Schulbetrieb im Januar 2021

Liebe Eltern,

der Schulstart am kommenden Montag kann aufgrund der aktuellen Infektionszahlen leider nicht wie geplant stattfinden.

Vom 11.-15.1. lernen die Kinder zu Hause (Szenario C). Sie werden von den Lehrkräften mit Material versorgt. Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes wird sich mit Ihnen zwecks Material und Aufgabenstellungen für diese Zeit in Verbindung setzen.

Vom 18.-29.1. geht die Schule in das Wechselmodell über (Szenario B). Dabei werden die Klassen geteilt und dann im täglichen Wechsel in der Schule beschult. Die Kinder müssen in der Schule einen Mund-Nasenschutz tragen. Wenn sie in ihrer Klasse am Platz sitzen, dürfen sie den Mund-Nasenschutz abnehmen, da dort ein Abstand von 1.5m gewahrt wird.

Während beider Szenarien wird es eine Notgruppe geben, die ausschließlich für Kinder, deren Eltern in einer kritischen Infrastruktur arbeiten und dort unabkömmlich sind oder in Härtefällen, vorgesehen ist. Die Notbetreuung findet am Standort Nörten-Hardenberg von Montag bis Freitag der Zeit von 8 bis 13 Uhr statt.

Wenn Sie in einer kritischen Infrastruktur tätig sind, dort unabkömmlich sind und Ihr Kind nicht anderweitig betreuen können, melden Sie Ihr Kind für die Zeit im Szenario C bis spätestens Freitag, den 8. Januar um 16.00 Uhr bei mir per E-Mail für die Notgruppe an.

Benötigen Sie eine Notbetreuung im Szenario B, gelten dieselben Voraussetzungen für die Teilnahme. Bitte melden Sie Ihr Kind für eine Notgruppenteilnahme im Szenario B bis Freitag, den 15.1. um 16.00 Uhr bei mir per E-Mail an.

Für die Anmeldung finden Sie hier ein entsprechendes Formular.

Der Ganztagsbetrieb muss im Szenario B ausgesetzt werden. Der Schultag für die Schüler endet nach dem Unterricht. Bitte denken Sie daran, dass Sie entsprechend kein Mittagessen für Ihre Kinder bestellen. Wir hoffen ab dem 2. Halbjahr im Februar wieder das Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb) mit Ganztagsangeboten durchführen zu können.

Viele Grüße

Julia Schröder

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Wir wünschen allen frohe Weihnachtsfeiertage!

Der erste Schultag nach den Ferien ist am 11.01.2021!

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Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18.12.2020

Liebe Eltern,

wie Sie dem Schreiben von Kultusministern Herrn Tonne vom 26.11.2020 entnehmen konnten, ist am 21. und 22.12.2020 bereits unterrichtsfrei. Schüler*innen, die mit vulnerablen Familienangehörigen Weihnachten feiern möchten, können einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht bereits am 17. und 18.12.2020 stellen. Die Lehrkräfte werden die Schüler*innen dann mit Material im Distanzlernen versorgen.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, soll das Antragsformular bitte der Klassenlehrerin abgegeben werden.

Viele Grüße
Julia Schröder

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Anmeldeformulare zur Betreuung/zum Ganztag im 2. Halbjahr

Die neuen Anmeldeformulare zur Betreuung und zu den Ganztagsangeboten finden Sie auf dieser Homepage unter dem Reiter “Ganztag” –> “Anmeldeformulare”.

Abgaben bis zum 18.12.2020 können wir berücksichtigen.

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Abfrage Notbetreuung am 21. und 22.12.2020

Liebe Eltern,

wie Sie dem Schreiben von Kultusminister Herrn Tonne vom 26.11.2020 entnehmen konnten, ist am 21. und 22. 12. unterrichtsfrei. Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist daher bereits der 18.12.2020.

Wer seine Kinder am 21. und 22. nicht beaufsichtigen kann und dringend eine Notbetreuung benötigt, meldet dies bitte bis zum 11.12.2020 verbindlich im Sekretariat per Email unter sekretariat@johannwolfschule.de oder per Telefon unter 05503 3222 an. Die Notgruppenbetreuung ist an diesen Tagen von 8 bis 13 Uhr.

Unabhängig von der Teilnehmerzahl muss pro Jahrgang eine Notgruppe eingerichtet werden, die ausschließlich am Standort Nörten-Hardenberg stattfinden werden. 

Viele Grüße

Julia Schröder

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Nutzung der Kommunikations-Plattform IServ

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

durch die schulischen Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie konnten wir einmal mehr feststellen, wie wichtig es ist, miteinander in Kontakt zu bleiben und Ihnen schnell wichtige Informationen zukommen zu lassen. Mit IServ steht der Schule eine Lösung zur Verfügung, die der Aufrechterhaltung und Vereinfachung der Kommunikation dient.

