Wichtige Hinweise zu den Einschulungsfeierlichkeiten am 04.09.21

Liebe Eltern und Gäste der Einschulungsfeiern am 04.09.2021. Auf folgende ergänzende Regelungen müssen wir Sie aufmerksam machen:

„Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und andere teilnehmenden Gste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.“

Für die zukünftigen Erstklässler werden Ihnen Selbsttests am Donnerstag und Freitag (02.+ 03.09.21) in der Schule zur Abholung bereitgestellt. Diese Selbst-Tests reichen für die Schülerinnen und Schüler aus.

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