Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin der Kleeblattgrundschule Markoldendorf stellt sich vor:


Ich heiße Regina Möller und bin seit 1997 im Schuldienst und seit 2016 an der Kleeblattgrundschule Markoldendorf tätig.

Seit Sommer 2021 bin ich als Beratungslehrerin aktiv.

Für meine Aufgabe als Beratungslehrerin gibt es neben der Bücherei einen Beratungsraum, in dem wir in Ruhe und angenehmer Atmosphäre vertrauliche Gespräche führen können.

 

Wie kann man mich erreichen?

  •  In der offenen Sprechstunde montags in der 1. großen Pause von 9.15 Uhr bis 9.45 Uhr im Beratungsraum
  •  telefonisch montags ab ca. 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags in der 5. Std. von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr derzeit über das Sekretariat (bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer, ich rufe zurück!)
  • E-Mail: beratung@kleeblattgrundschule-markoldendorf.de
  • durch direktes Ansprechen in der Schule
  • per Post über den Briefkasten der Schule oder den Briefkasten der Beratungslehrerin in der Eingangshalle (Aula)
  • über das Hausaufgabenheft, das Sekretariat, das Lehrerkollegium, …

 

Für wen bin ich da?

Ich stehe allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Erziehungsberechtigten und dem Kollegium für Beratung zur Verfügung und möchte bei der Suche nach Problemlösungen unterstützen.

Das Ziel ist, zusammen mit dem Ratsuchenden eine Klärung der Problemsituation herbeizuführen und Lösungsmöglichkeiten, die als Hilfe zur Selbsthilfe dienen, zu erarbeiten. Patentrezepte für Probleme kann ich nicht anbieten.

Schüler und Schülerinnen können mich ansprechen, wenn

  • Schwierigkeiten beim Lernen bestehen
  • Probleme und Streit mit Kindern oder Lehrern oder anderen Mitarbeitern in der Schule entstehen
  • es zu Hause Ärger gibt
  • du vor irgendetwas Angst hast
  • du Kummer hast und es dir nicht gut geht
  • du dich um einen Freund oder eine Freundin sorgst
  • oder…

Eltern und Erziehungsberechtigte können sich an mich wenden, wenn Sie

  • sich Sorgen um die Situation Ihres Kindes in der Schule machen und dort Probleme auftauchen
  • Lern- und Leistungsstörungen, Motivations- oder Konzentrationsprobleme bei Ihrem Kind wahrnehmen
  • sich im Moment unsicher im Umgang mit Ihrem Kind fühlen
  • die Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen wünschen
  • oder …

Lehrkräfte und andere Mitarbeiter können mich ansprechen, wenn

  • sich in einer Klasse etwas ungünstig auf die Lernleistungen auswirkt
  • der Umgang mit einem Kind problematisch ist
  • Probleme im Umgang mit Kollegen oder Schulleitung bestehen
  • kollegiale Fallbesprechungen erwünscht sind
  • Unterrichtsbeobachtung mit anschließendem kollegialen Beratungsgespräch gewünscht wird
  • oder …

 

Was ist so besonders an dem Beratungsangebot der Beratungslehrerin?

Als Beratungslehrerin ergänze ich die vielfältigen Beratungsangebote durch Lehrkräfte, Sonderpädagogin, Schulleitung, Sekretärin an unserer Schule.

Allerdings

  • habe ich mehr Zeit für Beratungsaufgaben
  • bin ich meist nicht unmittelbar beteiligt und habe somit Abstand zum schulischen Problem, wodurch ich eine größere Distanz zum Problem und den betroffenen Personen haben kann
  • werde ich erst aktiv, wenn ich angesprochen werde
  • habe ich als Beraterin eine andere Rolle und bin nicht gleichzeitig die „normale“ Lehrkraft
  • halte ich mich als Beratungslehrerin an die Leitlinien der Beratung des Landes Niedersachsen und unterliege den vier Grundsätzen der Beratung

 

Welches sind die Grundsätze der Beratung?

    • Freiwilligkeit

Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, eine begonnene Beratung weiterführt und ob erarbeitete Lösungen umgesetzt werden.

    • Vertraulichkeit

Ich bin an die Schweigepflicht gebunden. Diese gilt gegenüber allen Lehrkräften, der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten und Eltern.

Alle Gespräche bleiben vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet die Beratungslehrerin ausdrücklich von der Schweigepflicht.

Eine Ausnahme besteht beim Bekanntwerden von Straftaten.

    • Unabhängigkeit

Als Beratungslehrerin bin ich unabhängig in der Schule. Ich handele nicht auf Weisung von anderen und mir werden auch keine Lösungen vorgegeben, die umgesetzt werden sollen.

    • Beachtung der Verantwortungsstruktur

Da Schule ein komplexes System mit vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen ist, muss die Beratungslehrerin die Zuständigkeiten beachten und darf nicht „stellvertretendes Handeln“ übernehmen. Daher werden, mit Einverständnis des Ratsuchenden, bei übergreifenden Problemen möglichst frühzeitig die zuständigen Personen eingebunden.

 

 

Ich freue mich auf Gespräche mit euch und Ihnen.

 

 

Flyer Beratungslehrerin

Beratungsangebote an der Kleeblattgrundschule Markoldendorf 

Beratungskonzept der Kleeblattgrundschule Markoldendorf