Kinderrechte

Kinderrechte

Fragst du dich manchmal auch, warum die Erwachsenen so viel entscheiden dürfen? Nervt es dich, wenn deine Eltern Regeln vorschreiben? Wünschst du dir auch MEHR mit zu bestimmen?

Es ist gut und wichtig, dass Erwachsene Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder treffen, weil sie mehr Erfahrungen haben und besser einschätzen können, was gut und was schlecht für ihr Kind ist.
Gleichzeitig ist es wichtig, auch die Stimmen der Kinder und Jugendlichen zu hören. Denn diese haben viel zu sagen. Deshalb gibt es für alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Rechte. Wusstest du, dass am 20. November 1989 die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Übereinkunft über Rechte von Kindern geschlossen haben? Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss von fast allen Ländern der Welt, damit gelten die Kinderrechte weltweit. Bis heute haben 196 Länder der Umsetzung dieser Kinderrechte in ihrem Land zugestimmt. In Deutschland wurde der Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 von der Bundesregierung unterzeichnet.
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Davon benennen 41 Artikel einzelne Rechte für Kinder und 13 erläutern, was die Staaten alles tun müssen, um diese Rechte durchzusetzen. Man unterscheidet zwischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung.

Die zehn wichtigsten Rechte möchten wir euch in den nächsten Wochen genauer vorstellen. Dazu findet ihr hier auf der Homepage sowie im Flur unten des Schulgebäudes in jedem Monat zwei neue Kinderrechte, die wir euch vorstellen und erklären.

 

 

Die zehn wichtigsten Kinderrechte im Überblick:
Recht auf Gleichheit
Recht auf Bildung
Recht auf Gesundheit
Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und  Mitbestimmung
Recht auf Schutz vor Gewalt
Recht auf elterliche Fürsorge
Recht auf Schutz der Privatsphäre und Würde
Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

 

  1. Recht auf Gleichheit:
    • Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention: Alle Kinder sind gleich. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind. Kein Kind darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Aussehens, seiner Religion benachteiligt werden.
    • Wissenswertes: Doppelt so viele Mädchen wie Jungen können nicht schreiben und lesen.
    • Zitat von euch: Schülerin, 10 Jahre: „Meine Freundin hat eine Hautkrankheit und wurde deshalb geärgert. Das ist blöd und das Kind hat sich traurig gefühlt!“

 

  1. Recht auf Bildung:
    • Artikel 28: Jedes Kind hat das Recht zu lernen. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen. Jedes Kind muss bestmöglich gefördert werden.
    • Wissenswertes: Neun von zehn Kindern weltweit besuche eine Grundschule.
    • Zitat von euch: Schülerin, 10 Jahre: „Schule ist cool. Da lernt man fürs Leben. Kinder aus anderen Ländern können die Sprache besser lernen.“

 

  1. Recht auf Gesundheit:
    • Artikel 3, I: Jedes Kind hat das Recht auf ein gesundes Leben und darauf, sich gut zu entwickeln. Der Staat mus alles dafür tun, dass Kinder in einer gesunden Umgebung aufwachsen können. Jedes Kind hat das Recht auf medizinische Behandlung, wenn es krank ist.
    • Wissenswertes: Jeden Tag sterben 22.000 Kinder an Durchfall, Masern oder einer Lungenentzündung
    • Zitat von euch: Krank zu sein, mag ich nicht. Da weint man viel. Durchfall und Brechen ist das doof. Das Schlimmste ist, wenn man ins Krankenhaus muss. (Junge, sieben Jahre)

 

     4. Recht auf Mitbestimmung

    • Artikel 12 und 13: Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren, sich eine eigne Meinung zu bilden und diese frei zu äußern. Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitzureden und mitzubestimmen, soweit das möglich ist.
    • Wissenswertes: 150 Kinder haben im Hamburg demonstriert und die Erwachsenen aufgefordert: „Spielt mit uns! Nicht mit euren Handys!“
    • Zitat von euch: „Ich mag Mitbestimmung, aber man muss auch gut gucken, ob das okay ist, was man macht. Ansonsten muss man mit seiner Mama sprechen.“ (Mädchen, zehn Jahre)

 

  1. Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
    • Artikel 31: Jedes Kind hat das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. Es sichert den Kindern eine selbstbestimmte Freizeit, in der sie spielen, sich erholen oder sich an kulturellen oder künstlerischen Angeboten beteiligen können.
    • Am 28. Mai ist Weltspieltag
    • Zitat von euch: „Ich spiele gerne mit Yugioh-Karten und ich mag es nicht, wenn man mich dabei stört!“ (Junge, neun Jahre)

 

  1. Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und  Mitbestimmung

 

 

  1. Recht auf Schutz vor Gewalt
    • Artikel 19: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kindern wehtun oder sie zu etwas zwingen, was sie nicht wollen.
    • In 80 Ländern sind Schläge in Schulen (noch) erlaubt.
    • Zitat von euch: „Ich mag es nicht, wenn man mich kitzelt oder ärgert. Das ist für mich auch Gewalt, weil ich das nicht will!“ (Junge, zehn Jahre)

 

  1. Recht auf elterliche Fürsorge
    • Artikel 9: Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden. Es sei denn, dies würde das Kindeswohl gefährden. Die Eltern sind für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich.
    • 81% der Kinder in Deutschland leben mit beiden Elternteilen zusammen.
    • Zitat von euch: „Ich bin gerne mit meinen Eltern zusammen. Besonders, wenn wir in den Urlaub fahren!“ (Junge, sieben Jahre)