Einschulung 2022 – Anmeldung

Leider kann die Schulanmeldung in diesem Jahr pandemiebedingt nicht wie gewohnt verlaufen.
Im Sinne des Infektionsschutzes soll die Anmeldung möglichst kontaktlos erfolgen.

Aus diesem Grund können Sie sich unser Anmeldeformular hier  herunterladen und uns ausgefüllt auf dem Postweg oder per Mail bis zum 7. Mai 2021 zusenden.

Wenn Sie eine Nachmittagsbetreuung für Ihr Kind benötigen, finden Sie Informationen hierzu ebenfalls unter „Schulkindbetreuung“.

Zugangsbeschränkung: Zutritt nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses

Eigentlich sind wir eine offene Schule, aber zur Eindämmung der Pandemie setzen wir jetzt selbstverständlich die Zutrittsregelungen für Schulen um.

Somit gilt ab sofort folgende Zutrittsregelung aus der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 des Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vom 09.04.2021).

 

1.2 Zutrittsregelung                                          

Die Schule darf grundsätzlich nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein.“

So geht nach den Osterferien weiter! Brief der Schulleiterin und Briefe des Ministers (Stand 08.04.2021)

Ergänzung: Für die Kinder der Notbetreuung gibt es gesonderte Regelungen. Hierzu erhalten die betroffenen Familien eine Mail der Klassenlehrerin. 

Liebe Eltern,
auch nach den Osterferien bleibt das Szenario B bestehen. Doch gibt es einige Änderungen, über die ich Sie hiermit informieren möchte.
Mit der Durchführung von Selbsttest beteiligen wir uns an der Pandemieeindämmung. Der Gesundheitsschutz aller hat für uns höchste Priorität! Wir appellieren an Sie und Ihre Elternverantwortung uns durch die Testung Ihres Kindes zu unterstützen.

Sollten Sie eine Testung nicht durchführen wollen, besteht die Möglichkeit Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus und lassen ihn der Klassenlehrerin bis spätestens Sonntag, 11.04.21, 16 Uhr, zukommen.

Unten angefügt finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers zur Durchführung der Selbsttest zu Hause. Bitte lesen Sie diesen Beitrag und die angehängten Briefe genau und gründlich durch.

Für unsere Schule ergibt sich aus den Briefen folgender Ablauf für die kommenden Wochen: 

  • Alle Kinder im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung und alle in Schule Beschäftigten testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause.
  • Es besteht eine Testpflicht. Am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung darf nur mit einem negativen Ergebnis teilgenommen werden.
  • Da viele Tests vor den Osterferien ausgegeben werden konnten, startet der Präsenzunterricht, Tag A, am Montag, 12.04.21 mit der roten Gruppe.
  • Sollte Ihr Kind noch keinen Selbsttest haben, kann dieser am Freitag, 09.04.21 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr am Haupteingang der Schule durch Vorlage des unterschriebenen Infoblatts “Information für Eltern” abgeholt werden.
  • Die Testung findet je nach Unterricht (rot oder gelb) am Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag statt. Für Freitag ist keine weitere Testung vorgesehen. 
  • Nach der Durchführung des Tests bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift bitte die Testdurchführung und das Ergebnis.
  • Die Schule darf nur mit der unterschriebenen Bestätigung der Testdurchführung betreten werden. Ihr Kind wartet bitte an dem gewohnten Eingang und gibt der Lehrkraft den Zettel vor Eintritt in die Schule (am besten hat Ihr Kind den Zettel in der Jackentasche). Eine Vorlage hierfür finden Sie hier.
  • Hat Ihr Kind die unterschriebene Bestätigung vergessen, kann aufgrund fehlender personeller Ressourcen keine Testung in der Schule vorgenommen werden. Wir schicken Ihr Kind direkt nach Hause.
    • Zu Hause könne Sie dann folgendes tun:
      • Sie holen den Test nach und unterschreiben die Bestätigung und schicken Kind nochmal zur Schule.
      • Ihr Kind arbeitet an diesem Tag von zu Hause.
    • Sollte Ihr Kind keine Bestätigung dabei haben und wir können Sie nicht telefonisch erreichen, muss Ihr Kind leider in einem separaten Raum warten, bis Sie Ihr Kind abholen können oder wir die personellen Möglichkeiten haben, Ihr Kind beim Selbsttest zu beaufsichtigen. 
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag zusätzlich zur Bestätigung der Durchführung des Selbsttest den unteren Abschnitt des Infoschreibens zu den Selbsttest „Informationen für Eltern“ mit.
  • Ein positiver Selbsttest bedeutet, dass Ihr Kind als Verdachtsfall eingestuft wird und zu Hause bleiben muss. Die Schule ist umgehend zu informieren. Sie kontaktieren ein Testzentrum oder Ihren Hausarzt zur Durchführung eines weiteren Tests.

Ich weiß, dass das für uns alle neue und große Herausforderungen und neue Abläufe zu Hause bedeutet.
Aber ich bin mir sicher, dass wir alle an einer schnellen Eindämmung des Virus interessiert sind und unseren Beitrag dazu leisten wollen.

Bleiben Sie zu zuversichtlich, hoffnungsvoll und vor allem gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Nina Kurek, Schulleiterin

Ergänzung: Alle anderen Maßnahmen wie Lüften, Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.

Pressemitteilung 

Elternbrief 

Elterninfo Testpflicht mit Empfangsbestätigung

Kinderbrief

Schnelltests für die Grundschulkinder

Drei wichtige Hinweise:

  1. Die Schnelltests können morgen, Freitag, den 26.03.21 zwischen 9 und 11 Uhr gegen Abgabe der Einverständniserklärung am Haupteingang abgeholt werden. Dies können selbstverständlich auch die Kinder übernehmen.Bitte achten Sie/ Bitte achtet bei der Abholung auf die Abstände und das Tragen einer Maske!
    Die Einverständniserklärung können Sie hier auch noch einmal herunterladen.
  2. Zur Durchführung des Tests verweisen wir hier auf ein Erklärvideo, das auf der Homepage des WGs zu finden ist.
    Dieses Video wird von der Stadt Braunschweig empfohlen. Es werden jedoch folgende Hinweise ergänzt:

    • “Es fehlt der Hinweis, dass das Testkit Raumtemperatur haben soll.
    • In Abgleich zur beigefügten Anleitung, die das Kultusministerium zu dem Test herausgegeben hat, fällt Folgendes auf:
      • Die Schüler halten sich im Video genau an die Reihenfolge in der Anleitung und erläutern die Anwendung klar und anschaulich.
      • Unter Punkt 1 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis „VORSICHT: Öffnen Sie es vom Gesicht weg…“. Dieser wird im Video nicht wörtlich wiedergegeben, es wird aber korrekt gezeigt und darauf hingewiesen, dass das Röhrchen wie gezeigt zu öffnen ist.
      • Unter Punkt 5 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis(„VORSICHT: Dies kann sich unangenehm anfühlen. Führen Sie den Tupfer nicht tiefer ein, wenn Sie starken Wiederstand oder Schmerzen spüren“. Im Video wird nur der erste Satz des Hinweises genannt.
      • Unter Punkt 10 der Anleitung findet sich ein Sicherheitshinweis „VORSICHT: Die Bildung von Luftblasen in der Probenvertiefung (S) ist zu vermeiden.“ Dieser findet im Video keine Erwähnung.”
        (Dr. Sandra Dittmann; Mail 23. März 2021 18:03 an alle Schulen) 
  3. Die Kinder sollen den Test bitte am Morgen des ersten Schultages nach den Ferien (Montag, 12. April) durchführen.