Unser Hygieneplan

Unser Hygieneplan

Hygieneplan der Bernhardschule

Wegweiser für den Schultag in der Corona-Zeit

Vorgehen vor Unterrichtsbeginn

  • Schüler werden max. bis zum Tor begleitet; Eltern wenden sich bei Fragen telefonisch an die Schule
  • Schüler dürfen das Schulgelände nicht ohne Aufsicht betreten
  • Frühaufsicht:
    1) am Tor/ Fahrradständer
    2) Busaufsicht Zebrastreifen (Maskenpflicht)
  • Fahrräder werden nacheinander in die Ständer gestellt
  • Aufstellreihen für die einzelnen Klassen sind markiert
  • Beim Betreten des Schulgeländes muss eine Maske getragen werden

Im Unterricht

  • die Jacke und der Fahrradhelm werden an die Garderobe aufgehängt und die Maske wird in dem mitgebrachten ZIP-Beutel verstaut
  • im Klassenraum werden nacheinander die Hände gewaschen (1x die Seife drücken und max. 1-2 Papiertücher benutzen!!)
  • die Schüler bekommen einen zugeteilten festen Platz (Klassenlehrer: Dokumentation des Sitzplanes (Sitzplan anfertigen und auf Pult kleben), Namensschild auf jedem Tisch); die Abwesenheit der Schüler ist zu dokumentieren: dient zur Fallnachverfolgung durch das Gesundheitsamt und muss zu jeder Zeit vorliegen!
  • Arbeitsmaterialien und Essen dürfen nicht mit anderen geteilt werden
  • Gegenstände, die ausnahmsweise von mehreren Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu reinigen; Handelsübliche Reinigungsmittel sind hier ausreichend (z. B. Spülmittel, Haushaltsreiniger) Ist eine Reinigung nicht möglich, so haben sich die Nutzenden vor und nach der Benutzung die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren; Hinweis auf persönliche Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund)
  • Kein Herumreichen von Brotdosen; kein Austausch oder Probieren von Speisen, Trinkflaschen und Lebensmitteln untereinander
  • Der Verzehr von Speisen im Klassenverband (z. B. Geburtstagskuchen, Schulobst) ist zulässig; Speisen und Lebensmittel sollen nicht frei zugänglich sein, damit die Schülerinnen und Schüler Lebensmittel, welche sie nicht selbst verzehren, auch nicht berühren (Zuteilung auf individuellen.Tellern oder Servietten)
  • Spukschutzwände am Pult nach Bedarf
  • Intensive Lüftung der Räume: 20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht (20-5-20 Prinzip)
  • Stoßlüftung/ Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3-10 Minuten) Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden
  • In den Pausen sollte darüber hinaus länger gelüftet werden (vor Beginn des Unterrichts ist der Raum gut zu durchlüften und zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ebenfalls; Keine Dauerlüftung/ keine andauernde Zugluft)
  • Eine alleinige Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird
  • Außer dem zugeteilten Klassenraum darf kein weiterer Raum ohne Absprache genutzt werden
  • Partner- und Gruppenarbeit nur unter Einhaltung der Hygieneregeln (mit Maske)
  • Der Abstand zum Lehrer muss gewahrt werden, sonst mit Maske
  • Schulobst nur in ganzen Früchten (Äpfel, Bananen, Tomaten)
  • Toilettengänge sind während der Stunde mit Ansage erlaubt (Hinweis, dass der Toilettenraum nur von einem Kind benutzt werden darf!)
  • Vor dem Frühstücken Hände waschen (1x die Seife drücken und max. 1-2 Papiertücher benutzen)
  • Bevor es in die Pause geht Maske aufsetzen
  • Sekretariat/Lehrerzimmer/Krankenzimmer dürfen Schüler mit Maske betreten

Hygieneplan für die Pausen

  • Pausen werden getrennt nach Jahrgängen ermöglicht, Masken müssen auf dem Weg hin und zurück in/aus den/m Pausenbereich getragen werden. Während der Pause gilt keine Maskenpflicht draußen.
  • Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als Maske verwendet werden; es besteht die Gefahr des Hängenbleibens!
  • Schüler in die Pause begleiten! Nie ohne Aufsicht lassen!
  • Die Schaukeln und der Spielturm sind geöffnet
  • Die Toilette darf nur von einem Kind benutzt werden, Hände waschen, Maske tragen
  • Nach Pausenende stellen die Kinder sich in der Aufstellreihe auf (mit Maske)
  • Nach den Pausen die Hände im Klassenraum waschen

Schulsport

  • Schulsport soll möglichst im Freien stattfinden; es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln; in Sporthallen gilt zudem das 20-5-20 Lüftungsprinzip; nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen
  • Bei der Sportausübung ist vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung abzusehen

