Der Landkreis NOM informiert über witterungsbedingte Unterrichtsausfall

Ob der Unterricht oder die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim ausfällt, können Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ab sofort über die Bürgerinformations und Warn-Applikation (BIWAPP) erfahren. Über die Applikation (App) können auch sonstige Informationen (z.B. Fahrplanänderungen, …) rund um die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim dem Nutzer mitgeteilt werden. Die APP kann kostenlos über die Internetseite des Anbieters bezogen werden.
Als Träger der Schülerbeförderung trifft der Landkreis Northeim in den Wintermonaten jeden Morgen die Entscheidung, ob der Unterricht an den Schulen im Landkreis Northeim stattfinden kann oder nicht. Ein Unterrichtsausfall wird angeordnet, wenn die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung wegen extremer Witterungsverhältnisse nicht mehr gewährleistet werden kann. Falls der Unterricht aufgrund der Witterungsverhältnisse abgesagt worden ist, besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler in den Schulen betreuen zu lassen. Die Betreuung wird dabei durch die Lehrerinnen und Lehrer der Schule sichergestellt.
Ist zu erwarten, dass während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg nach Hause erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Kinder aus den Klassen 1 bis 4 dürfen nur dann abweichend vom Stundenplan nach Hause entlassen werden, wenn sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder diese sich im Einzelfall (zum Beispiel telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben. Voraussetzung für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall an geordnet worden ist. Das gilt für alle Schulkinder des Primar- und des Sekundarbereichs I. Über aktuelle Schulausfälle informieren am frühen Morgen auch die Radiosender in ihren Nachrichtensendungen zusammen mit den Verkehrshinweisen. Zudem können auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter www.vmz-niedersachsen.de neben Verkehrsmeldungen die Schul- und Unterrichtsausfälle für Niedersachsen abgerufen werden.

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