Der Landkreis Northeim hat entschieden, dass auch am Di. 09.02.21 KEIN PRÄSENZUNTERRICHT und KEINE NOTBETREUUNG an den Grundschulen im Landkreis Northeim stattfinden soll. Homeschooling soll explizit stattfinden.
Termine
-
Archive
Login
Der Landkreis Northeim hat entschieden, dass auch am Di. 09.02.21 KEIN PRÄSENZUNTERRICHT und KEINE NOTBETREUUNG an den Grundschulen im Landkreis Northeim stattfinden soll. Homeschooling soll explizit stattfinden.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage hat der Landkreis Northeim entschieden, dass am Montag den 08.02.2021 der Unterricht an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Landkreis Northeim witterungsbedingt ausfällt. Eine Notbetreuung ist von den Schulen sicherszustellen.
Auch die meisten unserer Mitarbeiter werden große Schwierigkeiten haben zur Schule durchzudringen. Daher bitte ich Sie Ihre Kinder zuhause zu lassen und sich nur im äußersten Notfall für eine Notbetreuung zu melden. Hoffentlich können wir ab Dienstag wieder mit dem Unterricht weiter machen. Allen Kindern wünschen wir viel Spaß im Schnee!
Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen für das Wochenende und die nächste Woche (ab 07.02.21) informieren wir Sie vorsichtshalber vorab über die Möglichkeit von „Witterungsbedingtem Unterrichtsausfall“. Aktuell ist aber noch ein regulärer Unterricht geplant.
Ob der Unterricht oder die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim ausfällt, können Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die Bürgerinformations- und Warn-Applikation (BIWAPP) erfahren. Über die Applikation (App) werden auch sonstige Informationen (z.B. Fahrplanänderungen, …) rund um die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim dem Nutzer mitgeteilt. Die APP kann kostenlos über die Internetseite des Anbieters bezogen werden.
Als Träger der Schülerbeförderung trifft der Landkreis Northeim in den Wintermonaten jeden Morgen die Entscheidung, ob der Unterricht an den Schulen im Landkreis Northeim stattfinden kann oder nicht. Ein Unterrichtsausfall wird angeordnet, wenn die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung wegen extremer Witterungsverhältnisse nicht mehr gewährleistet werden kann. Falls der Unterricht aufgrund der Witterungsverhältnisse abgesagt worden ist, besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler in den Schulen betreuen zu lassen. Die Betreuung wird dabei durch die Lehrerinnen und Lehrer der Schule sichergestellt.
Ist zu erwarten, dass während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg nach Hause erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Kinder aus den Klassen 1 bis 4 dürfen nur dann abweichend vom Stundenplan nach Hause entlassen werden, wenn sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder diese sich im Einzelfall (zum Beispiel telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben. Voraussetzung für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall an geordnet worden ist. Das gilt für alle Schulkinder des Primar- und des Sekundarbereichs I.
Über aktuelle Schulausfälle informieren am frühen Morgen auch die Radiosender in ihren Nachrichtensendungen zusammen mit den Verkehrshinweisen. Zudem können auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter www.vmz-niedersachsen.de neben Verkehrsmeldungen die Schul- und Unterrichtsausfälle für Niedersachsen abgerufen werden.
Die APP „BIWAPP“ können Sie finden unter: www.biwapp.de
Liebe Eltern der Kleeblattgrundschule,
dem heute versendeten Elternbrief von Herrn Tonne können Sie entnehmen, dass in Niedersachsen zum 14. Februar 2021 weiterhin das Wechselmodel mit halbierten Klassen durchgeführt wird. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Befreiung vom Präsenzunterricht. Für die Beantragung dieser Befreiung nutzen Sie bitte den Antrag, der Ihnen ebenfalls zugeschickt wurde. Sie finden Ihn auch noch einmal auf unserer Homepage.
In unserer Schule läuft diese Woche noch unsere Elternumfrage zu den Modellen des Wechselunterrichts. Wir werden uns als Kollegium am kommenden Montag mit dem Ergebnis der Umfrage auseinandersetzen und Sie dann bis zum 26.01.2021 darüber informieren, wie wir im Februar weiter verfahren.
Die Halbjahreszeugnisse werden aufgrund des aktuellen Wechselunterrichts dieses Schuljahr an zwei Tagen bei uns ausgegeben.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft und trotz aller Herausforderung immer wieder auch schöne Momente mit ihren Kindern und den Menschen, die Sie lieben.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Trompell
Mal was Schönes zwischendurch! Eigentlich gibt es keinen Schnee mehr auf unserem Schulhof, aber Frau Möller hat welchen von zuhause in ihrem Kofferraum mitbegracht. 😉
Liebe Eltern der Kleeblattgrundschule,
wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr und hoffen Sie hatten trotz aller Einschränkungen ein paar schöne Tage mit Ihren Familien. Wie Sie dem Elternbrief des Kultusministers vom 05.01.2021 schon entnehmen konnten, gibt es erneut die Schule betreffende Änderungen für die nächsten Wochen.
11.01.-15.01.2021: Szenario C (mit Notbetreuung)
18.01.-29.01.2021: Szenario B (mit Notbetreuung)
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Trompell – Schulleiter
Pünktlich vor Weihnachten konnten wir in den letzten Tagen wieder eine Schafherde vor unsren Fenstern beobachten. Die Hirten auf dem Felde waren in der Weihnachtsgeschichte (Bibel: Lukas 2) diejenigen, die zuerst von der Geburt Jesu berichtet bekamen. 😉
Im Rahmen des Lockdowns findet ab Mittwoch 16.12.2020 keine OGS-Notbetreuung mehr an der Kleeblattgrundschule statt. Am Vormittag wird die Schule nur noch für die Kinder offen gehalten, für die eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Bitte lassen Sie Ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause!
Wir bitten die unklare Kommunikation der letzten Tage zu entschuldigen und können nur das weitergeben, was uns in diesen Tagen an Vorgaben erreicht.
Nachträgliche Verschärfung durch das MK: Die Eltern sollen ihre Kinder schon ab dem 14.12. vom Präsenzunterricht abmelden. “Normal ist, dass die Kinder zuhause bleiben, für diejenigen, die Not haben, bleiben die Schulen offen.”
Pressemitteilung des MK vom 13.12.2020
Laut Kultusministerium können Eltern ihre Kinder nun schon ab dem 14.12.2020 vom Unterricht in der Schule befreien lassen. Die Kinder lernen dann von zu Hause aus. Bisher galt diese Maßnahme nur für den 17. und 18.12.2020, wird nun aber um 3 Tage erweitert. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien von zu Hause aus lernt, teilen Sie das bitte unserem Sekretariat mit. Geben Sie dabei bitte an, ab wann Ihr Kind befreit werden soll. Der früheste Tag ist der 14.12.2020. Es ist nicht möglich, in dieser Zeit zwischen dem Lernen zu Hause und in der Schule hin und her zu wechseln. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen oder können, sind die Schulen ganz normal bis zum 18.12.20 geöffnet.
Der Kultusminister: „Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.“