Schulordnung

Wo Menschen in einer Gemeinschaft miteinander leben, ist es notwendig, das Zusammenleben durch eine Reihe von Regeln und Gesetzen zu ordnen.
Das Leben in unserer Schule wird durch die Schulordnung vereinfacht, wenn alle Beteiligten den Sinn dieser Regelung einsehen und sich daran halten.

 

  1. Unterrichtsbeginn und Pausen 

1.1   Die Schüler/Innen können ab 7.45 Uhr in der Aula eintreffen. Die Lehrkraft, die Frühaufsicht hat, dreht die Ampel um 7.55Uhr auf grün und lässt die Kinder in die Klassenräume. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr, wenn die Lehrkräfte in ihre Klassen kommen.

1.2   Zu den großen Pausen verlassen grundsätzlich alle Schüler/Innen nach Schluss des Unterrichts ohne Drängeln und Schubsen ruhig ihren Klassenraum und begeben sich auf den Schulhof. Es ist darauf zu achten, dass das Licht ausgeschaltet ist. Die Lehrkraft verschließt die Klassenzimmertür.

1.3   Kann der Pausenhof wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht genutzt werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler entweder im Klassenraum oder halten sich auf dem Hof unter der Überdachung auf. Angebote der Schülerbücherei und der Fahrradwerkstatt können genutzt werden. Die Hauswartin gibt die Regenpause durch zweimaliges Läuten bekannt.

Kinder, die sich ruhig verhalten, dürfen im Klassenraum bleiben und dort spielen. Sie  werden von einer zweiten Lehrkraft beaufsichtigt, die durch das Gebäude geht ( ebenfalls im Aufsichtsplan festgelegt).

1.4   Während der 5- Minuten-Pause bleiben die Schüler/Innen in den Klassen. Diese Pausen sind für Raum- bzw. Lehrerwechsel und die Benutzung der Toiletten vorgesehen.

1.5   Das Verlassen des Schulhofes und des –gebäudes während der Unterrichts- und Pausenzeit ist aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Absperrungen sind zu beachten.

1.6   Nach Beendigung der Pausen werden die Schüler/Innen von der Aufsicht wieder geordnet ins Gebäude gelassen.

1.7  In die Schule darf außer dem Frühstück grundsätzlich nur das mitgenommen werden, was für den Unterricht und im Ganztagsbetrieb gebraucht wird.

 

  1. Verboten sind

2.1  Streichhölzer, Feuerzeug, Feuerwerkskörper, Stöcke, Äste

2.2  Waffen wie Messer, Geschosse, Zwillen und Laserpointer, auch Spielzeugwaffen

2.3  Für Wertgegenstände, MP3-Player, Handys etc. (nur mit Ausnahme-Absprache!)

unnötig viel Geld, Schmuck, Gameboy u.a. Spielzeug haften die Eltern, nicht die Schule.

 

  1. Ordnung in den Klassenräumen 

3.1   Alle Schüler/Innen sind mitverantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen.

3.2   In den Klassen werden Schüler/Innen für Dienste eingeteilt (Tafeldienst, Ordnungsdienst, Blumendienst u. a. m.).

3.3   Während der Heizperiode sind die Fenster nur zur so genannten Stoßlüftung zu öffnen.

3.4   Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle eingehängt bzw. auf die Tische gestellt. Alle anderen Materialien werden in die Ordner geräumt, sodass die Tische frei sind. Papier und andere Abfälle sind in die betreffenden Behälter zu bringen und die Klasse ist auszufegen.

 

  1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof 

Damit Unfälle und Sachbeschädigungen vermieden werden, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

4.1   Die Schüler sind verantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung in Klassen, Fluren, Toiletten und auf dem Schulhof. Unnötiger Aufenthalt in den Toilettenräumen ist nicht erlaubt.

4.2   Auf den Fluren, Treppen und in den Klassenräumen gehen wir ruhig und rennen nicht. Mit Bällen darf draußen gespielt werden.

4.3   Auf dem Schulhof dürfen nur Spiele veranstaltet werden, die niemanden gefährden oder belästigen (gegenseitige Rücksichtnahme).
4.4  Während der Schneelage ist das Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen nur unter Aufsicht erlaubt.

4.5   Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter.

