Klassenelternvertreter
Aufgaben der Klassenelternvertreter/innen:
Klassenelternvertreter/innen vertreten die Interessen der Klassenelternschaft gegenüber den Lehrer/inne/n / Betreuungskräften sowie auch als automatische Mitglieder des Schulelternrates gegenüber der Schule.
Elternvertreter/innen organisieren und leiten die Elternabende ihrer Klasse. Vorgeschrieben sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr. Die Elternvertreter/innen sind aber auch Ansprechpartner des Klassenlehrers / der Klassenlehrerin zur Organisation von Klassenfesten, Klassenausflügen, Wandertagen und ähnlichen Unternehmungen. Die Elternvertreter/innen vermitteln bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrer/innen / Betreuungskräften, sofern diese nicht von den Betroffenen persönlich gelöst werden können.
Mitglieder:
Pro Klasse werden ein/e Elternvertreter/in und dessen Stellvertreter/in gewählt.
Wer wählt?
Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse wählen aus ihrer Mitte die Klassenelternvertreter/innen. Für jeden Schüler / jede Schülerin gibt es eine Elternstimme.
Wer kann gewählt werden?
Jede(r) Erziehungsberechtigte der betreffenden Klasse.
Für wie lange?
Die Klassenelternvertreter/innen werden für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt.
Wann wird gewählt?
Beginnend ab dem Ende der Sommerferien soll innerhalb eines Monats gewählt werden. Dies geschieht im Rahmen des ersten Elternabends.
Schulelternrat (SER)
Aufgaben des Schulelternrates:
Der Schulelternrat erörtert alle Themen, die die Schule betreffen. Hiervon ausgenommen sind private Angelegenheiten von Schülern und Lehrkräften. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule.
Der Schulelternrat gestaltet das Schulleben aktiv mit, ist Ansprechpartner für Eltern und organisiert zusammen mit allen Eltern Schulveranstaltungen.
Zudem entsendet er Mitglieder in folgende Gremien der Schule:
- Schulvorstand
- Gesamtkonferenz
- Fachkonferenz
- Stadt- bzw. Gemeindeelternrat
Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Jahr.
Mitglieder:
Der Schulelternrat besteht aus allen gewählten Klassenelternvertreter/innen und der Schulleitung. Gewählt werden ein Vorsitzender / eine Vorsitzende und ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin.
Wer kann gewählt werden?
Die gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaften sowie deren Stellvertreter/innen sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates.
Für wie lange?
Die Wahlperiode dauert in der Regel zwei Schuljahre (solange sie gewählte Klassenelternvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen sind).
Wann wird gewählt?
Die Wahlen finden (nach Ablauf der Wahlperiode) innerhalb der ersten zwei Monate nach Ende der Sommerferien statt.
Klassenkonferenz
Aufgaben der Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz beschließt u.a. Zeugnisse („Zeugniskonferenz“), Versetzungen, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen. Bei diesen Klassenkonferenzen haben nur die Mitglieder Stimmrecht, die den/die Schüler/in regelmäßig unterrichten. Das heißt, die Elternvertreter nehmen beratend teil. Klassenkonferenzen können aber auch z.B. über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen beraten und diese beschließen.
Mitglieder:
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte (auch Anwärter/innen) sowie ein/e Elternvertreter/in.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können alle Mitglieder der jeweiligen Klassenelternschaft. Dies geschieht in der Regel auf den Elternabenden zu Beginn von Klasse 1 und 3. Es werden ebenfalls zwei Stellvertreter/innen gewählt.
Für wie lange?
Die Elternvertreter sind jeweils eine Wahlperiode (zwei Jahre) Mitglied der Klassenkonferenz.
Fachkonferenz
Aufgaben der Fachkonferenzen
In den Fachkonferenzen wird über die auf Grundlage der jeweiligen fachspezifischen Curricula erstellten Schuleigenen Arbeitspläne beraten und abgestimmt. Wurde der Schuleigene Arbeitsplan für ein Fach beschlossen, bildet er die Grundlage für die Unterrichtsplanung.
Ebenso wird über die Einführung neuer Schulbücher entschieden sowie über die Zusammensetzung der Noten (und entsprechende Kompetenznachweise) in den einzelnen Fächern beraten. Außerdem berät und beschließt die Fachkonferenz die Anschaffung neuer Materialien sowie die Durchführung fachspezifischer Veranstaltungen.
Mitglieder:
Mitglieder sind alle Fachlehrer/innen (das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrer/innen) und mindestens je ein/e aus dem Schulelternrat entsandte/r Elternvertreter/in. Beratend nehmen auch die Lehrer/innen an Fachkonferenzen teil, die die Lehrbefähigung für das Fach erworben haben, aber es derzeit nicht unterrichten.
Wer kann gewählt werden?
Die Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen werden aus dem Schulelternrat entsandt.
Für wie lange?
Die Elternvertreter sind jeweils eine Wahlperiode (zwei Jahre) Mitglied der Fachkonferenz.
Gesamtkonferenz
Aufgaben der Gesamtkonferenz
Die Aufgabe der Gesamtkonferenz ist es, über pädagogische Angelegenheiten der Schule zu beraten und zu beschließen.
Sofern hierfür nicht eine Teilkonferenz (Fachkonferenz) zuständig ist, berät und beschließt die Gesamtkonferenz z.B. über das Schulprogramm, die Schulordnung und Grundsätze für die Leistungsbewertung und –beurteilung sowie Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Mitglieder:
Mitglieder der Gesamtkonferenz sind die Schulleitung (Vorsitz), die Lehrkräfte, die Lehramtsanwärter/innen, pädagogische Mitarbeiter/innen, ein/e Vertreter/in der sonstigen Mitarbeiter/innen und Vertreter/innen der Erziehungsberechtigten.
Wer wählt?
Die Elternvertreter/innen für die Gesamtkonferenz werden aus dem Schulelternrat entsandt.
Wer kann gewählt werden?
Die Mitglieder des Schulelternrats.
Für wie lange?
Die Elternvertreter sind jeweils eine Wahlperiode (zwei Jahre) Mitglied der Gesamtkonferenz.
Schulvorstand
Aufgaben des Schulvorstandes:
Der Schulvorstand ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und gestaltet die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung. Der Vorstand entscheidet z.B. über den Plan für die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Namensgebung der Schule, die Durchführung von Projektwochen u.a..
Mitglieder:
Der Schulvorstand setzt sich aus der Schulleitung (Vorsitz), Vertretern der Lehrer/innen und Vertretern der Schulelternschaft im gleichen Verhältnis von Lehrer/inne/n und Eltern zusammen.
Wer wählt?
Die Elternvertreter/innen im Schulvorstand werden durch den Schulelternrat gewählt.
Wer kann gewählt werden?
Jedes Elternteil der Schule.
Für wie lange?
Die Amtsperiode des Schulvorstandes dauert für die Elternvertreter/innen und Lehrer/innen zwei Jahre.