜSSEN die Schulanmeldung ausgefüllt zurückschicken!

Wenn Sie Beratung zur Entwicklung Ihres Kindes im Zusammenhang mit den Anforderungen von Schule haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern!

Krankmeldungen

Entschuldigung (Fehltage durch Krankheit)

Ist der Schulbesuch aus Krankheitsgründen nicht möglich, müssen Sie Ihr Kind bis 8.00 Uhr in der Schule abgemeldet haben:
05171 – 499961 (Anrufbeantworter nutzen) ab 07.30 Uhr
gs-rosenthal-schwicheldt@stadt-peine.de oder katrin.berkhoff@gs-ros-schwi.schulserver.de

Sollte Ihr Kind über mehrere Tage erkrankt sein, teilen Sie dieses bitte gleich telefonisch mit
oder wiederholen Sie Ihren Anruf für jeden weiteren Tag des Fehlens.
Bitte informieren Sie uns dringend, wenn es sich um eine meldepflichtige Krankheit handelt.

Reichen Sie eine formlose schriftliche Entschuldigung für diesen Zeitraum bis spätestens zum dritten Tag nach Wiederaufnahme des Schulbesuches bei der Klassenlehrkraft ein.

Eine mögliche Kopiervorlage befindet sich in der Informationsmappe zur Einschulung und im IServ Bereich zum download. Sie können auch ein eigenes Schreiben verwenden.

Notfalldaten

Zur Einschulung wurden Notfall-Daten freiwillig hinterlegt. Wenn sich diese Daten ändern, muss eine neue Notfall-Daten-Liste in der Schule abgegeben werden. Änderungen von Daten werden von der Schule nicht vorgenommen, um Missverständnisse im Ernstfall zu vermeiden.


Eine Kopiervorlage befindet sich in der Informationsmappe zur Einschulung.


Im IServbereich befindet sich eine Vorlage zum download.


Die neue Notfall-Daten-Liste kann per E-mail gesendet werden an:
katrin.berkhoff@gs-ros-schwi.schulserver.de

Einschulung

Die Vorbereitungen zur Einschulung finden etwa 15 Monate vor dem eigentlichen Einschulungstermin statt. Hierzu laden wir Sie und Ihr Kind schriftlich etwa im März des Vorjahres ein. In dieser Zeit sprechen wir mit Ihnen auch über den Sprachstand Ihres Kindes.

Im Laufe des folgenden Jahres erfolgt eine Einladung vom Gesundheitsamt zur Überprüfung der Schulfähigkeit des Kindes. Die Grundschule bietet Ihnen in Folge eine spielerische Überprüfung der Schulfähigkeit des Kindes bei Bedarf an.

Ab Februar des Einschulungsjahres laden wir zu einem Elterninformationsband zur Schulfähigkeit ein. Gemeinsam sprechen wir über die Unterstützungsmöglichkeit für Ihr Kind bis zur Einschulung.

Nach dem 30.04. des Jahres setzen wir die Klassen zusammen und laden etwa im Mai zu einem weiteren Elterninformationsabend ein. Hier besprechen wir alles, was bis zur Einschulung organisatorisch zu erledigen ist. Im Anschluss folgt eine Einladung für ein Elternteil und das zukünftige Schulkind am Nachmittag zum Kennenlernen der Schule etwa im Juni.

Der Einschulungstermin ist der erste Samstag nach Ende der Sommerferien.
DIe Termine stehen in der Ferienordnung http://www.schure.de/22410/36-3-82011.htm

Wenn Sie Beratung zur Entwicklung Ihres Kindes im Zusammenhang mit den Anforderungen von Schule haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern!

Schulsozialarbeit

Liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,

seit dem Schuljahr 2017/ 2018 unterstütze ich als Schulsozialarbeiter das Schulleben an der Grundschule Rosenthal-Schwicheldt. Meine Schwerpunkte liegen im Bereich des sozialen Lernens und in der Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten.

Im Einzelnen gehört zu meinem Einsatzbereich:

  • Unterstützung in Konfliktsituationen in der Schule und in der Familie
  • Hilfestellung bei Erziehungsfragen
  • Kontaktvermittlung zu anderen öffentlichen Trägern
  • Begleitung von (einzelnen) Kindern im Unterricht und in den Pausen,
  • Begleitung von außerschulischen Veranstaltungen
  • Leitung und Durchführung von Ganztagsangeboten
  • Unterstützung beim Anfertigen von Anträgen und Formularen für den Schulbesuch
  • Anleitung zum Einrichten und Anwenden unserer Kommunikationsplattform IServ
  • Zusammenarbeit mit Kindertagestätten
  • Unterstützung der Einschulungskinder im Übergang.

Dabei lege ich großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, damit sich Ihre Kinder im Schulalltag in vielfältiger Hinsicht bestmöglich entwickeln können.

Wenn Sie Hilfe im Umgang mit Ihrem Kind suchen, dann haben Sie die Möglichkeit mit mir jederzeit Kontakt aufzunehmen: Mariusz.Falkowski@gs-ros-schwi.schulserver.de oder telefonisch unter 05171 – 49 9655. Ich antworte Ihnen umgehend und melde mich bei Angabe einer Telefonnummer auch telefonisch zurück. In der Regel bin ich von Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schule anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, dann kann ich Sie an der Haupteingangstür oder an meiner Bürotür (Zugang über Feuerwehrzufahrt) abholen. Termine zu anderen Uhrzeiten sowie Hausbesuche sind in Absprache ebenfalls möglich.

Einen vertrauensvollen Umgang der Beratung können Sie voraussetzen.

Ich freue mich auf eine tolle Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern.

Herzliche Grüße Mariusz Falkowski

Schulausfälle

Schulausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Wenn die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis (in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages) und gibt die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ . Der Schulträger informiert unter: https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Schule-Kultur-und-Sport/Schule/Mail-bei-Schulausfall-Anmelden/

Die Schulleitung informiert Sie über IServ.
Whatsappnachrichten o.ä. haben keine Gültigkeit!!!

Erziehungsberechtigte von Schüler*innen, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Bitte informieren Sie dann das Sekretariat und reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung nach.

Schulausfälle aus anderen Gründen

In der Grundschule gibt es einen Anspruch auf Verlässlichkeit in der Zeit von 07.55 Uhr bis 12.45/ 55 Uhr. Diesem Anspruch werden wir gerecht. In der Regel bieten wir für diese Zeit eine Notgruppe an, zu der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie erhalten in diesem Fall rechtzeitig über IServ eine Nachricht.