 

 

 

 

 

 

  1. Fernbleiben vom Unterricht 

5.1    Durch das Elternhaus erfolgt eine Entschuldigung bzw. Benachrichtigung der Schule am 1. Tag bis 8.00 Uhr. Fehlt ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, soll spätestens am 3. Tag das Fehlen durch eine schriftliche oder persönliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten dem/der Klassenlehrer/in bekannt gegeben werden. Zur guten Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus sowie zur Sicherheit der Kinder ist jedoch eine Entschuldigung bzw. Benachrichtigung der Schule am ersten Tag sinnvoll.

5.2   Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt, bei langfristigen Verletzungen o. ä. ein ärztliches Attest eingereicht werden.

5.3   Beurlaubungen bis zu 2 Tagen müssen vorher schriftlich beim/bei der Klassenlehrer/in beantragt werden.
Beurlaubungen bis zu 4 Wochen und auch einige Tage vor oder nach den Ferien sind vorher schriftlich beim Schulleiter zu beantragen.

5.4   Befreiungen vom Sportunterricht kann die Sportlehrkraft bis zur Dauer eines Monats erteilen. Die Schüler sind aber zur Anwesenheit verpflichtet. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung muss durch ein ärztliches Attest erfolgen.

5.5  Nach einer ansteckenden Krankheit (z.B. Masern, Windpocken, Röteln) darf ein Schüler nur dann erneut die Schule besuchen, wenn ein Arzt oder die Schulgesundheitsfürsorgestelle bescheinigt hat, dass der Schüler frei von ansteckenden Krankheiten ist bzw. die Schule wieder besuchen darf.

 

  1. Sprechzeiten 

Der Unterricht ist grundsätzlich ab 8.00 Uhr nicht zu stören.

6.1   Die Lehrkräfte sind nach vorheriger Vereinbarung in Pausen oder nach dem Unterricht zu sprechen.

6.2   Sprechzeiten mit der Schulleitung sind vorher zu vereinbaren.

6.3   Erziehungsberechtigte, Angehörige und Freunde der Schüler/Innen betreten nur in begründeten Ausnahmefällen das Schulgebäude (morgendliches Bringen und Abholen bei Schulschluss in der Aula.

 

  1. Unterrichtsschluss 

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/Innen das Schulgrundstück und begeben sich auf schnellstem Weg nach Hause.

  1. a) Verlässliche Grundschule: 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr (ohne Betreuung) od. 13.00 Uhr (mit Betreuung)
  2. b) Ganztagsbetrieb: bis 16.00 Uhr od. bis 17.00 Uhr (Spätbetreuung), 7.00 bis 8.00 Uhr Frühbetrg.)

 

  1. Gefahrensituationen 

In jedem Klassenraum hängt ein Alarmplan, der zu Beginn eines jeden Schuljahres mit den Schülern/Schülerinnen durchgesprochen wird. Einmal im Jahr erfolgt eine Alarmübung.

Wenn das Alarmsignal (unterbrochener Hupton) ertönt, verlassen alle Schüler in Begleitung von Lehrkräften oder sonstigem pädagogischen Personal auf dem vorgeschrieben kürzesten Weg das Gebäude zu den jeweils festgelegten Freiflächen hin. Schulsachen, Spielzeug und Garderobe werden zurückgelassen.

Fenster und Türen werden verschlossen (nicht abgeschlossen). Das Licht wird ausgeschaltet. Weitere Anordnungen erteilt die Schulleitung oder die Feuerwehr.

 

  1. Unfälle 

Bei Unfällen auf dem Schulweg oder in der Unterrichtszeit ist eine Unfallmeldung anzufertigen. Die Erziehungsberechtigten haben sofort der zuständigen Lehrkraft zu berichten, welcher Arzt die Behandlung vorgenommen hat. Die zuständige Krankenkasse sollte dem Anmeldeformular entnommen werden können.

 

  1. Haftung 

Ein Fahrrad darf für den Schulweg nur bedingt – in Absprache mit der Schulleitung – benutzt werden, da Einstellmöglichkeiten nur eingeschränkt vorhanden sind. Für Diebstahl oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen. Eine Genehmigung zur Radbenutzung wird von der Schule nicht erteilt.

 

 

Schlussbemerkungen

Wir bitten alle Lehrkräfte und Schüler dafür zu sorgen, dass die Schulordnung als notwendige Regelung für ein verständnisvolles und friedliches Miteinander verstanden wird, damit ein gutes Zusammenleben und Arbeiten ermöglicht wird.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten wir, ebenfalls bei Erfüllung dieser Aufgaben mitzuhelfen.