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So geht nach den Osterferien weiter! Brief der Schulleiterin und Briefe des Ministers (Stand 08.04.2021)

Ergänzung: Für die Kinder der Notbetreuung gibt es gesonderte Regelungen. Hierzu erhalten die betroffenen Familien eine Mail der Klassenlehrerin. 

Liebe Eltern,
auch nach den Osterferien bleibt das Szenario B bestehen. Doch gibt es einige Änderungen, über die ich Sie hiermit informieren möchte.
Mit der Durchführung von Selbsttest beteiligen wir uns an der Pandemieeindämmung. Der Gesundheitsschutz aller hat für uns höchste Priorität! Wir appellieren an Sie und Ihre Elternverantwortung uns durch die Testung Ihres Kindes zu unterstützen.

Sollten Sie eine Testung nicht durchführen wollen, besteht die Möglichkeit Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus und lassen ihn der Klassenlehrerin bis spätestens Sonntag, 11.04.21, 16 Uhr, zukommen.

Unten angefügt finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers zur Durchführung der Selbsttest zu Hause. Bitte lesen Sie diesen Beitrag und die angehängten Briefe genau und gründlich durch.

Für unsere Schule ergibt sich aus den Briefen folgender Ablauf für die kommenden Wochen: 

  • Alle Kinder im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung und alle in Schule Beschäftigten testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause.
  • Es besteht eine Testpflicht. Am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung darf nur mit einem negativen Ergebnis teilgenommen werden.
  • Da viele Tests vor den Osterferien ausgegeben werden konnten, startet der Präsenzunterricht, Tag A, am Montag, 12.04.21 mit der roten Gruppe.
  • Sollte Ihr Kind noch keinen Selbsttest haben, kann dieser am Freitag, 09.04.21 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr am Haupteingang der Schule durch Vorlage des unterschriebenen Infoblatts “Information für Eltern” abgeholt werden.
  • Die Testung findet je nach Unterricht (rot oder gelb) am Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag statt. Für Freitag ist keine weitere Testung vorgesehen. 
  • Nach der Durchführung des Tests bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift bitte die Testdurchführung und das Ergebnis.
  • Die Schule darf nur mit der unterschriebenen Bestätigung der Testdurchführung betreten werden. Ihr Kind wartet bitte an dem gewohnten Eingang und gibt der Lehrkraft den Zettel vor Eintritt in die Schule (am besten hat Ihr Kind den Zettel in der Jackentasche). Eine Vorlage hierfür finden Sie hier.
  • Hat Ihr Kind die unterschriebene Bestätigung vergessen, kann aufgrund fehlender personeller Ressourcen keine Testung in der Schule vorgenommen werden. Wir schicken Ihr Kind direkt nach Hause.
    • Zu Hause könne Sie dann folgendes tun:
      • Sie holen den Test nach und unterschreiben die Bestätigung und schicken Kind nochmal zur Schule.
      • Ihr Kind arbeitet an diesem Tag von zu Hause.
    • Sollte Ihr Kind keine Bestätigung dabei haben und wir können Sie nicht telefonisch erreichen, muss Ihr Kind leider in einem separaten Raum warten, bis Sie Ihr Kind abholen können oder wir die personellen Möglichkeiten haben, Ihr Kind beim Selbsttest zu beaufsichtigen. 
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag zusätzlich zur Bestätigung der Durchführung des Selbsttest den unteren Abschnitt des Infoschreibens zu den Selbsttest „Informationen für Eltern“ mit.
  • Ein positiver Selbsttest bedeutet, dass Ihr Kind als Verdachtsfall eingestuft wird und zu Hause bleiben muss. Die Schule ist umgehend zu informieren. Sie kontaktieren ein Testzentrum oder Ihren Hausarzt zur Durchführung eines weiteren Tests.

Ich weiß, dass das für uns alle neue und große Herausforderungen und neue Abläufe zu Hause bedeutet.
Aber ich bin mir sicher, dass wir alle an einer schnellen Eindämmung des Virus interessiert sind und unseren Beitrag dazu leisten wollen.

Bleiben Sie zu zuversichtlich, hoffnungsvoll und vor allem gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Nina Kurek, Schulleiterin

Ergänzung: Alle anderen Maßnahmen wie Lüften, Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.

Pressemitteilung 

Elternbrief 

Elterninfo Testpflicht mit Empfangsbestätigung

Kinderbrief

Schnelltests für die Grundschulkinder

Drei wichtige Hinweise:

  1. Die Schnelltests können morgen, Freitag, den 26.03.21 zwischen 9 und 11 Uhr gegen Abgabe der Einverständniserklärung am Haupteingang abgeholt werden. Dies können selbstverständlich auch die Kinder übernehmen.Bitte achten Sie/ Bitte achtet bei der Abholung auf die Abstände und das Tragen einer Maske!
    Die Einverständniserklärung können Sie hier auch noch einmal herunterladen.
  2. Zur Durchführung des Tests verweisen wir hier auf ein Erklärvideo, das auf der Homepage des WGs zu finden ist.
    Dieses Video wird von der Stadt Braunschweig empfohlen. Es werden jedoch folgende Hinweise ergänzt:

    • “Es fehlt der Hinweis, dass das Testkit Raumtemperatur haben soll.
    • In Abgleich zur beigefügten Anleitung, die das Kultusministerium zu dem Test herausgegeben hat, fällt Folgendes auf:
      • Die Schüler halten sich im Video genau an die Reihenfolge in der Anleitung und erläutern die Anwendung klar und anschaulich.
      • Unter Punkt 1 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis „VORSICHT: Öffnen Sie es vom Gesicht weg…“. Dieser wird im Video nicht wörtlich wiedergegeben, es wird aber korrekt gezeigt und darauf hingewiesen, dass das Röhrchen wie gezeigt zu öffnen ist.
      • Unter Punkt 5 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis(„VORSICHT: Dies kann sich unangenehm anfühlen. Führen Sie den Tupfer nicht tiefer ein, wenn Sie starken Wiederstand oder Schmerzen spüren“. Im Video wird nur der erste Satz des Hinweises genannt.
      • Unter Punkt 10 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis „VORSICHT: Die Bildung von Luftblasen in der Probenvertiefung (S) ist zu vermeiden.“ Dieser findet im Video keine Erwähnung.”
        (Dr. Sandra Dittmann; Mail 23. März 2021 18:03 an alle Schulen) 
  3. Die Kinder sollen den Test bitte am Morgen des ersten Schultages nach den Ferien (Montag, 12. April) durchführen.

Ein wunderbarer Besuch

Heute erlebten die roten Gruppen der vierten Klassen einen wunderbaren Vormittag.
Nur für sie spielte ein Streichquartett des Staatstheater ein Konzert in der Aula der Grundschule Rautheim.
Völlig begeistert lauschten die Kinder den Stücken von Beethoven, Haydn und Dvořák.
Auf Magnus’ Nachfrage wurde uns sogar ein spontanes Cello-Solo präsentiert: “Der  Schwan” aus dem “Karneval der Tiere” von Camille Saint-Saëns.

Santiago, der nicht nur in diesem Streichquartett die Bratsche spielt, sondern auch Dirigent ist, konnte spontan eine Melodie aus den “Bildern einer Ausstellung” von Modest Mussorgsky anspielen. Das erfreute nicht nur Ida, die danach gefragt hatte.
Alle Kinder genossen die wunderbare Musik und bedankten sich mit großem Applaus

Abschließend eine ganz persönliche Bemerkung von mir:
Nach all dem, was in den letzten 12 Monaten so passierte und mich als Lehrerin “auf Trab” hielt, freute ich mich schon seit Tagen auf den Besuch der Musiker.
Endlich wieder “richtig” Musik hören. In Gemeinschaft Musik erleben. In diesen Zeiten, in denen gemeinsames Singen plötzlich eine Gesundheitsgefährung ist, in denen gemeinsames Musizieren nicht mehr gemeinsam, sondern nur mit Abstand darf: Endlich wieder Musik.
Und das, was die vier Streicher an Atmosphäre und Emotionen in unsere Aula zauberten, traf nicht nur die Kinder sondern vor allem auch mich mitten ins Herz – Gänsehaut und Tränen in den Augen…Musik ist zwar nicht systemrelevant, aber seelenrelevant!
Herzlichen Dank, dass Sie da waren. Ich freue mich auf Mittwoch,  wenn die Kinder der gelben Gruppen, dieses Konzert erleben dürfen.
Und ich ein zweites Mal…juchu 😉

Eure und Ihre musikbeschwingte Heike Tappenbeck

Neuste Infos

Liebe Eltern,
Sie haben es sicher aus der Presse entnommen, dass die Grundschulen, unabhängig vom Inzidenzwert, bis zu den Osterferien in Szenario B bleiben.
Auch nach über einem Jahr in der Pandemie ist die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 und den Mutationen auch bei hohen Hygienemaßnahmen leider nicht auszuschließen.
Das Kultusministerium bietet Ihnen als Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen (nachzulesen in der Rundverfügung 10/2021: bb) Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler, deren Geschwister vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt worden sind.)
Ich appelliere an Sie, liebe Eltern, sollte Ihr Kind vom Gesundheitsamt als K2 Person eingestuft worden sein, lassen Sie Ihr Kind bitte bis zur Klärung durch das Gesundheitsamt zu Hause. Ihr Kind würde dann für einen gewissen Zeitraum ins Distanzlernen gehen. Die Kolleginnen versorgen Ihr Kind in bekannter Weise mit dem nötigen Arbeitsmaterial.
Bitte zögern Sie nicht, davon Gebrauch zu machen. Zum Schutz von uns allen!

In der kommenden Woche erhalten Sie Informationen zu den Schnelltests.

Bleiben Sie hoffnungsvoll und gesund.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Nina Kurek
Rektorin

Elterninfo 10 Distanzlernen als K2 Person Bitte an Eltern 2021 _3_18

 

Die vom Kultusminister versprochenen Masken für Kinder und Schulpersonal sind da. Da die Alltagsmasken durch Niesen und beim Toben schnell durchnässen genügen auch die Ersatzmasken der Kinder oft nicht aus. Nun können wir mit den medizinischen Masken aushelfen.
Die vom Kultusminister versprochenen Masken für Kinder und Schulpersonal sind da. Da die Alltagsmasken durch Niesen und beim Toben schnell durchnässen genügen auch die Ersatzmasken der Kinder oft nicht aus. Nun können wir mit den medizinischen Masken aushelfen.