Mit der Rundverfügung vom 19.03.2020 ergeben sich für die Notbetreuung folgende Änderungen:
- Die Notbetreuung findet auch während der Osterferien statt. (Bitte wenden Sie sich bei Bedarf auch die Schulkindbetreuung.)
- Des weiteren werden ab sofort auch dann Kinder in die Notbetreuung aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der genannten Berufsgruppen zu rechnen ist (bisher beide oder alleinerziehend in einer der genannten Berufsgruppen).
- Die Eltern-Info No. 7 hierzu finden Sie hier.