Musikunterricht

  • Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig; in Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten nicht stattfinden
  • Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen erfolgen:
    –  Mindestabstand von 1,5 Metern
    – Das während des Spielens entstehende Kondenswasser ist als
    potentiell infektiös anzusehen und muss mit Einmaltüchern
    aufgefangen werden; ein bloßes „Ausblasen“ ist zu unterlassen;
    anschließend müssen die Hände gewaschen werden
    – Notenständer und Instrumente sollen personenbezogen
    verwendet werden
    – Nach dem Spielen sind Notenständer und Handkontaktflächen im
    Umfeld der Bläser zu reinigen
    – Der Raum muss vorher gut gelüftet werden
    –  Pro 10 m² Unterrichtsfläche darf sich maximal ein Schüler
    aufhalten
    –  Der Raum ist nach 20 Minuten Spielen und am Unterrichtsende
    gut zu lüften

Unterricht mit praktischen und experimentellen Anteilen

  • Praktische Tätigkeiten und die Durchführung von Versuchen sind im Unterricht unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln möglich
  • Grundsätzlich gilt die Empfehlung, Geräte und Werkzeuge, die mit den Händen bedient oder genutzt werden, nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden
  • Die gemeinsam genutzten Gegenstände sind am Ende des Unterrichts hygienisch abzuwischen (Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend)
  • Vor und nach der gemeinsamen Nutzung von Gegenständen, die mit den Händen berührt werden, sind die Hände gründlich zu waschen
  • Gruppen für Gruppenarbeiten sind unter Berücksichtigung der dokumentierten Sitzordnung zu bilden

 

Nach Unterrichtsschluss

  • Ggf. Buskinder 5 Minuten eher rauslassen (Maske aufsetzen! Pflicht!)
  • Fußgänger gehen direkt durchsTor, Radfahrer gehen über den Schulhof zum Fahrradständer und verlassen den Schulhof durch das Tor (Maske aufsetzen)

Allgemeines

  • die Mund-Nasen-Bedeckung (Stoff, FFP2/3 Masken ohne Ventil, keine Visiere) ist nur geeignet, wenn sie Mund und Nase vollständig bedeckt und an den Rändern eng anliegt
  • Die Hygieneregeln werden im Unterricht durch den Lehrer thematisiert (Plakat „Unsere Hygieneregeln“): Dokumentation Klassenbuch! (immer wieder auf die Regeln aufmerksam machen!)
  • angebrachte Schilder auf dem Schulhof und im Gebäude weisen auf die nötigen Verhaltensregeln hin
  • Schüler folgen in der Klasse und auf den Fluren einem festgelegten Wegeplan (Üben mit den Lehrern)
  • Schüler, die sich wiederholt und wissentlich nicht an die Regeln halten, müssen von den Eltern abgeholt werden!
  • Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird der Schüler direkt nach Hause geschickt oder, wenn das Kind abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert; Gleichzeitig sollen auch Kinder oder Personen aus demselben Haushalt isoliert bzw. nach Hause geschickt werden
  • Erste Hilfe: wenn möglich Mindestabstand, Maske, Einmalhandschuhe, bei Wiederbelebung entscheidet der Ersthelfende selbst über eine Atemspende
  • Keine gemeinsame Evakuierungsübung; separates Üben mit jeder Klasse; Probealarmierung zum Testen des Alarmsignals

Lehrerzimmer/ Büro

  • Alle Lehrer achten darauf, dass die Hygieneregeln auch im Lehrerzimmer/Verwaltung eingehalten werden
  • Einzelberatungen/Sprechstunden, die in einem Besprechungszimmer/Klassenraum stattfinden, müssen dokumentiert werden (Liste mit Personen/ Zeit; Gespräche im Klassenraum werden im Klassenbuch eingetragen, Gespräche in Besprechungszimmern etc. im Besucherbuch (Sekretariat) eintragen)
  • Mindestabstand ist einzuhalten und Tische/ Stuhllehnen sind nach dem Gebrauch zu reinigen
  • Alle von mehreren Personen genutzte Geräte (Computermäuse, Tastaturen, Telefone, etc.) müssen vor und nach dem Gebrauch gereinigt werden

Aktuell:

 

