Nach aktueller Berwertung der durch das Corona-Virus bedingeten Infektionslage wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit an allen Schulen in Niedersachsendie Erteilung von Unterricht untersagt. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach §28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8. Die Notbetreuung ist auf das notwendiege Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche. Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.