Dieser Online-Server ist bereits für unsere Schule eingerichtet und steht ab sofort zur Verfügung. Folgende Möglichkeiten bietet IServ in der aktuellen Variante:

  • ein Messenger (ähnlich WhatsApp) zur schnellen und einfachen Kommunikation zwischen allen Lehrern und Schülern*innnen bzw. Erziehungsberechtigten
  • eine E-Mail-Adresse für jede/n Nutzer
  • die Möglichkeit für Videokonferenzen
  • gemeinsamer und auch klassenspezifischer Kalender
  • Übersichtliche Bereitstellung von Übungs- und Unterrichtsmaterial, individuell für jede Klasse

Wir erhoffen uns, dass so alle Nutzer die Möglichkeit haben, noch einfacher mit uns in Kontakt zu bleiben. Voraussetzung für die Nutzung ist ein internetfähiges Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, PC etc.), sowie eine entsprechende Internetverbindung. IServ kann über den Browser oder die App für iOS bzw. Android genutzt werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Schulportalservers ist die von Ihnen unterschriebene Einwilligung unserer Nutzungsbedingungen. Mit der Einrichtung des Accounts in den nächsten Tagen erhält der Benutzer einen individuellen Accountnamen und ein vorläufiges Passwort, das umgehend durch ein eigenes Passwort zu ersetzen ist.

Der Zugriff auf unsere IServ-Plattform erfolgt über die Adresse: www.johannwolfschule.de

Damit wir IServ zügig sinnvoll einsetzen können, ist es wichtig, dass sich möglichst schnell alle Erziehungsberechtigte am System anmelden und sich auch täglich einmal dort einloggen, um nach neuen Informationen zu schauen.

Der Zugang zu unserer Schulhomepage (www.johann-wolf-schule.de) bleibt unverändert.

Für weitere Fragen stehen die Klassenlehrkräfte und ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Julia Schröder

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Neue Corona-Regelung für Schulen ab dem 2. November

Liebe Eltern,

nach der neuen Corona-Regelung für Schulen, die das Nds. Kultusministerium heute herausgegeben hat, gilt ab dem 2. November Folgendes:

  • In Grundschulen muss während des Unterrichts weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Wenn der Inzidenzwert der Region höher als 100 ist
    UND
    wenn das Gesundheitsamt der Schule eine andere Maßnahme zum Infektionsschutz (z.B. ein Jahrgang in Quarantäne) angeordnet hat,

    wechselt die Schule ins Szenario B.

    Das würde bedeuten: Die Klassen würden wieder geteilt werden (wie in den Wochen vor den Sommerferien). Diese Regelung würde so lange gelten, wie die angeordnete Maßnahme dauert (meistens 14 Tage). Die Inzidenzwerte einer Region sind hier einzusehen und werden täglich um 9.00 Uhr aktualisiert. Im Fall eines Wechsels zu Szenario B, werden Sie durch die Klassenlehrkräfte informiert. Szenario B würde dann am Folgetag umgesetzt werden.

Ein Schaubild zur Übersicht der neuen Corona-Regelung finden Sie hier. Einen ausführlichen Eltern- als auch Schülerbrief erhalten Sie per E-Mail durch die Klassenlehrkräfte.

Vorerst bleiben wir wie aktuell gehabt in Szenario A, dh. alle Schüler*innen können zur Schule kommen. Wir hoffen, dass dies so bleibt!

Viele Grüße,

Julia Schröder

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Verweis auf Seite des Kultusministeriums

Zusätzlich zu den Schreiben, die Sie durch die Klassenlehrkraft per E-Mail erhalten, können alle Informationen über „Schule in Corona-Zeiten“ auch direkt auf der Seite des Kultusministeriums nachgelesen werden.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

Bei Fragen, die direkt unsere Schule betreffen, sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft an bzw. rufen Sie gerne im Sekretariat an.

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Masernschutzgesetz: Nachweis für die Schule

Liebe Eltern,

das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler der Schule bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Bescheinigung über die erfolgte Masernschutzimpfung (z.B. Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Sie/Er kann gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen oder eine bereits erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen wurde), eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den entsprechenden Immunstatus bestätigen. Sofern aus medizinischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums, für den die Kontraindikation gilt.

Ich möchte Sie daher bitten, der Klassenlehrkraft ihres Kindes einen der oben genannten Nachweise zukommen zu lassen. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung wieder ausgehändigt.

Bitte beachten Sie:

Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, bin ich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt Northeim darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu übermitteln.

Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern nicht nur die Schülerinnen und Schüler selbst vor einer Masernerkrankung schützt, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen.

Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird die Vorlage des Nachweises von der Schule dokumentiert. Die Dokumentation wird so lange aufbewahrt, bis die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Julia Schröder

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Mensa: Essensbestellung

Das Mittagessen kann am Liefertag bis 06.45 Uhr NUR online bestellt oder abbestellt werden. www.fm-teistungen.de

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