Liebe Eltern, die Zusammenarbeit mit den Eltern ist auch an der Grundschule in Markoldendorf wichtig. Elternvertreter haben die Aufgabe die Belange der Eltern zu unterstützen und gemeinsam mit den Gremien der Schule eine Lösung zu finden. Da viele Eltern nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben informieren wir kurz über die verschiedensten Instanzen.
Klassenelternsprecher:
Jede Klasse wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Klassenelternsprecher sowie den oder die Stellvertreter/in. Diese sind Ansprechpartner für Eltern und Lehrer. Sie organisieren oft in Zusammenarbeit mit anderen Eltern oder auch den Lehrern verschiedene Aktionen. Weiter sind die Klassenelternsprecher Mitglied im Schulelternrat und nehmen dort die verschiedensten Aufgaben in den einzelnen Konferenzen und/oder Gremien wahr.
Schulvorstand:
Der Schulvorstand besteht aus vier Lehrervertretern und vier Elternvertretern. Die Elternvertreter werden vom Schulelternrat gewählt – müssen aber nicht in diesem vertreten sein. Die Aufgaben des Schulvorstandes sind vielfältig. Der Schulvorstand arbeitet mit dem Schulträger zusammen und bestimmt unter anderem über die Verteilung der Haushaltsmittel. Auch werden wichtige organisatorische Dinge wie beispielsweise Änderungen die Stundentafel betreffend beschlossen und besprochen.
Schulelternrat:
Der Schulelternrat ist Ansprechpartner für Eltern, Lehrer, Schulleitung und Schulvorstand, wenn es darum geht gegebenenfalls zu vermitteln oder organisatorisch unter die Arme zu greifen. Aus dem Schulelternrat werden Vertreter für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen bestimmt.
Kreiselternrat:
Der Kreiselternbeirat, auch Kreiselternrat, ist eine aus den Schulgesetzen der deutschen Bundesländer legitimierte Vertretung von Elternsprechern des jeweiligen Land- oder Stadtkreises in allen schulischen Fragen. Die Schule bestimmt aus dem Schulelternrat zwei Vertreter die zur Wahl des Kreiselternrates eingeladen werden. Es ist nicht zwingend sich zum Kreiselternrat aufstellen zu lassen.
Gesamtkonferenz/Fachkonferenz:
Die Gesamtkonferenz ist das sogenannte pädagogische Entscheidungsgremium der Schule. Hier werden inhaltliche wie organisatorische Dinge beschlossen. Aus dem Schulelternrat werden 6 Elternvertreter für diese bestimmt. In den Fachkonferenzen werden ausschließlich fachliche Dinge wie z.B. die Schularbeitspläne besprochen. Für jedes Fach werden zwei Elternvertreter gewählt, die an den Fachkonferenzen teilnehmen.
Download: Elternarbeit (pdf)