  • Verpflichtende Selbsttestungen Zuhause für alle Schüler, nichtgeimpfte Lehrer und Beschäftigten der Schule (zweimal wöchentlich morgens vor Unterrichtsbeginn: Mo und Do).
  • Die Selbsttests werden den Schülern wöchentlich ausgehändigt (donnerstags oder freitags)
  • Eltern sind verpflichtet die Testungen bzw. das negative Ergebnis mit einer Unterschrift im Schulplaner am aktuellen Tag zu bestätigen (fehlt lediglich die Unterschrift, so muss diese umgehend von den Eltern in der Schule nachgereicht werden!!)
  • Ein nicht getestetes Kind muss zum Nachtesten nach Hause (Aktuelle Telefonnummer muss im Schulplaner angegeben sein), bei negativem Ergebnis kommt das Kind schnellstmöglich wieder zur Schule
  • Sollte ein Test positiv sein, muss umgehend die Schule benachrichtigt und ein PCR-Test beim Hausarzt gemacht werden
  • Kinder, die nicht getestet werden, können auf Antrag der Eltern vom Präsenzunterricht befreit werden (Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten); sie bleiben im Homeschooling und bekommen Unterrichtsmaterial von der Schule
  • Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein
  • Sie sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung durch eine PCR-Labor-Test hinzuweisen
  • Vor dem Zutritt zum Gelände von Schulen ist der Nachweis eines Tests auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis erforderlich; ausgenommen sind Personen in Notfalleinsätzen der Polizei, der Feuerwehr, eines Rettungsdienstes und der technischen Notdienste
  • Statt FFP2 Masken können Lehrer auch freiwillig medizinische Masken (OP-Masken) nutzen
  • Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:
  1. a) während der Pausen im Freien
  2. b) während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden
  3. c) beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten
  • Trennwände (Abtrennungen) aus Sicherheits- oder Acrylglas stellen keine gleichwertige Alternative zu Mund-Nasen-Bedeckungen dar und dürfen nicht dazu führen, dass das Abstandsgebot und die Lüftungsvorgaben nicht eingehalten werden; Trennwände sind weitgehend unwirksam gegen die Aerosolverbreitung in Innenräumen; diese sollen daher nur als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden
  • Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften; daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 – 5 Minuten sehr wirksam; an warmen Tagen muss länger gelüftet werden
  • das Abstandsgebot unter den Schülern wird zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben
  • Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden; im Idealfall bildet eine Klasse/Lerngruppe eine Kohorte; grundsätzlich umfasst aber eine Kohorte maximal einen Schuljahrgang
  • Im Klassenraum, innerhalb einer Kohorte, können die Masken abgelegt werden; das regelmäßige Lüften und Händewaschen bleiben bestehen
  • Auf den Fluren, Toiletten und auf dem Weg zum Pausenhof muss eine Maske getragen werden
  • Zu Personen der anderen festgelegten Kohorten soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
  • Lehrkräfte unterrichten grundsätzlich kohortenübergreifend, da sie zwangsläufig in mehreren Kohorten eingesetzt sind; daher sind sie angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist; Lehrkräfte können also keine eigene Kohorte bilden
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Besucherinnen und Besuchern (z.B. Lehrerzimmer: Abstand halten, falls nicht möglich Maske tragen)
  • Sportunterricht findet im Klassenverband innerhalb der festgelegten Kohorten statt (Inzidenz < 25
  • Sportunterricht erfolgt kontaktlos; Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt; Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen; direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Maske gegeben werden (Inzidenz >25)
  • Gemeinsames Singen in einer Lerngruppe kann bei einer Inzidenz ≤ 10 unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen in Unterrichtsräumen erfolgen:

— es soll ein möglichst großer Unterrichtsraum genutzt werden

— der Raum ist vor dem Singen sowie nach 20 Minuten Singen gut zu lüften

— zwischen allen Personen wird ein Abstand von min. 3 Metern eingehalten

— die Schüler stellen sich versetzt auf und singen alle in dieselbe Richtung

Ab dem 25.8.21:

  • An den ersten sieben Schultagen nach den Ferien: tägliche Selbsttestungen zu Hause; dann Testungen 3x in der Woche (montags, mittwochs, freitags)
  • Beim Betreten des Schulgeländes, im Gebäude, im Unterricht und auf dem Weg in die Pause besteht Maskenpflicht; in der Pause draußen keine Maske
  • Maskenpausen sind unbedingt zu beachten z.B. im Rahmen der Lüftungspause 20-5-20 und beim Essen und Trinken
  • Lüftung bei winterlichen Außentemperaturen: Vor Unterrichtsbeginn und während des Unterrichts: 3 – 5 Minuten, Pause: ca. 5 Minuten
  • Bei Außentemperaturen ab ca. 5 – 10°C: Vor Unterrichtsbeginn und während des Unterrichts: 5 Minuten, Pause: Mindestens 5 Minuten, bei steigenden Außentemperaturen länger
  • die Luftgüteampel, die die CO2-Konzentration misst, erinnert an das regelmäßige Lüften; Lüftungsmaßnahmen können dann abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen
  • beim Sport besteht keine Maskenpflicht, aber nach Möglichkeit die Abstandsregel
  • kein Singen ohne Abstand erlaubt; Sprechchor nur mit Maske
  • der Ganztagsbetrieb, inklusive Mittagessen kann wieder stattfinden
  • Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen